Vorrang des Gesetzes
polizeiliche Maßnahme darf nicht gegen das Gesetz handeln
Vorbehalt des Gesetzes
Grundrechtseingriff bedarf einer gesetzlichen Ermächtigung
Gefahr
Eine Sachlage die einen Schaden erwarten lässt
Gefahr in Verzug
eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde oder ein Beweismittel verloren ginge, wenn nicht an Stelle der zuständigen Behörde oder Person eine andere Behörde oder Person unmittelbar tätig wird.
Platzverweis - §34 PolG
in Platzverweis ist die Aufforderung an eine oder mehrere Personen, vorrübergehend einen bestimmten Ort zu verlassen oder nicht zu betreten
solange die Gefahr besteht, längstens 24h (absehbarer Zeitraum)
Ort muss für betroffenen nachvollziehbar sein
Konkrete Gefahr
eine im Einzelfall bestehende Gefahr, bei der Ort, Zeit und Ausmaß eines möglichen Schadens bestimmbar sind
Eingriffsermächtigung
eine Rechtsnorm, die den Eingriff in ein Grundrecht durch die Verwaltung bzw. die Justiz verfassungsrechtlich rechtfertigen soll
Öffentliche Sicherheit
Die öffentliche Sicherheit umfasst u.a. die Individualrechtsgüter wie Leib, Leben, Freiheit und Eigentum, sowie als Kollektivrechtsgüter, insbesondere die Integrität der Rechtsordnung, sowie die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen.
Schlicht hoheitliches Handeln
Handeln ohne Grundrechtseingriff
Handeln durch Verwaltungsakt
Rechtsnatur einer Maßnahme zur Gefahrenabwehr
Verwaltungsakt
ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
Betreten
das körperliche Eindringen in eine Wohnung + Kenntnisnahme von Personen, Sachen oder Zuständen ohne Aufwand
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - §2 PolG
ein Eingriff muss erforderlich, geeignet und verhältnismäßig im engeren Sinne (d.h. nicht übermäßig belastend, nicht unzumutbar) sein. Die Maßnahme ist angemessen, wenn der beabsichtigte Zweck nicht außer Verhältnis zu der Schwere des Eingriffs steht
Angemessenheit
Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht.
Ermessen
die Befugnis der Verwaltung, bei Verwirklichung eines gesetzlichen Tatbestands zwischen verschiedenen gleichermaßen rechtmäßigen Rechtsfolgen zu wählen.
Grundrechtseingriff
Hall: Jedes staatliche Handeln, dass dem Einzelnen ein Verhalten, dass in den Schutzbereich eines Grundrechtes fällt, ganz oder teilweise unmöglich macht
Brenner: jede staatliche Maßnahme, die ein grundrechtlich geschütztes Verhalten unmöglich macht oder wesentlich erschwert
Zeuge
ist, wer über sinnlich wahrgenommene Tatsachen berichtet, die er erlebt hat und die er durch seine Sinne in seinen geistigen Besitzstand aufgenommen hat
Anfangsverdacht - §152 StPO
Ein Anfangsverdacht liegt vor, wenn „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte” für eine „verfolgbare Straftat” vorhanden sind
Verdacht
Verdacht hegen heißt, mehr oder anderes vermuten, als sich objektiv zeigt. (repressiv/präventiv)
Einfacher Tatverdacht
setzt voraus, dass stets Tatsachen vorliegen müssen, die auf die nahe Möglichkeit der Täterschaft schließen lassen
Verdächtiger
ist derjenige, der als Täter oder Teilnehmer einer Straftat in Betracht kommt
Hinreichender Tatverdacht
Besteht wenn aufgrund einer Tatbewertung nach dem Akteninhalt eine spätere Verurteilung wahrscheinlich erscheint
Dringender Tatverdacht
nach gegenwärtigem Stand der Ermittlungen eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte tatasächlich Schuldiger der Straftat ist
Handlungsstörer
Handlungsstörer ist, wer die Einwirkung auf eine fremde Sache durch seine Handlung oder durch pflichtwidriges Unterlassen adäquat verursacht
Zustandsstörer
Zustandsstörer ist, wer die tatsächliche oder rechtliche Sachherrschaft über eine Sache besitzt, von der eine Gefahr ausgeht
Geeignetheit
Eine Maßnahme ist geeignet, wenn sie objektiv zwecktauglich ist, um das angestrebte Ziel zu erreichen oder zumindest zu fördern.
Erforderlichkeit
Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat die Polizei diejenige zu treffen, die den Einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. - mildeste Mittel
Verhältnismäßigkeit
Eine Maßnahme ist verhältnismäßig, wenn sie geeignet, erforderlich und angemessen ist.
Unverzüglich
Ohne schuldhafte Verzögerung
Formell Verfassungsgemäß
Gesetz ist formell verfassungsgemäß, wenn formelle Vorgaben der Verfassung eingehalten wurden
Einzelmaßnahme
.. ist gerechtfertigt, wenn Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage eingehalten wurden
Abstrakte Gefahr
nach allgemeiner Lebenserfahrung eventuell entstehende Gefahr
(Eine Gefahr könnte entstehen)
Gegenwärtige Gefahr
ist eine Sachlage im einzelnen Fall, bei der ein Schaden (für ein rechtliches Schutzgut) bereits eingetreten ist oder in allernächster Zeit mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eintreten wird.
Verdächtiger einer Straftat
ein Verdächtiger ist gegeben, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat gegeben sind
IDF - §12 PolG NRW, §163b StPO
Die zweifelsfreie Feststellung der Personalien einer unbekannten Person
Sachliche Zuständigkeit
Berechtigung zur Wahrnehmung eines bestimmes Aufgabenbereichs
Observation
Ist das offene oder verdeckte, gezielte Wahrnehmen einer Person, um deren Verhalten, Vorhaben oder Kontakte zu erheben
Gefahrenabwehr - §1 PolG
Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abwehren
Befragung
ist die Aufforderung der Polizei gegenüber einer bestimmten Person, eine Auskunft zu erteilen oder eine Aussage zu machen
Beschuldigter
ist derjenige gegen den die Strafverfolgungsbehörden angehen
Langfristige Observation
Durchgehend länger als 24h oder mehr als an zwei Tagen vorgesehene oder tatsächlich durchgeführt
Vernehmung
Ist die zielgerichtete Befragung einer Auskunftsperson durch eine zur Strafverfolgung befugte Person
Freiheitsentziehung
Ist eine Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit mit höherer Intensität und/oder Dauer
Vorläufige Festnahme
Freiheitsentziehung zur Strafverfolgung
Freiheitsbeschränkung
ist die kurzzeitige Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit
Sicherstellung
ist die Entziehung der tatsächlichen Verfügungsgewalt und die Begründung amtlichen Gewahrsams über eine bewegliche oder unbewegliche Sache oder ein Tier
—> (ohne Einverständnis = Sicherstellung nach PolG oder Beschlagnahme nach StPO)
—> mit Einverständnis = Sicherstellung nach StPO
(Dauer ist unbeachtlich)
Beschlagnahme
Ist die Sichertsellung von Gegenständen, die als Beweismittel von Bedeutung sind und nicht freiwillig herausgegeben werden oder deren Gewahrsaminhaber nicht vor Ort ist
Beweismittel
sind Gegenstände, die für das Ermittlungs- bzw. Gerichtverfahren von Bedeutung sind oder sein können
Personendurchsuchung
Suche nach Gegenständen am Körper oder in den Kleidern einer Person einschließlich der ohne weiteres zugänglichen Körperhöhlen wie Mund, Nase, Ohren
Wohnungsdurchsuchung
die ziel- und zweckgerichtete Suche nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhaltes
Fluchtgefahr
Gefahr, dass sich der Beschuldigte dem Verfahren entziehen wird
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