Beschreiben Sie “Privatrecht”. (4)
Gleichordnungsprinzip -> von Bürger zu Bürger
Freiwilligkeit des Zustandekommens einer Rechtbeziehung
Allgemeines Privatrrecht -> BGB
Handelsrecht -> HGB
Gesellschaftsrecht -> zB AktG
ist nachgiebig, d.h. beide Vertragsparteien dürfen vom Gesetz abweichen/individuelle Vereinbarungen treffen.
Beschreiben Sie “Öffentlichen Recht”. (4)
Über-/Unterordnungsverhältnis -> Vom Staat zum Bürger /
Hoheitsträger und Rechtsunterworfene
Die Rechtsbeziehung kommt auf Grundlage eines Gesetzes und kann nicht abgelehnt werden (Pflicht)
Strafrecht
Verwaltungsrecht
Verfassungsrecht
ist zwingend,
d.h. strikte Rechtsvorschrift, die immer gilt –
darf nicht durch individuelle Vereinbarungen ausgehebelt werden
Nennen Sie ein Beispiel für privatrechtliche Rechtsbeziehungen
Kaufvertrag §433 BGB
Rechtsgrundlage BGB
beide Vertragsparteien sind gleichgestellt
„freiwillige Rechtsbeziehung“
Ein Bürger geht zum Bäcker und möchte zwei Brötchen kaufen. ->Vertragspartner auf gleicher Ebene.
Nennen Sie ein Besispiel für “Öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehung”.
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Rechtsgrundlage SGB II
Der Staat erhebt Steuern von einem steuerpflichtigen Bürger, ohne dass dieser zustimmen muss. Der Bürger ist verpflichtet die Steuerpflicht zu begleichen.
erzwungene „hoheitliche Rechtsbeziehung“
Was sind Rechtsobjekte? (2)
Sachen
bewegliche - Mobilien
Teilen sich auf in:
vertretbare Sachen = gleiche Beschaffenheit,
ersetzbar
nicht vertretbare Sachen = individuelle Beschaffenheit,
nicht ersetzbar
unbewegliche - Immobilien
Rechte -> Patente, Lizenzen, Mieten, Pacht
Was sind Rechtssubjekte? (2)
Natürliche Personen
Juristische Personen des
1. öffentlichen Rechts = Bund, Länder & Gemeinden, ARGE
2. privat Rechts = e.V, AG
Was sind Personen?
Personen sind Träger von Rechten und Pflichten
Was beschreibt Rechtsfähigkeit?
Rechtsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit
von natürlichen und juristischen Personen,
Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
Ab wann ist eine juristische Person Rechtsfähig?
Juristische Personen sind mit
Eintragung in ein entsprechendes Register (Handelsregister)
§§ 21-89 BGB
durch Gesetz oder Verwaltungsakt
rechtsfähig.
Die Rechtsfähig endet mit Löschung des Eintrags.
Ab wann ist eine natürliche Person Rechtsfähig?
Sie beginnt mit Vollendung der Geburt und Endet mit dem Tod.
§1 BGB
Sonderregelung für ungeborene Kinder
§218 BGB
Definieren Sie "Geschäftsunfähig"
Geschäftsunfähig sind:
Kinder unter 7 Jahren
dauernd Geisteskranke.
vorübergehend nicht Zurechnungsfähig (betrunken)
Willenserklärungen eines Geschäftsunfähigen sind nichtig
§105 BGB
Definieren Sie "beschränkt Geschäftsfähig"
beschränkt Geschäftsfähig sind Minderjährige ab 7 und unter 18 Jahren.
Es gilt schwebende Unwirksamkeit der Rechtsgeschäfte.
Definieren Sie “Geschäftsfähigkeit”?
Die Fähigkeit, rechtswirksame Willenserklärungen abgeben und empfangen zu können.
§ 104 ff BGB
ab 18 = voll geschäftsfähig
Wie werden Rechtsgeschäfte von Minderjährigen gültig?
Durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
einmalige Zahlung durch Taschengeld. Keine Ratenzahlung!
wenn nur geschäftlicher Erfolg erzielt werden kann. zB Erbe
Definieren Sie Rechtsgeschäfte?
Rechtsgeschäfte sind Willenserklärungen zur Herbeiführung bestimmter Rechtsfolgen
Wie können Willenserklärungen erfolgen?
durch ausdrückliche Erklärung
durch schlüßiges Handeln
durch schweigen/nichts tun
auch Konkludentes Handeln
Beschreiben Sie Einseitige Rechtsgeschäfte und geben Sie Beispiele
Es ist nur eine Willenserklärung nötig
Beispiel:
Kündigung, diese ist empfangsbedürftig
Testament, ist nicht empfangsbedürftig
Beschreiben Sie Zweiseitige Rechtsgeschäfte und geben Sie Beispiele
Es sind zwei Willenserklärungen nötig
Beschreiben Sie das Abstraktionsprinzip.
Das Abstraktionsprinzip trennt das schuldrechtliche, vom sachrechtlichen Geschäft. Dies teilt einen Kaufvertrag in drei Rechtsgeschäfte
Verpflichtungsgeschäft des Kaufvertrags
Verfügungsgeschäft der Eigentumsübertagung des Geldes
Verfügungsgeschäft der Eigentumsübertragung der Sache
Unwirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts führt nicht automatisch zu Unwirksamkeit der Verfügungsgeschäfte
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