Koalitionen sind Zusammenschlüsse von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern
Zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen
Die Koalitionsfreiheit und die Tarifautonomie werden gewährleistet in
Art.9 Abs.3 GG
Nach vorherrschender Meinung ist damit auch das Recht verbunden, Arbeitskämpfe zu führen
Eine Tarifvertragspartei muss freiwillig, auf Dauer und demokratisch organisiert sein
Gegnerfreiheit und Gegnerunabhängigkeit
Unabhängigkeit von Staat, Kirche und Partei
Vereinszweck ist satzungsmässig die Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen
Tarifwilligkeit
Arbeitskampffähigkeit (soziale Mächtigkeit)
Arbeitskampfbereitschaft
Ferner die körperschaftliche Organisation und auf Arbeitnehmerseite die überbetriebliche Organisation
Ein Tarifvertrag ein schriftlicher Vertrag zwischen:
Einer oder mehreren Gewerkschaften
Einem oder mehreren Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden
Zur Regelung von arbeitsrechtlichen Rechten und Pflichten der Tarifvertragsparteien
Zur Festsetzung arbeitsrechtlicher Normen
§1 i.V.m. §2 TVG
Inhaltsnormen
Beendigungsnormen
Betriebsnormen
Normen über gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien
Abschlussnormen
Rangprinzip / Normenhierarchie
Eine höherrangige Norm geht einer nachrangigen Norm vo
Günstigkeitsprinzip
Sie kann durch schwächere Regelungen nur abgeändert werden, wenn diese für die Arbeitnehmer günstiger sind
Der tarifschließende Arbeitgeber muss die Normen des Tarifvertrages erfüllen
Gegenüber den Arbeitnehmer, der Mitglied einer tarifvertragschließenden Gewerkschaft ist
Umgekehrt müssen das die Mitglieder auch, soweit dies in ihrer Macht steht
Der Inhaber eines Anspruchs kann diesen Anspruch verlieren, wenn er diesen für eine zu lange Zeit nicht geltend macht
Das Bundesarbeitsgericht spricht von einem Umstandsmoment und einem Zeitmoment
Ein Anspruch ist danach verwirkt, wenn:
Der Gläubiger den Anspruch längere Zeit nicht geltend gemacht hat - Zeitmoment
Der Schuldner nach dem früheren Verhalten seines Gläubigers annehmen kann, dass der Anspruch nicht mehr geltend gemacht wird - Umstandsmoment
Dem Schuldner die Erfüllung deswegen nicht mehr zumutbar ist - Unzumutbarkeit
Verzicht auf tarifliche Rechte ist nur in einem von Tarifvertragsparteien gebilligten Vergleich zulässig
Bedeutet das der einzelne Arbeitnehmer, der tarifgebunden ist, auf tarifliche Rechte von sich aus nicht verzichten kann
§4 Abs.4 TVG
Der normative Teil des Tarifvertrages gilt nach Ablauf des Tarifvertrages grundsätzlich fort bis er durch eine andere Abmachung ersetzt wird
§4 Abs. 5 TVG
Bedeutet obwohl ein Tarifvertrag gekündigt ist, wird er nach Ablauf der Kündigungsfrist auf die Mitglieder der Tarifvertragsparteien weiter angewendet
Nach Ablauf des Tarifvertrages eingestellte Arbeitnehmer fallen nicht unter diese Regelung
Von Tarifvertragsparteien abbedungen werden kann die Vorschrift des
§4 Abs.5 TVG
Im öffentlichen Dienst wird davon immer häufiger Gebrauch gemacht
Die negative Koalitionsfreiheit spielt im öffentlichen Dienst nahezu keine Rolle
Da die Tarifvertragsregelungen im schriftlichen Muster-Arbeitsvertrag regelmäßig einzelvertraglich vereinbart werden
Mit der Formulierung, dass die entsprechenden Tarifverträge in ihrer jeweiligen Fassung auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden sollen
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