Zweck der Vorsignale
(1) Vorsignale zeigen an, welches Signalbild am zugehörigen Hauptsignal zu erwarten ist.
Das Signal Vr 0 kann auch ein Schutzsignal (Sh 0 und Sh 2) ankündigen.
(2) Das Signal Vr 0 kann auch das Signal Hp 0 am Sperrsignal (Lichtsignal) ankündigen.
(3) Die Wahrnehmung der Stellung des Vorsignals entbindet den Triebfahrzeugführer nicht von der Beobachtung des Hauptsignals.
(4) Die Vorsignale sind entweder ortsfeste Form- oder Lichtsignale oder Wärtersignale.
Abstand zum zugehörigen Signal
(5) Die Vorsignale stehen in der Regel im Abstand des Bremsweges der Strecke vor dem zugehörigen Signal.
Stehen sie in einem kürzeren Abstand, so wird dies besonders angezeigt.
(6) Der Infrastrukturunternehmer legt den Bremsweg für jede Strecke fest und gibt ihn bekannt.
örtliche Zusätze
Der Bremsweg jeder Strecke ist bei den Eisenbahnen des Bundes in örtlichen Zusätzen angegeben.
Lichtvorsignale
(13) Die Lichtvorsignale zeigen zwei nach rechts steigende Lichter.
Vorsignale im verkürzten Abstand
(14) Lichtvorsignale, die in einem um mehr als 5 % kürzeren Abstand als dem Bremsweg der Strecke vor dem zugehörigen Signal stehen, sind durch ein weißes Zusatzlicht über dem linken Signallicht etwa in Höhe des rechten Signallichtes kenntlich.
(15) Vorsignale im Geltungsbereich der DV 301, die in einem um mehr als 5 % kürzeren Abstand aufgestellt sind und nicht mit Zusatzlicht kenntlich gemacht sind, sind gemäß Richtlinie 301.1401 Abschnitt 2 Absätze 9, 10 und 11 ge- * kennzeichnet.
Vorsignalwiederholer
(16) Vorsignalwiederholer zeigen das gleiche Signalbild wie Lichtvorsignale mit einem weißen Zusatzlicht. Sie sind nicht mit Vorsignaltafel ausgerüstet und nicht durch Vorsignalbaken angekündigt.
(17) Vorsignalwiederholer im Geltungsbereich der DV 301, die nicht durch das Zusatzlicht kenntlich sind, sind am Mast durch eine rechteckige weiße Tafel mit schwarzem Rand und schwarzem Ring gekennzeichnet.
Signal Vr 0
(1) Halt erwarten.
(2) Formsignal / Tageszeichen:
Die runde Scheibe steht senkrecht.
Wo ein Flügel vorhanden ist, zeigt er senkrecht nach unten.
Nachtzeichen:
Zwei gelbe Lichter nach rechts steigend.
An Vorsignalen im Geltungsbereich der DV 301, die nicht an Hauptsignalen
stehen, kann bis auf weiteres nur ein gelbes Licht gezeigt werden.
(3) Lichtsignal:
An Vorsignalen im Geltungsbereich der DV 301, die nicht an Hauptsignalen stehen, kann bis auf weiteres nur ein gelbes Licht gezeigt werden.
Signal Vr 1
(1) Fahrt erwarten.
Die runde Scheibe liegt waagerecht.
Zwei grüne Lichter nach rechts steigend.
stehen, kann bis auf weiteres ein grünes Licht gezeigt werden.
(3) Lichtsignal
An Vorsignalen im Geltungsbereich der DV 301, die nicht an Hauptsignalen stehen, kann bis auf weiteres ein grünes Licht gezeigt werden.
Signal Vr 1/2 - (DV 301)
(1) Fahrt oder Langsamfahrt erwarten.
(2) Tageszeichen:
Signale, die nicht an Hauptsignalen stehen, zeigen ein grünes Licht.
3) Das Signal Vr 1/2 wird nur an zweibegriffigen Formvorsignalen gezeigt.
Signal Vr 2
(1) Langsamfahrt erwarten.
(2) Formsignal / Tageszeichen :
Die runde Scheibe steht senkrecht, der Flügel zeigt schräg nach rechts abwärts.
Ein gelbes Licht und nach rechts steigend ein grünes Licht.
Das Signal kann im Geltungsbereich der DV 301 auch ein grünes Licht und
nach rechts steigend ein gelbes Licht zeigen.
Das Signal kann im Geltungsbereich der DV 301 auch ein grünes Licht und nach rechts steigend ein gelbes Licht zeigen.
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