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Kindeswohlgefährdung erkennen Text Hauri

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by Samrawit S.

was meint die Psychische Gewalt an kindern?

Unter psychischer Gewalt wird die Beeinträchtigung und schädigung der Entwicklung von Kindern verstanden aufgrund z.B. von Ablehnung, Verängstigung, Terrorisierung und Isolierung. Sie beim (dauerhaften, alltäglichen) Beschimpfen, Verspoten, Erniedrigen, Liebesentzug und reicht über Einsperren, Isolierung von Gleichaltrigen und Sündenbockrolle bis hin zu vielfältigen massiven Bedrohungen einschliesslich Todesdrohungen.

Es beeinträchtigt das Selbstwertgefühl des Kindes, was wiederum negativi auf die psychische Gesundheit wirkt

Häusliche Gewalt (Partnerschaftsgewalt)

Es ist belastend wenn ein Kind verbale, körperliche auseinandersetzungen von den Eltern miterlebt. Kann die gesunde Entwicklung des Kindes stark beeinträchtigen und somit ein kindeswohlgefährdung besteht. Die Kinder befinden sich häufig in einem Loyalitätskonflikt zwischen Mutter und Vater und fühlen sich verantwortlich für die Gewalt und wissen nicht wie sich beim nächsten Gewaltakt verhalten sollen mache sich auch sorgen über die sicherheit. Es beeinträchtigt sie oftmals nicht nur psychisch sondernr tritt oftmals auch mich körperliche misshandlung des Kindes vor.

Gefährdung als Folge von Erwachsenenkonflikten um das Kind ist eine untekategorie von psychischer Gewalt. Da es sich um eine der Hauptursachen für zivilrechtliche Kindesschutzmassnahmen handelt, wird sie in diesem Leitfaden als eigenständige Gefährdungform aufgeführt.

z.b in Trennungs und scheidungsfamilien

wenn eltern zu viel mit sich beschäftigt sind und den Kindern vernachlässigen

Wann braucht das Kind soforthilfe ?

  • Es bestehen deutliche Anhaltspunkte dass das Kind zurzeit erheblich körperlich misshandelt wird oder sexuell ausgebeutet wird oder dass es in den nächsten Tagen dazu kommen wird

  • Es bestehen deutliche Anhaltspunkte dass das Kind aufgrund einer vernachlässigung zurzeit oder in den nächsten Stunden oder Tagen an Leib und Leben bedroht ist.

  • Es bestehen deutliche Anhaltspunkte dass sich das kind selbst erheblich gefährdet oder Suizig begehen wird

  • Eine betreungsperson verweiger Fachpersonen das Kind zu sehen, Aufenthaltsort ist unbekannt oder es gibt Anhaltspunkte dass das Kind an einen unbekannten Ort gebracht wird

  • Eine Betreungsperson verweigert dem Kind den Zutritt zur Wohnung bzw. zum Haus

  • Das Kind weigert sich, nach Hause zu gehen, und eine anderweitige betreung ist nicht sichergestellt.

Handelt sich es um Soforthilfen sind es in der Regel Notfälle die sofort oder inerhalb von wenigen Stunden oder Tagen reagiert werden sollte. Das Kind kann vorübergehend z.b in ein Hospitalisation in einer Kinderklinik oder einer Temporäre stationäre Unterbringung in eine Notaufnahmestelle (Notaufnahmegruppe für Kinder oder Jugendliche) gebracht werden

Eine stationäre Unterbringung gegen den Willen des Kindes oder der Eltern (bzw. dem Elternteil mit Aufenthaltsbestimmungsrecht) benötigt einen Entscheid der Kindesschutzbehörde, des Gerichts (in eherechtlichen fällen), des Jugendgerichts (bei Jugenddelinquenz) oder bei medizinischer Indikation eine Anordnung durch eine Ärztin/Arzt. Die KESB kann bei bedarf eine superprovisorische Massnahme errichten.

In gewissen Situation lässt sich auch im privaten Umfeld des Kindes eine Soforthilfe organisieren (z.B wenn ein Elternteil in die Klinik muss dass das Kind in absprache mit den Eltern bei geigneten Verwandten oder befreundeten Familie untergebracht wird)

was ist eine Risikorinschätzung und was muss man dabei beachten?

bei einer Risikoeinschätzung wird eingeschätzt wie hoch das Risiko zu einer Kindeschutzgefährdung besteht. Dabei ist eine Gesamtbewertung des Risikos in verschiedenen Bereichen vorzunehmen: Neben den eigentlichen Risikofaktoren sollten auch allfälfilge Anhaltspunkte für eine mögliche Gefährdung einbezogen werden sowie die Schutzfaktoren berücksichtigen, welche die Wirkung von Risikofaktoren reduzieren können.

Wenn nach Analyse ein Eisiko für Kindeswohlgefährdung besteht muss zuerts der Gefährdungsgrad und anschliessend ihre subjektive Gewissheits im Hinblick auf die Einschätzung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, zu beurteilen. Die kann anhand einer fünfstufigen Skala analysiert werden. Damit kann der grad der Gefährdung von “sehr niedrig” bis “sehr hoch” bewertet werden. Bei der Einschätzung der eigenen subjektiven Gewissheit reicht die skala von “sehr unsicher” bis “sehr sicher”.

Wie sind die Risikofaktoren zu gewichten

Bei Risikofaktoren in der frühen Kindheit kann von einer deutlich erhöhten Wahrscheinlichkeit für eine Gefährdung des Kindes ausgegangen werden, wenn partnerschaftsgewalt, Alkoholprobleme oder Drogenkonsum der Mutter/Vater oder eine diagnostizierte psychische Störung einer dieser Person vorliegt. In der Regel ist eine Kombination von drei und mehr bedeutsamen Risikofaktoren erforderlich um ein fortbestehendes hohes Misshandlungs bzw. Verbachlässigungsrisiko plausibel begründen zu können.

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Samrawit S.

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