§ 2301 BGB - Schenkung auf den Todesfall
Eine Schenkung auf den Todesfall liegt vor, wenn das Wirksamwerden eines Schenkungsversprechens durch den Tod des Zuwendenden befristet ist und durch das Überleben des Leistungsempfängers bedingt ist
Testierwille
Der Testierwille ist der Wille zur rechtsverbindlichen Anordnung für die Zeit nach dem Tod
Testierfähigkeit
Testierfähigkeit ist die Fähigkeit ein Testament wirksam errichten zu können
Gemeinschaftliches Testament - Wechselseitige Verfügungen
Wechselseitige Verfügungen liegen vor, wenn in einem gemeinsamen Testament die Verfügungen des einen Gatten in ihrer Wirksamkeit von der Verfügung des anderen abhängen. Die Verfügung des einen Ehegatten soll mit der des anderen stehen und fallen
Gemeinschaftliches Testament - Berliner Testament
Ein Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament, in dem die Ehegatten sich gegenseitig und einen Dritten als Erben des Überlebenden einsetzten
§ 2080 - Unmittelbar Zustattenkommen
Ein unmittelbares Zustattenkommen liegt vor, wenn die Unwirksamkeit der letztwilligen Verfügung dem Anfechtenden einen Vorteil bringt, den er ansonsten nicht erhalten würde
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