Buffl

06 Bundesgesetzgebung

CP
by Christian P.

Beschreiben Sie die Einflussmöglichkeiten des Bundesrates bei der Gesetzgebung des Bundes. Ebenso Stellung und Wirkungsweise des Vermittlungsaus-schusses

  • Die Einflussmöglichkeit des Bundesrates bei der Gesetzgebung des Bundes ist im Grundgesetz geregelt

    Art.77 GG

  • Die Stärke der Einflussmöglichkeit ist abhängig von der Art des Gesetzes

Zustimmungsgesetze

  • Verfassungsändernde Gesetze

  • Föderative Gesetze, die Interessen der Länder in besonderem Maße tangieren

  • Kommen nur zustande, wenn der Bundesrat mit der Mehrheit seiner Stimmen zustimmt

Einspruchsgesetze

  • Gesetze, die nicht ausdrücklich die Zustimmung des Bundesrates benötigen.

  • Gegen diese kann der Bundesrat Einspruch erheben

  • Der Bundestag kann diesen Einspruch mit der Mehrheit bzw. mit 2 / 3-Mehrheit zurückweisen, abhängig von den Abstimmungsverhältnissen im Bundesrat

  • Er kann Einspruch erheben, muss es aber nicht

Vermittlungsausschuss

Wird aufgerufen, wenn es zu keiner Einigung zwischen Bundestag und Bundesrat kommt

16 Mitglieder des Bundestages, zusammengesetzt nach Fraktionsstärke

Je Bundesland ein Vertreter des Bundesrates

Dessen Mitglieder sind nicht an Weisungen gebunden

Ziel der Kompromissfindung

Er kann vorschlagen, das umstrittene Gesetz unverändert zu verabschieden, es zu ändern oder aufzuheben

Im ersten Fall muss wiederum der Bundesrat zustimmen

In den beiden letzten Fällen muss der Bundestag noch einmal einen Beschluss fassen

Bei Änderungen stimmt er nur über Änderungen ab, nicht erneut über die ursprüngliche Gesetzesvorlage

Author

Christian P.

Information

Last changed