Was ist das Psychologengesetz?
Bundesgesetz über die Führung der Bezeichnung Psychologe/In und die Ausübung der Gesundheits und Klinischen Psychologie
Wer ist berechtigt sich Psychologin zu nennen?
Wer das Studium der Psychologie mit einem Gesamtausmaß von 300 ECTS erfolgreich absolviert hat.
Wer Magister der Psychologie oder Doktorat der Philosophie
Wer darf sich nicht Psychologin nennen?
Bachelorstudium Psychologie abgeschlossen
Masterstudium Psychologie abgebrochen
Diplom Doktoratsstudium abgebrochen
Psychotherapie ausbildung abgeschlossen (wenn nicht die vorherigen Bedingungen erfüllt sind)
Trainer, Coach, Beraterin
Praxis während BA Studium
und Praxis im Master
BA:
Facheinschlägige Praxis im Umfang von 10 ECts bzw 240 Stunden
Mit Anwesenheit eines Psychologen
MA:
9 ECTS bzw 240 Arbeitsstunden
WIe viel ECTS um sich Psychologen nennen zu dürfen?
300
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