absolute Rechtsposition
Wirkt gegenüber jedermann
Spezialität
Recht besteht an einzelnen Gegenständen des Vermögens
Typenzwang
Klar definierte Rechtspositionen
Publizität
Recht ist eindeutig erkennbar
Kausale Tradition
“Ohne Titel und ohne rechtliche Erwerbungsart kann kein Eigentum erlangt werden “ §380 ABGB
§380 ABGB
Nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet
Niemand kann mehr Rechte übertragen als er selbst hat
Absolute Rechte wirken gegenüber jedermann, während relative Rechte ein Rechtsband zwischen den beteiligten Personen bildet.
Insolvenzrecht Forderungen aus einem absoluten Recht werden im Insolvenzfall voll befriedigt, während bei relativen Rechten nur mehr ein Teil gemäß der Insolvenzquote zusteht
Schadenersatzrecht der Eingriff in ein absolut geschtztes Rechtsgut stellt eine Rechtswidrigkeit dar
Dingliche Rechte beziehen sich immer auf körperliche Sachen
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