Teileinkünfteverfahren § 32 d Abs. 2 Nummer 3
Zwei Voraussetzungen:
1. Der GmbH Gesellschafter ist zumindest 25 % an der GmbH beteiligt ausreichend ist wenn die geforderte Beteiligungshöhe zu irgend einem Zeitpunkt in dem Veranlagungszeitraum vorliegt für den der Antrag erstmals gestellt wird
2. Der GmbH Gesellschafter ist bei der Beteiligung zwischen eins und 24,99 % außerdem für die GmbH beruflich tätig zum Beispiel als Geschäftsführer.
Funktionsweise des Teileinkünfteverfahrens
Anders als bei der Abgeltungssteuer (bei natürl. Person i. Privatvermögen) erfolgt bei Anwendung des Teileinkünfteverfahrens die Versteuerung mit dem individuellen Steuersatz allerdings sind nur 60 % der Einnahmen steuerpflichtig (§ 3 Nummer 40 EStG) davon abgezogen werden können 60 % der Werbungskosten (§ 13 Abs. 2 EStG). Unter der Abgeltungssteuer ist ein Werbungskostenabzug nicht möglich.
Vorteile Teileinkünfteverfahren
Werbungskosten können zu 60 % geltend gemacht werden!
Lohnt sich bei
-niedrigen Einkommenssteuersatz
-oder hohe Werbungskosten in Zusammenhang mit der GmbH Beteiligung etwa weil sie fremd finanziert haben (Bsp. über Kredit).
Was tritt in Kraft wenn das Teileinkünfteverfahren nicht angewendet werden kann?
Abgeltungssteuer!!
Welche Voraussetzungen müssen für das Teileinkünfteverfahren vorhanden sein?
- Natürliche Person
- Beteiligung im Betriebsvermögen (bei Stelbstständigkeit)
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