Buffl

OGW

NS
by Noah S.

Institutioneller Organisationsbegriff (Wiederholung Diehl-Bartosch)

Institutioneller Organisationsbegriff (Wiederholung Diehl-Bartosch)

  • Soziales, künstlich geschaffenes Gebilde

  • Menschen mit vielfältigen Beziehungen

  • Zusammenarbeit zum Erreichen eines bestimmtes Zieles

  • Blickwinkel wir auf die ganze Organisation (Institution) gerichtet.

-> Organisation als System und Einrichtung

-> Jede Einrichtung (Institution), in der viele Menschen zu einem bestimmten Zweck arbeiten

Kernelemente (Siehe Diehl-Bartosch)

  • spezifische Zweckorientierung

    • Organisationen sind auf spezfische Zwecke hin ausgerichtet (LPP 1 Gefahrenabwehr, Einsatz..)

    • Nicht nur einen Zweck, sondern meherere wiedersprechende Ziele (Gefahrenabwehr, Kriminalitätsbekämpfung

  • Geregelte Abreitsteilung

    • Organisationen bestehen aus Handlungen mehrerer Personen, deren Aufgabenaktivitäten in einem rationalen Muster geteilt und verknüpft werden (siehe Abgabe Vorgang an DGL, Weiterleitung an 212 Eigentum usw.) Das Muster knüpft an Erwartungen, die der MA umsetzen muss. Verhalten des MA wird damit vorhersehbar. Die Einhaltung der Regeln wird als “Mitgliedsschaftbedingung” formal abgesiegelt.

      (Reglungs- und Erwartungsmuster-> Verbunden mit einer Struktur)

  • Beständige Grenzen

    • Grenzen werden aufgewisen um organisatorische Innenwelt und Außenwelt abzugrenzen

    • Aufbauorganisation

      • Äußere Behördenstruktur -> Aufbau einer Institution: Regelt die räumliche und zeitlichen Ebenen der Aufgaben/ Tätigkeit durch ein Organigramm. Ziel: Erzielen und Maximieren von Gewinnen (AAO,BOA usw.)

      • (innere Behördenstruktur) Diese sind stabil aber veränderbar; identifizierte Mitgliedschaft.( Anweisungen zur zeitlichen und räumlichen Abfolge der Arbeitsläufe und Kommuinkation, dargestellt durch einen Geschäftsverteilungspaln; Also wer hat was zu machen)

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Noah S.

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