Staatsgebiet
Staatsvolk
Staatsgewalt
Abstammungsprinzip
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch Geburt erworben, wenn mindestens ein Elternteil bereits über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügt oder verfügte
Art.116 GG
Territorialprinzip
Durch einen begrenzten Territorialgrundsatz
01.01.2000
Diesen zufolge erwerben hier geborene Ausländer unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsbürgerschaft
Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist, wer sowohl die deutsche Staatsangehörigkeit als auch die deutsche Volkszugehörigkeit besitzt
19. Jahrhundert
Prinzip des Obrigkeitsstaates im Kaiserreich
Nur bedingt Kontrolle durch Bürger oder Parlament
20. Jahrhundert
Prinzip der Volkssouveränität
Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus
Orientierungs- und Steuerungsfunktion
Analyse und Lösung gesellschaftlicher Probleme auf der Basis gesellschaftlicher Grundwerte
Vermittlungs- und Moderationsfunktion bei der Umsetzung öffentlicher Aufgaben
Regelungsfunktion bei politischen Konflikten
Impulsgeber an gesellschaftlicher Konsensbildung
Im Dezember 1848 von der Deutschen Nationalversammlung (erstes deutsche Parlament)
Die Grundrechte für das deutsche Volkfanden auch Eingang in die Paulskirchenverfassung vom März 1849
Nationalversammlung
Parlamentarisches Regierungssystem
Reichspräsident
Unmittelbar vom Volk gewähltes Staatsoberhaupt
Volkssouveränität
Erstmalig in einer deutschen Verfassung
Das Volk regiert durch den nach demokratischen Grundsätzen gewählten Reichstag
Wahlsystem
Mehrheitswahlsystem durch Verhältniswahlsystem ersetzt
Volksbegehren / Volksentscheide
Das Volk konnte direkt die Gesetzgebung beeinflussen
Mangel an demokratischer Tradition
Obrigkeitsstaaliche Sozialisierung
Schwierigkeiten mit der neuen Gesellschaftsordnung
Die Befugnisse des Reichspräsidenten waren zu umfangreich
Notverordnungsrechte ermöglichten erhebliche Eingriffe in die Grundrechte
Demokratische Kräfte in Politik, Verwaltung und Gesellschaft blieben schwach
Dadurch instabile Mehrheiten
Harte Haltung der Siegermächte des 1. Weltkrieges (Versailler Vertrag)
Wirtschaftlichen Krisen führten zu politischer Radikalisierung
Dadurch Abwendung vieler Bürger von der Demokratie
Die Weimarer Reichsverfassung enthielt keine Regelungen des Verfassungsschutzes
Keine Vorkehrungen gegen Missbrauch von Individual- und Gruppenrechten
Verhältniswahlsystems ohne Sperrklauseln
Somit viele, ideologisch stark unterschiedlicher Parteien, dadurch schwer konsensfähig
Das Notverordnungsrecht befugte den Reichspräsident die meisten Gesetze zu erlassen, nicht dem Parlament
Das Ermächtigungsgesetz ermöglichte es die Weimarer Reichsverfassung außer Kraft zu setzen
Somit konnte die Regierung gestürzt werden
Das GG wurde mit wesentlichen Unterschieden zur Weimarer Reichsverfassung beschlossen
Bundespräsident
Überwiegend repräsentative Kompetenzen und nicht direkt vom Volk gewählt
Nur noch durch Wahlen ausgeübt. Ausnahme: Art.29 GG
Bundeskanzler
Position des Regierungschefs wurde gestärkt
Minister sind der Politik des Bundeskanzlers verpflichtet (Richtlinienkompetenz)
Bundeskanzler kann nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum während einer laufenden Wahlperiode abgewählt werden
Konzept
Streitbare Demokratie
Ziel
Keine regierungslose Zeit
Bindung der staatlichen Gewalt an die Grundrechte
Ausbau der Verfassungsgerichtsbarkeit
Formulierung einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung mit unantastbaren Grundprinzipien
Wertgebundene und wehrhafte Demokratie
Föderalismus
Sozialer Rechtsstaat
Verankerung der Parteiendemokratie
Last changed7 months ago