In anderen Bundesländern ist es anders!
Jagdgesellschaft hat einen Jagdleiter – dieser geht zum Vorstand der Jagdkommission und teilt mit, dass die Jagdgesellschaft ab der nächsten Periode die Gemeinschaftsjagd pachten will.
Jagdkommission berät darüber und entscheidet – ist oft mehr erwünscht, wenn Einheimische in der Gemeindejagd die Jagd übernehmen als ein Außenstehender von einem anderen Land, der mehr bezahlt.
Es können auch mehrere Jagdgesellschaften den Antrag stellen – die Jagdkommission entscheidet dann – wenn es aber zu heikel wird, wer den Zuschlag bekommt, wird die Jagdkommission den Weg einer öffentlichen Versteigerung wählen.
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