Definition Privatrecht
Privatrecht ist das Recht, dass …
… die Rechtsbeziehung der Bürger untereinander, auf der Ebene der Gleichordnung, regelt
Grundsatz des Privatrechts
Privatautonomie
-> Unabhängigkeit des Einzelnen vom Staat
Tragende Säulen des Privatrechts
Vertragsfreiheit § 311 BGB
Eigentumsfreiheit § 903 BGB
Testierfreiheit § 1937
Vereinigungsfreiheit § 21, 705 BGB
Wichtige Inhalte der Vertragsfreiheit
Abschlussfreiheit: Ob ich vertrag schließe und mit wem
Gestaltungs(Inhalts-)freiheit
Was versteht man unter Eigentum
rechtliche Zuweiseung einer Sache an eine Person
Was regelt die Testierfreiheit
Jeder hat die Möglichkeit nach dem Tod über sein Vermögen ein Testament zu erstellen
Was regelt die Vereinigungsfreiheit
Jeder hat die Möglichkeit einen Verein zu gründung
-> Verein muss einen bestimmten Zweck verfolgen
Definition Allgemeines Privatrecht
Privatrecht, dass für jeden Bürger gilt
Was zählt zu dem besonderen Privatrecht
Handelsrecht
Wettbewerbsrecht: Wettbewerbsbeschränkungen
Immaterialgüterrecht: Patentrecht, Urheberrecht
Arbeitsrecht
Definition Öffentliches Recht
Rechtsnormen, welche die Rechtsbeziehung innerhalb des Staates und seiner Einrichtungen, sowie zwischen Staat und Bürgern regeln
-> durch ein Über- und Unterordnungsverhältnis gekennzeichnet
Definition Strafrecht
Gesamtheit der Rechtsnormen, die Inhalt und Umfang der staatlichen Strafbefugnis bestimmen
Welche Formen des Strafrechts gibt es
Materielles Strafrecht: Welches Verhalten ist strafbar
Formelles Strafrecht: Gesetzliche Vorschriften zur Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs in einer rechtstaatlichen Strafprozessordnung
Grundgesätzliche Garantien im Strafrecht
Art. 102 GG Abschaffung der Todesstrafe
Todesstrafe spricht gegen Art. 1 GG
würde Menschen zur Sache machen
schwer zurück zu ziehen bei irrtümlicher Verurteilung
Art. 103 Abs. 1 GG Anspruch auf rechtliches Gehör
niemand darf verurteilt werden, ohne vor Gericht gehört zu werden
-> Richter muss sich ein Bild machen
Art. 103 Abs. 2 GG Gesetzlichkeitsprinzip
(nulla poene sine lege)
Man kann eine Person nur für etwas belangen, wenn es zum Zeitpunkt der Tat bereits eine Straftat war
Art. 104 GG Rechtsgarantien bei Freiheitsbeschränkung und Freiheitsentziehung
-> binnen 24h muss man einem Untersuchungsrichtwr vorgeführt werden
-> U-Haft oder frei gelassen
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