Der Haushaltsplan besteht aus dem Gesamtplan und den Einzelplänen. DieEinzelpläne der Bezirke werden zu Bezirkshaushaltsplänen zusammengefasst
Unter Grobgliederung ist die Einteilung des Haushaltsplans in Einzelpläne undKapitel zu verstehen. Die Einzelpläne enthalten die Einnahmen, Ausgaben undVerpflichtungsermächtigungen
Die Anlagen, die dem Haushaltsplan beizufügen sind, sind: Übersichten über die Einnahmen und Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungennach Arten und Aufgabenbereichena) Gruppierungsübersichtb) Funktionenübersichtc) Haushaltsquerschnittd) Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und derenFälligkeiten Ergebnis der laufenden Rechnung und der Kapitalrechnung (Betriebshaushalt/Vermögenshaushalt) eine Schulden- und Belastungsbilanz
Stellenübersicht Übersicht über die den Haushalt in Einnahmen und Ausgaben durchlaufenden Posten Übersicht über Investitionen im Sonderfinanzierungsverfahren Übersichten über Bürgschaften und Garantien Übersicht über Sonderabgaben
Anlage 1 - Übersichten über die Einnahmen und Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungennach Arten und AufgabenbereichenAnlage 2 - StellenübersichtAnlage 3 - Wirtschaftspläne von Betrieben nach § 26 LHO (soweit vorhanden
Der Haushaltsplan wird in Einzelpläne und Gesamtplan unterteilt
Dieser beinhaltet die Haushaltsübersicht, die Finanzierungsübersicht sowieden Kreditfinanzierungsplan
Die Einzelpläne enthalten die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungenfür einen Verwaltungszweig und werden nach dem RessortoderRealprinzip in zweistellige Kennzahlen unterteilt (0 – 29 Hauptverwaltung,31 – 59 Bezirksverwaltung)
Das Ressortprinzip ist die Gliederung nach der organisatorischen Zuständigkeit,um die Verantwortungsbereiche klar abzugrenzen. Das Realprinzip isteine funktionale Gliederung nach den Arten der Einnahmen und Ausgaben
Das Kapitel enthält die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungenfür eine Behörde oder Organisationseinheit und besteht aus einer vierstelligenKennzahl, die nach dem Behördenprinzip gebildet wird
Der Titel enthält einen konkreten Entstehungsgrund für Einnahmen bzw. einenkonkreten Verwendungszweck für Ausgaben. Der Titel besteht aus einer fünfstelligenKennzahl, wobei die erste die Hauptgruppe bildet. Je nach Art sind die Einnahmenden Hauptgruppen 0 – 3, die Ausgaben den Hauptgruppen 4 – 9 zuzuordnen.Die Hauptgruppe gliedert sich in die Obergruppe – zweistellige Kennzahl –, diesewiederum in die Gruppe – dreistellige Kennzahl – , durch das Hinzufügen einerlandesindividuellen 4. und 5. Ziffer wird die Titelkennzahl gebildet
Die Grobgliederung umfasst die Einteilung des Haushaltsplans in Einzelpläne undKapitel, die Feingliederung die Einteilung des Kapitels nach Gruppen und Titeln
Durch sie werden die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungenbundeseinheitlich einzelnen Aufgabenbereichen zugeordnet
Das Musterkapitel regelt die einheitliche Gliederung des Haushaltsplans, die Gestaltungder Kapitel, die einheitliche Fassung von Vermerken und ständig wiederkehrendenErläuterungen sowie die einheitliche Druckanordnung und die richtigeZitierung von Vorschriften
Wiederholung der Summen der Einnahmen und Ausgabenund das Ergebnis hieraus, Summe der Verpflichtungsermächtigungen, zusammenfassende Ausweisung von Istbeträgen und Haushaltsrestenbei Vergleichsbeträgen für das vorletzte Jahr, die Zeilen „Überschuss“, „Fehlbetrag“ oder „Verpflichtungsermächtigung“sind nur vorzusehen, wenn Beträge auszuweisen sind
Ein Überschuss entsteht, wenn die Einnahmen höher sind als die Ausgaben.Ein Fehlbetrag entsteht, wenn die Ausgaben höher sind als die Einnahmen
Zwingend sind zu erläutern: bei Einnahmen und Ausgaben von erheblicher Bedeutung die bei der Veranschlagungangewandten Berechnungs- oder Schätzungsgrundlagen, bei Einnahmen, bei Ausgaben für nichtplanmäßige Dienstkräfte und fürfreie Mitarbeiter (Titelgr. 427) und bei Ausgaben der Hauptgruppen 5, 6und 9, die um mehr als 5.000 € oder um mehr als 10 v.H. und mindestens1.000 € von den Ansätzen des Vorjahres abweichen oder gegenüberdem Vorjahr neu sind, die Gründe dafür, bei Einnahmen und Ausgaben für Grundstücksgeschäfte die einzelnenGrundstücke mit Beträgen, bei Ausgaben, die für eine sich auf mehrere Jahre erstreckende Maßnahmein den Haushaltsplan eingestellt werden (z.B. Baumaßnahmen odergrößere Beschaffungen), die voraussichtlichen Gesamtkosten, etwaigeBeiträge anderer und die Beträge, die in den vorangegangenen Jahrenbereitgestellt worden sind,bei Ausgaben für Unterhaltungsmaßnahmen, die in den Einzelplänen 01bis 29 zu veranschlagen sind, die Einzelmaßnahmen mit voraussichtlichenGesamtkosten von mindestens 1.000.000 €, die Gesamtkosten, derBetrag des Vorjahres zuzüglich der in früheren Jahren geleisteten Ausgaben,der vorgesehene Betrag und der künftig bereitzustellende Restbetrag, bei Ausgaben zur Erfüllung von Verträgen, die zu Zahlungen auf längereDauer verpflichten, Inhalt und Dauer des Vertrages, sofern es sich nicht umim Rahmen der laufenden Verwaltung abzuschließende, ihrer Natur nachregelmäßig wiederkehrende Verträge handelt, bei Ausgaben, die zur Selbstbewirtschaftung veranschlagt sind, der Zusatz„Die Ausgaben dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden“und (als verbindliche Erläuterung) dass die bei der Bewirtschaftung aufkommendenEinnahmen den Selbstbewirtschaftungsmitteln zufließen dürfendie Gründe dafür, warum ausnahmsweise bei Baumaßnahmen undgrößeren Beschaffungen noch keine Unterlagen für die Kostenermittlungvorliegen,die Gründe dafür, warum Vermögensgegenstände unter ihrem Wertveräußert oder bei Überlassungen keine angemessenenNutzungsentschädigungen erhoben werden sollen,zwingend erforderliche Ausnahmen vom Grundsatz der Bruttoveranschlagung,zusammengefasste Ausgaben,Ausgaben aus zweckgebundenenEinnahmen
Erläuterungen in Form von Stellenplänen und Angaben über Planungsunterlagensind verbindlich; andere Erläuterungen können für verbindlich erklärt werden
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