Buffl

Sh Signale

BA
by Bilal A.

Signal Sh 1, Signal Ra 12 - Rangierfahrtsignal (DV 301)



Bedeutung :

(1) Signal Sh 1: Fahrverbot aufgehoben.

Signal Ra 12 (DV 301): Rangierfahrt erlaubt.

Beschreibung :

(2) Signal Sh 1 Formsignal:

Ein nach rechts steigender schwarzer Streifen auf runder weißer Scheibe.

Lichtsignal :

Signal Sh 1 Lichtsignal (DS 301),

Signal Ra 12 (DV 301):

Zwei weiße Lichter nach rechts steigend.

In Verbindung mit Signal Hp 0 :

(3) In Verbindung mit Signal Hp 0 zeigt das Signal an, dass das Halteverbot für Rangierfahrten aufgehoben ist.

Gleissperrensignal (DS 301) :

(4) Durch das Signal Sh 1 am Gleissperrensignal wird keine Zustimmung des Weichenwärters erteilt.

Das Signal Sh 1 am Gleissperrensignal zeigt an, dass die Gleissperre abgelegt ist.

Mehrere Rangierfahrten vor dem Signal :

(5) Wenn mehrere Rangierfahrten vor dem Signal halten oder sich ihm nähern, gilt die Zustimmung nur für die erste Rangierfahrt.

Lichtsignal erlischt vorzeitig :

(6) Erlischt das Signal Sh 1 – Lichtsignal (DS 301) – bzw. das Signal Ra 12 (DV 301), bevor die Spitze der Rangierfahrt daran vorbeigefahren ist, so ist das erneute Aufleuchten des Signals abzuwarten.

Formsignal am Wartezeichen :

(7) Ist das Formsignal mit einem Wartezeichen verbunden, so ist stets eine besondere Zustimmung des Weichenwärters zur Vorbeifahrt abzuwarten.

Formsignal von hinten erkennbar :

(8) Der Eisenbahninfrastrukturunternehmer bestimmt, wo die Stellung des Formsignals auch von hinten erkennbar sein soll. Es zeigt dann bei Tage eine weiße runde Scheibe auf schwarzem Grund, bei Dunkelheit ist die Scheibe rückstrahlend oder beleuchtet.

Signal Sh 2



Bedeutung :

(1) Schutzhalt.

Beschreibung :

(2) Tageszeichen:

Eine rechteckige rote Scheibe mit weißem Rand.

Nachtzeichen:

Ein rotes Licht am Tageszeichen oder am Ausleger des Wasserkrans.

Verwendung :

(3) Das Signal wird verwendet als

- Wärterhaltscheibe,

- Abschlusssignal eines Stumpfgleises.

Aufstellung :

(4) Die Wärterhaltscheibe ist nicht ortsfest.

Ist die Regelaufstellung des Signals Sh 2 gemäß Richtlinie 301.0002 Abschnitt 2 Absatz 3 nicht möglich, ist es im Gleis aufgestellt.

Wärterhaltscheibe :

(5) Die Wärterhaltscheibe wird verwendet,

a) zur Kennzeichnung einer Gleisstelle, die vorübergehend nicht befahren werden darf,

b) zur Kennzeichnung einer Stelle, an der Züge ausnahmsweise anhalten sollen.

(6) Auf freier Strecke wird die Wärterhaltscheibe in mindestens 50 m Sicherheitsabstand vor der zu schützenden Stelle aufgestellt.

Tunnel :

(7) Zur Abriegelung eines Gleises im Tunnel oder in dessen Nähe wird die Wärterhaltscheibe außerhalb des Tunnels aufgestellt.

Ausnahmen für lange Tunnel ordnet bei den Eisenbahnen des Bundes der Eisenbahninfrastrukturunternehmer – bei den NE der Betriebsleiter – an.

Aufheben des Haltauftrags :

(8) Der Haltauftrag wird durch Entfernen oder Wegdrehen bzw. Wegklappen des Aufheben des Signals aufgehoben, soweit der Auftrag zur Vorbeifahrt an der Wärterhaltscheibe nicht durch Befehl erteilt wird.

Beleuchtung :

(9) Bei ausreichender Außenbeleuchtung oder bei einfachen Verhältnissen wird am Abschlusssignal des Einfahrstumpfgleises nur das Tageszeichen gezeigt. Das Abschlusssignal übriger Stumpfgleise ist rückstrahlend oder beleuchtet, wenn der Betrieb es erfordert.

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Bilal A.

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