Was sind die Schutzvorrausssetzungen für das Urheberrecht? --> Anforderungen des urheberrechtlichen Werkbegriffs
• Persönliche Schöpfung (=von Menschen geschaffen)
• Geistiger Inhalt (=Kommunikation im weitesten Sinne)
• Formgebung (=mehhr als bloß geistige Vorstellung)
• Individualität (= Subjektiver Neuheitsbegriff | = Schöpfung- / Gestaltungshöhe | => Schutz der "kleinen Münze")
Was ist weltweit NICHT urheberrechtlich geschützt?
• Ideen/ Konzepte/ Herstellungsverfahren oder Stile -> man würde sonstt exttrem breite Rechte schaffen -> Enstehung von Monopolen und verrhindern von Weiterentwicklung einer Kultur
• Formeln/ wissenschaftliche Erkenntnisse -> sollen nicht monopolisiert werden/ tragen aber auchh nicht wirklich Individualität in sich
§ 12 Veröffentlichungsrecht UrhG
Absatz 1: Recht der Erstveröffentlichung
-> wesentliche Aussage?
Urheber hat Recht, zu bestimmen, OB und WIE sein Werk veröffentlicht wird.
Folgen der Veröffentlichung:
• [1] §18 URhG Ausstellungsrecht
• [2] § 51 UrhG Zitatrecht
[1] Recht, Original oder Vervielfältigungsstück einer UNVERÖFFENTLICHTEN Werkes der bildenden Kunst/ Lichtbildwerkes öffentlich zur Schau zu stellen. => Erlischt mit Veröffentlichung des Werkes
[2] Zulässig: Vervielfältigung, Verbreitung & öffentl. Wiedergabe eines VERÖFFENTLICHTEN Werkes zum sofern durch besonderen Zweck gerechtfertigt
bspw. wenn:
• in selbstständiges wisschftl. Werk zu Erläuterung des IInhaltes aufgenommen
• einzelne Stellen eines Werkes in einem selbstständiges Werk der Musik angeführt werden
§ 15 III UrhG Legaldefinition Veröffentlichung
Wiedergabe ist öffenttlich, wenn sie für eine MEHRZAHL von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. (jeder, der NICHT mit dem VErwerter des Werkes durch persönliche Beziehung verbunden ist)
§ 14 UrhG Entstellungsverbot
=> Schritte, um zu prüfen ob dieses Recht greift
Urh. hat Recht, Entstellung oder andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten
1 - Entstellung oder Beeinträchtigung?
2 - Gefährdung berechtigter Interessen?
3 - Interessenabwägung
Dürfen Bachelorarbeiten in der VL gezeigt werden?
nur, wenn sie zuvor schon öffentlich gemacht wurden -> § 12 UrhG
§ 16 UrhG Vervielfältigungsrecht
-> Was ist eine Vervielfältigung & was sagt das Recht aus?
Recht, Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen (egal, ob dauerhaft oder nur vorübergehend, in welchem Verfahren und in welcher Zahl)
Vervielfältigung ist Übertragung des Werkes auf Vorrichtungen zur Wiedergabe von BIld & Tonfolgen.
§ 17 UrhG Verbreitungsrecht
Grundaussage & Einschränkung
Recht, Original oder Vervielf. des Werkes der Öfftlkt. anzubieten/ in Verkehr zu bringen.
EInschränkung: § 17 abs. 2 UrhG - Erschöpfungsgrundsatz:
Voraussetzung: Inverkehrbringen des Originals / Vervielfältigungsstücks durch Urheber/ mit seiner Zustimmung!
Welche Rolle Spielen verwnadte Schutzrechte und Leistungsschutzrechte?
Das Urheberrecht wird ergänzt durch sog. verwandte
Schutzrechte / Leistungsschutzrechte, die bestimmte organisatorisch-teSchenisdcehuenLteirsntuenhgmeennrechtlich schützeEnd
Bekanntes Selfie eines Affen -> Urheberrechtliche Schutzvorraussetzungen erfüllt?
Nein, Affe selbst ist kein Rechtsobjekt; kann also das Urheberrecht nicht geltend machen; Auch für den Fotografen entsteht kein Urheberrecht an dem Bild
Fußballaufzeichnung urrheberrechtlich geschützt?
Nein, Kommunikation unter den Spielern zählt nicht, denn es findet keine Kommunikation nach außen sttatt. Nur Unterhaltungswert Einziges Ziel: Gewinnen
Spruch: „Mögen hätte ich schon wollen, aber dürfen habe ich mich nicht getraut" von Karl Valentin (1882-1948)
-> urheberrechtlich geschützt?
„Wortakrobatik“ - Individualität ja;
Menschliche Schöpfung - ja
Formgebung - ja denn nicht nur in geistiger Vorstellung
geistiger Inhalt - ja
-> urheberrechtlicher Schutz greift
ABER:
heute verwenden wäre möglich, denn 2018 Urhheberschutz ausgelaufen (nach 50 jahren))
Last changeda year ago