Arten von Entscheid
Entscheid, Endentscheid, Zwischenentscheid, Entscheid über VSM
Prozessentscntscheid: entscheidet über Prozessvoraussetzungen
ergeht bei einem Nichteintreten auf eine Klage, weil die Klageschrift den vormellen Voraussetzungen von ZPO 221 nicht entspricht —> keine materielle Rechtskraft, Klage kann jederzeit erneut eingereicht werden
bevor Nichteintreten: sollte KL Gelegenheit gegeben werden, diese zu verbessern ZPO 132 II
Erlass des Entscheids
Ureilsberatung sollte öffetlich sei, ZPO 54 II überlässt es aber den Kantonen
Gericht fällt Entscheid durch Mehrheitsbeschluss ZPO 236 II -> Stimmenthaltung ist nicht zulässig
Form des Entscheids
muss schriftlich ausgefertigt werden
Inhalt vgl. ZPO 238
Auf Antrag der obsiegenden Partei ordnet das Gericht Vollstreckungsmassnahmen an vgl ZPO 236 III, ZPO 337
Eröffnung und Begründung
Eröffnung erfolgt immer schrifltich, entweder mit oder ohne schrifltiche Begründung ZPO 238 und 239
entweder durch Übergabe ZPO 239 I lit. a oder durch nachfolgende Zustellung ZPO 136 I lit. b
mit Eröffnung des Entscheis —> Rechtsmittelfristen fangen zu laufen an
Entscheid exiisiterit erst, wenn den Parteien offiziell mitgeteiltwird
Gericht trägt Beweislast für die Eröffnung und das Datum der Eröffnung
Urteilsverkündung ist, Ausnahmen vorbehalten, öffentlich
Bedingter Entscheid
Urteile können bedingt erlassen werden, dass ihre gänzliche Wirksamkeit oder nur ihre Vollstreckung von einer Suspensivbedingung abghängig gemacht wird ZPO 342
grundsätzlcih nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig
Korrektur des Entscheids
grundsätzlich an Urteil gebunden
Berichtiguung ZPO 334 sowie Revision ZPO 328 ergänzt oder abgeändert werden
Abänderungsprozess
Prozesserledigung ohne Entscheid
Entscheidsurrogate:
Kageanerkennung
Anfechtung: Willensmängel
Klagerückzug
Anfechtung Willensmängel
gerichtlichen Vergleich
Anfechtung: Rechts- oder Sittenwidrigkeit
Wllensmängel
Gegenstandslosigkeit
wenn Streitgegenstand oder Rechtsschutzinteresse nach Eintritt der Rechtshängigkeit defintiv wegfällt
-> Abschreibungsbeschluss ZPO 242
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