Definition GmbH
Nach dem Deutschen Recht eine Rechtsform für juristische Personen, die zu den Kapitalgesellschaften gehört
Was ist eine juristische Person?
Eine juristische Person ist eine Vereinigung von Personen oder eine Vermögensmasse, die in ihrer Gesamtheit mit allgemeiner Rechtsfähigkeit ausgestattet ist
Gmbh Gründung
-ist nicht besonders schwierig
-Mindestanzahl an Gründern wird nicht vorgeschrieben
-GmbH entsteht erst im Eintrag in das Handelsregister
GmbH Firma
-Personen-, Sach-, Fantasie- oder eine Gemischte Firma
-Braucht den Zusatz der “Gesellschaft mit beschränkter Haftung”
Gmbh Kapitalaufbringung
Ein festes Gesellschaftskapital ist vorgeschrieben, dies nennt sich Stammkapital. Das Stammkapital beträgt mindestens 25.000€
GmbH Haftung
-Eine Haftung der Gesellschaft der GmbH ist ausgeschlossen
-Es haftet die juristische Person
Gmbh Geschäftsführung und Vertretung
-wird durch die Geschäftsführung gerichtlich vertreten
-GmbH kann einen oder mehrere Geschäftsführer haben
Gmbh Gewinn-, Verlustverteilung
wird im Verhältnis der Geschäftsanteile verteilt
Handelsregistereintragung Erklärung
Das Handelsregister ist ein amtliches Verzeichnis für alle Kaufleute. Es dient dazu die Öffentlichkeit über wichtige Sachverhalte und Rechtsverhältnisse der Kaufleute aufzuklären. Außerdem dient es zur Rechtssicherheit im Handelsverkehr.
Abteilungen Handelsregister
Abteilung A - Einzelkaufleute + Personengesellschaften
Abteilung B - Kapitalgesellschaften
deklartorisch (rechtsbezeugend)
Das bedeutet dass die Rechtswirkung schon mit Aufnahme des Handelgewerbes eingetreten ist.
konstitutiv (rechtserzeugend)
Die Rechtswirkung tritt erst bei der Eintragung ins Handelsregister ein. So wird der Kleingewerbetreibende erst im Moment der Eintragung Kaufmann
Einzelunternehmung Definition
Sie wird von einer einzigen Person betrieben die das Eigenkapital ganz allein aufbringt.
Einzelunternehmung Gründung
wird von einer Person gegründet und wird in das Handelsregister beim Handelsgewerbe mit kaufmännischen Umfang eingetragen
Einzelunternehmung Firma
Personen-, Sach-, Fantasiefirma oder gemischte Firma und der Zusatz “eingetragener Kaufmann”
Einzelunternehmung Kapitalaufbringung
durch den Einzelunternehmer
Einzelunternehmung Haftung
allein + unbeschränkt
Einzelunternehmung Geschäftsführung + Vertretung
allein durch den Einzelunternehmer
Einzelunternehmung Gewinne + Verluste
erhält / trägt der Unternehmer allein
OHG Definition
Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines gemeinsamen Handelgewerbes gerichtet ist, wobei alle unbeschränkt haften
OHG Gründung
mind. 2 Personen
Der Gesellschaftsvertrag ist formfrei und die Gesellschaft ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden
OHG Firma
Personen-, Sach-, Fantasiefirma oder gemischte Firma mit Zusatz OHG “offene Handelsgesellschaft”
OHG Kapitalaufbringung
verbesserte Möglichkeiten der Fremdkapitalaufbringung durch Verbreitung der Eigenkapitalbasis und Haftung
OHG Haftung
unbeschränkt
unmittelbar
solidarisch
OHG Geschäftsführung + Vertretung
Jeder Gesellschafter darf allein die Geschäfte führen und sie vertreten
OHG Gewinnverteilung
wenn nix geregelt ist dann hilf es 4% auf das eingesetzte Kapital, der Rest nach Köpfen
OHG Verlustverteilung
nach Köpfen
KG Definition
schließen sich mind. zwei Personen zusammen um ein gemeinsames Handelsgewerbe zu betreiben
KG gehört zur Personengesellschaft und kann von zwei oder auch mehreren Personen gegründet werden
KG Firma
Personen-, Sach-, Fantasie- und gemischte Firma mit dem Zusatz “KG”
KG Geschäftsführung
Vollhafter übernimmt Geschäftsführung, Teilhafter dürfen keine Geschäftsführung übernehmen
KG Vertretung
Vollhafter übernehmen auch die Vertretung
KG Firmenvorschrift
Formfreier Vertrag
Eintragung in das Handelsregister
KG Gewinnverteilung
Teilhafter bekommt 4% des eingebrachten Kapitals, der Rest wird im angemessenen Verhältnis verteilt
KG Verlustverteilung
im angemessenen Verhältnis verteilt
KG Haftung
Vollhafter- Komplementär
haftet mit Privat- und Geschäftsvermögen
Teilhafter-Kommandist
haftet nur mit seinem Geschäftsvermögen
KG Kapitalaufbringung
kein Mindestkapital
AG Definition
AG ist eine Handelsgesellschaft, deren Grundkapital von einzelnen Gesellschaftern aufgebracht wird, die in Höhe ihrer Einlage an dem Unternehmen beteiligt sind
AG Gründung
Für einen Unternehmer ist der Vorteil einer AG die Möglichkeit, sich über den Besitz von Aktien dauerhaft Einfluss auf eine Firma sichern und zugleich externes Kapital akquiren zu können
AG Kapitalaufbringung
Grundkapital muss mind. 50.000€ betragen
In diesem Betrag werden die ersten Aktien ausgegeben. Dies können Namensaktien aber auch Stückaktien sein
Namensaktien
Aktien die auf den Namen des Eigentümers eingetragen sind
Stückaktien
Aktien sie ein prozentualen Anteil am Grundkapital haben
AG Haftung
AG haftet als Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit für die Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenüber Gläubigern ausschließlich mit den Gesellschaftsvermögen
AG Gewinnverteilung
richtet sich die Gewinnausschüttung nach den Anteilen der Gesellschafter
je mehr AG-Aktien, desto größer sein Gewinnanteil
AG Verlustverteilung
haftet mit dem Haftkapital
Haftkapital kann unterschiedlich groß sein
Aktionäre haften nicht für Verluste
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