Bezirkshaushaltspläne werden auf der Grundlage von Globalsummen aufgestellt.Die bezirkliche Globalsumme besteht aus der Teilsumme Personalausgaben, derTeilsumme konsumtive Sachausgaben und aus der Teilsumme Investitionsausgaben
Diese wird von der Senatsverwaltung für Finanzen festgelegt, vom Senat festgesetztund vom Abgeordnetenhaus festgestellt
Die Teilsumme für Personalausgaben darf nicht überschritten, die Teilsumme fürInvestitionsausgaben darf nicht unterschritten werden
Die Basiskorrektur soll unzumutbar hohe Fehlbeträge oder nicht auf bezirklicheInitiative beruhende Überschüsse verhindern
Dies ist eine Fehlbedarfsabdeckung, wenn ein Bezirk trotz erfolgterBasiskorrektur einen nicht zu vertretenden Fehlbedarf erwirtschaftet
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