Die Befugnisse sind im Grundgesetz geregelt
Art.70 GG
Die Zuständigeit des Bundes wird ihm durch das Grundgesetz zugewiesen
Ansonsten liegt die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern
Landesgesetze dürfen Bundesgesetzen allerdings nicht widersprechen
Es gilt: Bundesrecht bricht Landesrecht
Gesetzesvorlagen zu Bundesgesetzen dürfen nur in den Bundestag eingebracht werden von:
Der Bundesregierung
Den Abgeordneten des Bundestages (aus der Mitte des Bundestages)
Dem Bundesrat
Ausschließliche Gesetzgebung des Bundes
Für alle Rechtsgebiete, die einer einheitlichen Regelung für das gesamte Bundesgebiet bedürfen, hat nur der Bund das Recht, Gesetze zu erlassen
Art.73 GG
Konkurrierende Gesetzgebung
Für viele Rechtsgebiete sind Bund und Länder nach dem Grundgesetz nebeneinander zuständig
Art.72 GG
Vorrecht des Bundes
Wenn der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen Gebrauch macht, können die Länder eigene Gesetze erlassen
Das Verfahren ist im Grundgesetz geregelt
Art.76 Abs.2 GG
Gesetzesentwurf
Der zuständige Fachreferent eines Ministeriums erstellt einen Gesetzesentwurf
Berücksichtigung des Fachwissens verschiedener Interessenverbände
Mitzeichnung der Vorlage
Beteiligung anderer Ministerien
Kabinettsreif
Ist der Gesetzentwurf wenn er inhaltlich abgestimmt wurde
Anschließend wird er in der Kabinettssitzung der Bundesregierung bei den gesetzgebenden Organen vorgelegt
Regierungsvorlage / Kabinettsvorlage
Diese wird vom Kabinett (Bundesregierung) als Regierungsentwurf beschlossen
Benötigt Mehrheit der Stimmen der Regierungsmitglieder
Bundesrat - 1. Durchgang
Anschließend wird die Vorlage vom Bundeskanzler dem Bundesrat zugeleitet
Mit der Aufforderung zur Stellungnahme innerhalb einer festgelegten Frist (i.d.R. 6 Wochen)
Der Bundesrat ist zur Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung berechtigt, aber nicht verpflichtet
Dazu widerum nimmt die Bundesregierung im Anschluß Stellung
Bundestag
Der Bundestag kann so bereits zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens folgendes erkennen:
Wo werden Länderinteressen berührt
Welche Einwände könnte der Bundesrat geltend machen
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Einwände
Erste Lesung im Bundestag
Nur bei politisch wichtigen Gesetzesentwürfen findet eine Aussprache statt
Am Ende der 1. Lesung wird der Entwurf an einen oder mehrere Ausschüsse überwiesen
Ein Ausschuss ist federführend, das heißt verantwortlich für das Vorankommen des Verfahrens
Ausschussberatung
Die Vorlage wird in Anwesenheit von Vertretern der Regierung, des Bundesrates und der zuständigen Ministerien unter allen denkbaren Gesichtspunkten geprüft
Bei politisch bedeutsamen Gesetzesentwürfen findet i.d.R. eine öffentliche Anhörung (Hearing) von Sachverständigen statt
Nach Abschluss der Beratungen gibt der Ausschuss dem Plenum eine Beschlussempfehlung
Zweite Lesung im Bundestag
Jede Bestimmung des Entwurfs wird einzeln diskutiert und zur Abstimmung aufgerufen
Ebenso Änderungsanträge, welche häufig von der parlamentarischen Opposition gestellt werden
Dritte Lesung im Bundestag
Sie schließt sich unmittelbar an die 2. Lesung an Dient in der Regel nur der Schlussabstimmung Zweiter Durchgang im Bundesrat Das beschlossene Gesetz wird nochmals vom Bundesrat geprüft
Ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen, wird das beschlossene Gesetz ausgefertigt
Zunächst unterzeichnen es der oder die zuständigen Fachminister
Anschließend unterzeichnet der Bundeskanzler
Letztlich unterzeichnet der Bundespräsident
Danach wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet
Zeitgleich mit der Verkündung tritt das Gesetz in Kraft
Die Einflussmöglichkeit des Bundesrates bei der Gesetzgebung des Bundes ist im Grundgesetz geregelt
Art.77 GG
Die Stärke der Einflussmöglichkeit ist abhängig von der Art des Gesetzes
Zustimmungsgesetze
Verfassungsändernde Gesetze
Föderative Gesetze, die Interessen der Länder in besonderem Maße tangieren
Kommen nur zustande, wenn der Bundesrat mit der Mehrheit seiner Stimmen zustimmt
Einspruchsgesetze
Gesetze, die nicht ausdrücklich die Zustimmung des Bundesrates benötigen.
Gegen diese kann der Bundesrat Einspruch erheben
Der Bundestag kann diesen Einspruch mit der Mehrheit bzw. mit 2 / 3-Mehrheit zurückweisen, abhängig von den Abstimmungsverhältnissen im Bundesrat
Er kann Einspruch erheben, muss es aber nicht
Vermittlungsausschuss
Wird aufgerufen, wenn es zu keiner Einigung zwischen Bundestag und Bundesrat kommt
16 Mitglieder des Bundestages, zusammengesetzt nach Fraktionsstärke
Je Bundesland ein Vertreter des Bundesrates
Dessen Mitglieder sind nicht an Weisungen gebunden
Ziel der Kompromissfindung
Er kann vorschlagen, das umstrittene Gesetz unverändert zu verabschieden, es zu ändern oder aufzuheben
Im ersten Fall muss wiederum der Bundesrat zustimmen
In den beiden letzten Fällen muss der Bundestag noch einmal einen Beschluss fassen
Bei Änderungen stimmt er nur über Änderungen ab, nicht erneut über die ursprüngliche Gesetzesvorlage
Last changed8 months ago