Was sind die Rechte und Pflichten der Beteiligten?
Anhörung §24 SGB X
Akteneinsicht §25 SGB X
Befangenheitsantrag §17 SGB X
Mitwirkungspflichten §60 ff. SGB I
Auskunft und Beratung
Wer ist fähig am Verfahren beteiligt zu sein? In welchem § ist das geregelt?
§10 SGB X
natürliche und juristische Personen
Vereinigungen
Behörden
Wer ist handlungsfähig? In welchem § ist das geregelt?
§11 SGB X
Natürliche Personen, die voll geschäftsfähig sind
natürliche Personen, die beschränkt geschäftsfähig sind (unter bestimmten Voraussetzungen §11 Abs.1 Nr.2 SGB X) -> gem. §106 BGB Minderjährige ab Vollendung des 7.Lebensjahres
Juristische Personen und Vereinigungen durch Vertreter oder besonders Beauftragte
Behörden durch Leiter, Vertreter oder Beauftragte
In welchem Paragraphen ist die Geschäftsunfähigkeit geregelt?
§104 BGB
In welchem Paragraphen ist geregelt, wer beschränkt geschäftsfähig ist?
§106 BGB
Wann sind Personen, die beschränkt geschäftsfähig, sind handlungsfähig?
Wenn sie
für den Gegenstand des Verfahrens durch Vorschriften des BGB (zum Beispiel §§112, 113 BGB) als geschäftsfähig
oder durch Vorschriften des öffentlichen Rechts (z.B §36 SGB I) als handlungsfähig
anerkannt sind
Was ist im §36 SGB I geregelt?
Die Handlungsfähigkeit von Personen ab 15 Jahren
Was dürfen Person, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, gemäß §36 Abs. 1?
Anträge auf Sozialleistungen stellen
AQ-Verfahren verfolgen
Sozialleistungen entgegennehmen
Was ist im §36 Abs.2 SGB I geregelt?
Handlungsfähigkeit (nach Absatz 1 Satz 1) kann vom gesetzlichen Vertreter durch schriftliche Erklärung eingeschränkt werden
Rücknahme von Anträgen, der Verzicht auf Sozialleistungen und die Entgegennahme von Darlehen bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
(Bei widersprüchlichen Erklärungen besteht ein grundsätzlicher Vorrang der Willenserklärung des gesetzlichen Vertreters)
Wo ist die Handlungsfähigkeit beim Vorliegen eines Betreuungsverhältnisses geregelt?
§11 Abs.2 SGB X
Wer sind die Beteiligten eines Verfahrens und in welchem § ist das geregelt?
§12 SGB X
Antragsteller und Antragsgegner
Adressat des VA
Vertragspartner eines öffentlich-rechtlichen Vertrags
Hinzugezogene Personen
Welche Personen sind unbeschränkt geschäftsfähig?
BGB sagt nicht positiv, wer geschäftsfähig ist. Es finden sich aber Vorschriften über den Eintritt der Volljährigkeit (§ 2 BGB), die Geschäftsunfähigkeit (§ 104 BGB) und die beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger (§ 106 BGB)
Gem. §§2, 104, 106 BGB sind deshalb die Personen unbeschränkt geschäftsfähig, die Volljährig sind, soweit nicht §104 Nr.2 BGB
Was ist im §8 Abs.2 SGB VIII geregelt?
Kinder und Jugendliche haben das Recht sich an die Jugendämter zu wenden
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