Befehl 1
Einfahrt vom Gegengleis ohne Hauptsignal
Anwendung „Befahren des Gegengleis auf Befehl“ NUR nachdem der Fdl mit Befehl 7 einen Halt Höhe Esig/ Signal Ne 1 angeordnet hat.
Befehl 2
Vorbeifahrt am Halt zeigenden Hauptsignal/LZB-Halt/ETCS-Halt
Weiterfahrt nach unzulässiger Vorbeifahrt am Halt zeigenden
Hauptsignal/LZB-Halt/ETCS-Halt. Sowie zur Weiterfahrt nach jeder PZB- Zwangsbremsung, die an einem Haupt-/Sperrsignal stattgefunden hat.
Auch für die Vorbeifahrt an Halt zeigenden Sperrsignalen/Wärterhaltscheiben.
Befehl 3
Nur in Bf mit Asig:
Wenn an dem Gleis im Abfahrtsbahnhof kein Hauptsignal vorhanden ist, muss der Fdl der Ausfahrt ohne Asig mit Befehl 3 zustimmen.
Ist auf der freien Strecke kein Vorsignal vorhanden, das das nächste Hauptsignal ankündigt, ist außerdem 3.1. anzukreuzen.
Befehl 4
Auftrag, das Gegengleis zu befahren.
Befehl 5
Erhalten Sperrfahrten und Nachschiebe-Tfz die nur einen Teil der freien Strecke befahren und zum Ausgangsbahnhof zurückkehren.
Befehl 6
Anwendung „Befahren des Gegengleises auf Befehl“.
Die Einfahrt in die nächste Zugmeldestelle wird mit diesem Befehl ohne Halt Höhe Esig/an der Ne 1 –Tafel gestattet. Ist das Zielbahnhofsgleis ohne Asig
ausgestattet (vgl. Befehl 3), kann gleichzeitig der Ausfahrt ohne Asig zugestimmt werden.
Befehl 7
Es wird ein Halt Höhe Esig/Signal Ne 1 vor der nächsten Zugmeldestelle angeordnet.
Die Weiterfahrt wird zwingend mit Befehl 1 zugelassen.
Befehl 8
Auftrag, vor einem oder mehreren Bü zu halten und diese zu sichern
Befehl 9
Auftrag, die LZB mit dem Störschalter abzuschalten, z.B. bei Arbeiten an der LZB- Streckenzentrale.
Befehl 10
Auftrag, signalgeführt weiterzufahren nach LZB-Übertragungsausfall oder Rechnerausfall.
Befehl 11
Ausschließlich in Kombination mit Befehl 12. Wird erteilt, wenn Langsamfahrstellen noch nicht in die LZB eingearbeitet sind und Lf-Signale vom Tf auch
als anzeigegeführter Zug zu beachten sind.
Befehl 12
Wird erteilt, um
• dem Tf den Auftrag zu erteilen, auf Sicht zu fahren
• eine Geschwindigkeit vorzuschreiben (Gründe siehe Rückseite)
Soll auf Sicht gefahren werden und zudem die maximal zulässige Geschwindigkeit < 40 km/h betragen, werden sowohl das Feld „km/h“ als auch „auf Sicht“ ausgefüllt. Ansonsten ist das entsprechende nicht anzuwendende Feld durchzustreichen.
Befehl 13
Nur für ETCS- geführte Züge: Im Modus „SR“ darf auf das Fahren auf Sicht verzichtet werden.
Befehl 14
Freitext-Befehl. Z.B. für Fahrplanangaben bei unvorhergesehenen Sperrfahrten oder auch für einen Auftrag einen Bü zu sichern.
Befehl 14.1
Erlaubnis über die Rangierhalttafel/Einfahrweiche hinauszurangieren.
Befehl 14.2 / 14.3
Einfahrt in ein Stumpfgleis ohne Zs 3 „3“ bzw. in ein Gleis mit verkürztem Einfahrweg ohne Zs 3 „2“ (im DV-Bereich auch ohne Zs 13).
Befehl 14.4 / 14.5
Hauptsignal oder LZB-Bk kommt nicht in „Halt“-Stellung. Anweisung dort auch bei Fahrterlaubnis zu halten. Weiterfahrt nur mit Befehl 2!
Befehl 14.6
Will der Fdl das Hauptsignal auf Halt stellen, um die Fahrstraße aufzulösen (falsche Fahrstraße eingestellt), hat er den Tf anzuweisen, Halten zu bleiben. Die Weiterfahrt kann erst erfolgen, wenn dieser Befehl 14.6 mit Befehl 14.35 zurückgezogen ist!
Befehl 14.7
Fahrzeuge dürfen Trittstufen aufgrund der Bahnsteigbeschaffenheit nicht ausfahren. Es fehlt der Eintrag im Streckenbuch.
Befehl 14.8
Die LZB-Höchstgeschwindigkeit ist auf 200 km/h zu begrenzen (Zugdateneingabe!). Findet Anwendung bei Eisabwurf und geschlossener Schneedecke auf
den Schnellfahrstrecken, da man in diesen Fällen nicht die LZB-Streckenzentrale umprogrammieren kann.
Befehl 14.9
Entlassung aus der LZB, z.B. bei Personalwechsel mit nicht-LZB berechtigtem Kollegen
Befehl 14.35
Zurückziehen eines erteilten Befehls
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