Anforderungen an einen Bauantrag nach § 67 LBO ?
Keine Anforderungen an das Bauplanungsrecht
Entwurfsverfasser nach § 65 Abs. 4 LBO
keine Bearbeitungsfrist
Prüfung des Baurechts
Anforderungen an einen Bauantrag nach § 68 LBO ?
B-Plan nach § 30 Abs. 1 oder 2 Bau GB
Entwurfsverfasser nach § 65 Abs. 3 LBO
Bearbeitungsfrist 1 Monat
Prüfung auf Plausibiliät und offensichtliche Fehler (Eigenverantwortung des Entwurfsverfassers)
Anforderungen an einen Bauantrag nach § 69 LBO ?
keine Anforderungen an das Bauplanungsrecht
Bearbeitungsfrist 3 Monate
Prüfung des Bauplanungsrechts (Eigenverantverantwortung des Entwurfsverfassers)
Erläutern Sie die Zweistufigkeit der kommunalen Bauleitplanung
Der Flächenutzungsplan wäre der vorbereitende Bauleitplan
Der Bauleitplan der sich aus dem F-Plan entwickelt, wäre der verbindliche Bauleitplan.
Merkmale F-Plan ?
stellt die Art der Bodennutzung dar § 5 Abs.2 Bau GB
gilt grundsätzlich für das gesamte Gemeindegebiet
verpflichtet die Verwaltung
Merkmale B-Plan ?
setzt fest
Gebietsgröße ist nicht abschließend geregelt, meist mehrere Grundstücke
verpflichtet jeden
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