Spüllösungen/ Mundwässer
Mundwässer werden nicht in Reinform angewendet sondern, erst durch Zugabe einiger Tropfen oder Spritzer in ein Glas Wasser wird eine gebrauchsfertige Lösung hergestellt.
Sie enthalten als Wirkstoffe z.B. ätherische Öle (z.B. Menthol), Propolis (Bienenstockextrakt), Phenol, Kräuterextrakte und Fluorid, daneben Alkohol als Lösungsmittel und Schaumbildner (Tenside).
Aus karies- und parodontalprophylaktischer Sicht haben Mundwässer keinen Nutzen.
Enthalten durch Verdünnung nur noch etwa 4ppm Fluorid.
Als wünschenswert wird bei Mundspüllösungen eine Konzentration zwischen 200-300ppm angesehen.
Die unzureichende Konzentration prinzipiell wirksame Substanzen ist in erster Linie auf die Grenzen zurück zuführen, die die Kosmetikindustrie setzt.
Auch Mundwasserkonzentrate dürfen nicht mehr als 1500ppm Fluorid enthalten, woraus bei der beschriebenen Verdünnung eben nicht mehr wirksame Konzentration in der gebrauchsfertigen Lösung resultieren.
Mundwässer sind von gebrauchsfertigen Mundspüllösungen bezüglich ihrer Bedeutung für die Karies- und Parodontitisprophylaxe deutlich anzugrenzen. Letztere enthalten insbesondere antimikrobiell wirkende Substanzen, aber auch Fluorid in wirksamen Konzentrationen und bieten damit in der Regel einen Zweifachschutz, indem sie sowohl Karies als auch entzündlichen Erkrankungen der Mundhöhle vorbeugen.
Spüllösungen.
Bezüglich der Wirkung muss bei diesen Stoffen unterschieden werden zwischen solchen mit einer Anti-Plaque-Wirkung und solchen mit plaquereduzierender Wirkung:
Anti-Plaque-Wirkung bedeutet die effektive Hemmung der Plaque. Spüllösungen mit dieser Wirkung können vorübergehend als ,,chemische Zahnbürste” genutzt werden, ohne das zusätzlich eine mechanische Reinigung erfolgt.
Plaquereduzierende Wirkung bedeutet eine Reduktion der Quantitiät oder Beeinflussung der Qualität der Plaque. Spüllösungen mit plaquereduzierender Wirkung dienen der Ergänzung der täglichen mechanischen Plaqueentfernung mit ZB und ZP.
Folgende Substanzen mit antimikrobieller Wirkung werden überlicherweise in Spüllösungen eingesetzt:
Chlorhexidindiglukonat (CHX).
Cetylpyridiniumchlorid (CPC).
Aminfluorid/ Zinnfluorid.
Ätherische Öle.
Octenidol.
Von diesen Substanzen verfügt lediglich Chlorhexidin über eine Anti-Plaque-Wirkung, allerdings nur in einer Konzentration von 0,2%.
Spüllösung/ CHX- Chlorhexidindiglukonat.
Wirkstoff mit der größten Hemmung von Belagsbildung + Zahnfleischentzündung (Gingivitis) Bsp. Chlorhexamed, Chlorhexidin Oral-B forte 0,2%.
• in über 500 Studien Wirksamkeit bestätigt.
• Einsatz in der Kariesprophylaxe.
• besitzt bereits antimikrobielles Spektrum gegenüber Bakterien, Hefe und bestimmten Viren.
• Depotwirkung bis zu 12 Std (wirksame Konzentration im Mundraum).
• zeitlich begrenzte Anwendung !!!max. 3 Wochen!!!
Nebenwirkung:
• Bei langfristiger Anwendung: Geschmacksirritationen, Brennen von Zunge und Schleimhäuten, Verfärbungen von Zunge, Zähnen und Füllungen, multiple Aphthen, Epitheldesquamationen, allergische Reaktion).
Antibakterielle Wirkstoffe zur professionellen Anwendung.
Alternative zu CHX.
Softchemopräparate.
-Metallsalze: Amin-/ und Zinnfluorid.
antibakteriell, entzündungshemmend, bsp Meridol. Nebenwirkung: Metallgeschmack, Gefühl der Trockenheit, gelblich-bräunliche Verfärbungen der Zunge und Zähne.
-Ätherische Öle.
Thymol, Menthol, Eucalyptol u.a., z.B. Listerine, bewirken gewisse Belagshemmung. Nebenwirkung: gelegentliche Zahnerosion, scharfer Geschmack durch Alkoholanteil (27%).
-Triclosan.
antibakteriell und entzündungshemmend z.B. Colgate Total Plax.
-Cetylpyridiniumchlorid.
Plaquehemmend, antibakteriell (in Kombi mit Zink) z.B. Odol-med 3 Extreme.
-Pflanzliche Stoffe.
gewisse Plaque und Gingivitishemmung (in Kombi mit Zinkchlorid) z.B. Periogard.
Fluorid in Spüllösung
In Spüllösungen wird Fluorid meistens in einer Konzentration von etwa 200 - 300ppm mit einer Spannweite von etwa 100 - 500ppm eingesetzt.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt einen Fluoridgehalt in Mundspüllösungen von 200 - 500ppm.
Indikation für die Anwendung einer Mundspüllösung.
Im Folgenden sollen zusammenfassend die wichtigsten Indikationen für die Anwendung von Mundspüllösungen aufgelistet werden.
Zweimal täglich mit CHX 0,2% sollten Patienten spülen, die z.B. bei intraorale Fixation oder nach einer OP eine vorübergehend eingeschränkte Muhy aufweisen.
Generall sollten Pat. mit insuffizienter Muhy dauerhaft je nach Herstellerempfehlung ein- bis zweimal täglich mit einer Mundspüllösung mit antimikrobieller Wirkung (plaquereduzierend) und Fluorid spülen. Diese Empfehlung gilt in besonderem Maße für Pat. mit hohem Risiko einer Kronen- oder Wurzelkaries.
Pat. die sich in kfo-Behandlung mit festsitzendem Apparaturen befinden, weisen häufig eine besonders starke Gingivitis auf und leiden unter einem erhöhten Kariesrisiko. Daher muss diese Personengruppe eine besonders sorgfältige Muhy und eine zusätzl. kombinierte Gingivitis- und Kariesprävention betreiben. Dies kann insbesondere mit einer antimikrobiell wirkenden Mundspüllösung, die außerdem Fluorid enthält, erfolgen.
Auch für Pat. mit erhöhtem Endokarditis-Risiko eignet sich eine antibakteriell wirkende Spüllösung gut. Denn beim Zähneputzen kommt es häufig zu einer Bakteriämie, die ein infektiöse Endokarditis (Entzündung der Herzinnenhaut) hervorrufen kann. Dem kann durch das regelmäßige Spülen mit einer antimikrobiell wirkenden Spüllösung vorgebeugt werden.
Schließlich stellt sich die Frage, ob angesichts der in Deutschland beobachteten Verbreitung entzündlicher Erkrankungen des Zahnhalteapparates nicht jeder Erwachsene zur PAR-Prävention regelmäßig eine Spüllösung mit antimikrobieller Wirkung verwenden sollte. Für diese Empfehlung gibt es zwar (noch) keine wissenschaftliche Evidenz, es spricht jedoch einiges dafür.
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