Was ist ein Subsidaritätsprinzip?
Wenn ein Ertrag zu zwei Einkunftsarten eingeordnet werden kann muss immer die "Haupteinkunftsart" genommen werden!
z.B.: GEWERBEtreibender erhält Erträge aus Vermietung, dies wird nicht als Erträge a. Vermiet./Verpachtg. genommen sondern der "Haupteinkunftsart" zugeordnet, also
Einkünfte aus GEWERBEbetrieb!!
In wie weit verhält sich die Ausschüttung lt. § 8 b KStG
Beteiligtes Unternehmen
(u.a. Mutter-/Tochtergesellschaft)?
Die Einnahmen von der Tochtergesellsch. sind zu 95% bei der Muttergesellsch. steuerfrei um eine Doppelbesteuerung auszuschließen!
Dies gilt auch für nicht verbundene UN!!!
(Dividendenprivileg! Da am Ende eine natürliche Person die Dividende erhält und mit der Einkommenssteuer belastet wird.)
Was versteht man unter Dividendenprivileg?
Bei Ausschüttung einer Dividende an juristische Personen bleibt die Ausschüttung für den Empfänger zunächst zu 100% steuerfrei!
Jedoch muss hier § 8 b A.5 S.1 berücksichtigt werden und somit wieder 5% hinzugerechnet werden, da diese nicht abzugsfähig sind.
Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?
Eine Vermögensminderung- bzw. Erhöhung die sich auf den Gewinn auswirkt!
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