Buffl

02 Gliederung

CP
by Christian P.

Welche Titel sind im Haushaltsplan zwingend zu erläutern?

Zwingend sind zu erläutern: bei Einnahmen und Ausgaben von erheblicher Bedeutung die bei der Veranschlagungangewandten Berechnungs- oder Schätzungsgrundlagen, bei Einnahmen, bei Ausgaben für nichtplanmäßige Dienstkräfte und fürfreie Mitarbeiter (Titelgr. 427) und bei Ausgaben der Hauptgruppen 5, 6und 9, die um mehr als 5.000 € oder um mehr als 10 v.H. und mindestens1.000 € von den Ansätzen des Vorjahres abweichen oder gegenüberdem Vorjahr neu sind, die Gründe dafür, bei Einnahmen und Ausgaben für Grundstücksgeschäfte die einzelnenGrundstücke mit Beträgen, bei Ausgaben, die für eine sich auf mehrere Jahre erstreckende Maßnahmein den Haushaltsplan eingestellt werden (z.B. Baumaßnahmen odergrößere Beschaffungen), die voraussichtlichen Gesamtkosten, etwaigeBeiträge anderer und die Beträge, die in den vorangegangenen Jahrenbereitgestellt worden sind,bei Ausgaben für Unterhaltungsmaßnahmen, die in den Einzelplänen 01bis 29 zu veranschlagen sind, die Einzelmaßnahmen mit voraussichtlichenGesamtkosten von mindestens 1.000.000 €, die Gesamtkosten, derBetrag des Vorjahres zuzüglich der in früheren Jahren geleisteten Ausgaben,der vorgesehene Betrag und der künftig bereitzustellende Restbetrag, bei Ausgaben zur Erfüllung von Verträgen, die zu Zahlungen auf längereDauer verpflichten, Inhalt und Dauer des Vertrages, sofern es sich nicht umim Rahmen der laufenden Verwaltung abzuschließende, ihrer Natur nachregelmäßig wiederkehrende Verträge handelt, bei Ausgaben, die zur Selbstbewirtschaftung veranschlagt sind, der Zusatz„Die Ausgaben dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden“und (als verbindliche Erläuterung) dass die bei der Bewirtschaftung aufkommendenEinnahmen den Selbstbewirtschaftungsmitteln zufließen dürfendie Gründe dafür, warum ausnahmsweise bei Baumaßnahmen undgrößeren Beschaffungen noch keine Unterlagen für die Kostenermittlungvorliegen,die Gründe dafür, warum Vermögensgegenstände unter ihrem Wertveräußert oder bei Überlassungen keine angemessenenNutzungsentschädigungen erhoben werden sollen,zwingend erforderliche Ausnahmen vom Grundsatz der Bruttoveranschlagung,zusammengefasste Ausgaben,Ausgaben aus zweckgebundenenEinnahmen

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Christian P.

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