Der deutsche Staat ist eine föderale Ordnung (Bund)
Art.20 GG
Der deutsche Staat ist eine Republik (weder Monarchie noch Diktatur)
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus Art.20 Abs.2 GG
Demokratisches Prinzip der Volkssouveränität
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus
Art.20 Abs.2 GG
Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Die Grundlagen staatlicher Ordnung und das Widerstandsrecht
Republik
Demokratie
Sozialstaat
Bundesstaat
Rechtsstaat
Art.20 Abs.1
Gewaltenteilung
Art.20 Abs.2
Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung
Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Recht und Gesetz
Art.20 Abs.3
Ewigkeitsklausel
Eine Änderung des Grundgesetzes ist unzulässig, wenn dadurch die Grundsätze berührt werden aus
Art.1 und 20 GG
Das republikanische, rechtsstaatliche, bundesstaatliche, demokratische und sozialstaatliche Prinzip stehen bei einer Verfassungsänderung nicht zur Disposition
Auch repräsentativen Demokratie genannt
Die Trägerschaft der Staatsgewalt liegt beim Volk
Die Ausübung der Staatsgewalt wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt
Die drei Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Judikative, unterliegen erheblichen Bindungen
Art.1 Abs.3 & 20 Abs.3 GG
Diese sind zum Schutz der Demokratischen Werte bindend
Art.79 Abs.3 GG
Angriff auf die Grundprinzipien der staatlichen Ordnung
Keine andere Abhilfe möglich
Konzept der streitbaren Demokratie
Alle Deutschen haben das Recht auf Widerstand
Art.20 Abs.4 GG
Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten
Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung
Volkssouveränität
Verantwortlichkeit der Regierung
Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
Unabhängigkeit der Gerichte
Mehrparteienprinzip
Chancengleichheit für alle politischen Parteien
Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition
Last changed7 months ago