Aufbau des BGB
Allgemeiner Teil (§ 1 - 240 BGB)
Schuldrecht (§§ 241 - 853 BGB)
Sachenrecht (§§ 854 - 1296 BGB)
Familienrecht ($$ 1297 - 1921 BGB)
Erbrecht (§§ 1922 - 2385 BGB)
Grundlagen zur Rechtsanwendung:
wie lautet die allgemeine Vorgehensweise (5 Schritte)
Gedankliche Erfassung des Sachverhalts
Ermittlung der relevanten Rechtsnormen sowie deren Voraussetzungen
bei Bedarf wegen “Unklarheit”: Auslegung der relevanten Rechtsnorm und Defintion von Begriffen
Subsumtion = erfüllt der konkrete Lebenssachverhalt die Tatbestandsvoraussetzung der Rechtsnorm?
Feststellung der Rechtsfolge
Schritt 2 zur Rechtsanwendung:
Ermittlung der Voraussetzung der maßgeblichen Norm:
Woraus besteht eine (materielle) Rechtsnorm?
Eine (materielle) Rechtsnorm besteht aus 1. einem Tatbestand (Tatbestandsvoraussetzungen / Tatbestandsmerkmale) und 2. einer Rechtsfolge
Beispiel: Eine Fahrrad-Kurzstreckenkarte ist zu erwerben für eine Kurzstreckenfahrt mit öffentlichem Verkehrsmittel, auf der ein Fahrgast ein Fahrrad mitführt.
grün = Rechtsfolge
blau = Tatbestand-Voraussetzungen
Schritt 3 zur Rechtsanwendung: Auslegung
Ziel: rechtlich maßgebenden Inhalt ermitteln - entscheidend: im Gesetzenwortlaut objektivierter Wille des Gesetzgebers.
Wortlautauslegung
systemtische Auslegung
Gesamtzusammenhang der Regelung (in welchem Abschnitt, vor oder nache einer anderen Regelung..)
Zusammenhang und Verhältnis der auszulegenden Vorschrift mit anderen Vorschriften
historische Auslegung:
Berücksichtigung der Enstehungsgeschichte und urspr. Sinn
teleologische Auslegung (wichtigsten und zentralste Auslegungsmethode)
Sinn und Zweck werden untersucht
Beispielfall Pedalflow: ist nicht sperrig wie ein Rad, daher nicht vergleichbar
Was versteht man unter der “Legaldefintion” und welche Funktion hat sie?
Legaldefintion = Begriff wird im Gesetz (legal-)definiert.
Intention/Funktion: Rechtssicherheit um Steritigkeiten zu antizipieren und zu verhindern - Folgestreitigkeiten aber unvermeidbar.
-> gibt es keine Defintion, erfolgt Defintion durch Rechtssprechung.
-> Achtung: vertragliche Wertungen genießen Vorrang (Privatautonomie, z.B. Defintionen in Vertragsbestimmungen)
Was versteht man unter der Analogie?
Übertragung der für einen bestimmten Tatbestand im Gesetz vorgesehenen Regel auf einen ähnlichen Tatbestand (auch wenn es nicht im Wortlaut passt)
Voraussetzungen:
Planwidrige Regelungslücke im Gesetz (Tatbestand nicht geregelt)
vergleichbare Interessenslage - Gebot der Gerechtigkeit: gleiches ist gleich zu behandeln.
-> Beispiel: §119 (1) - Anfechtbarkeit einer Willenserklärung -> dass man nicht nur “anderen Inhalt” abgeben wollte, sondern übertragbar darauf, dass man auch anfechten kann, überhaupt eine Willenerklärung abgegeben zu haben (bzw. dies nicht bewusst wollte)
Was sind Rechtssubjekte?
Träger von Rechten & Pflichten - Wesensmerkmal: Rechtsfähigkeit
natürliche Personen
juristische Personen
Personengesellschaften
Defintion natürlicher Personen
§ 1 BGB
mit Vollendung der Geburt
Definition Personengesellschaften
GbR (§ 705 BGB)
OHG ($ 124 (1) HBG)
Kommanditgesellschaft (KG) - §§ 161 (II), 124 (I) HGB
Defintion juristischer Personen
e.V. (§ 21 BGB)
GmbH (§ 13 (I) GmbHG)
AG (§ 1 (I) 1 AktG
eingetr. Genossenschaft (e.G.) (§ 17 (I) GenG
->
Abgrenzung juristischer Personen von Personengesellschaften
Grundsätzlich sehr schwer
juristische Personen = körperschaftlich strukturiert:
sie hängen nicht von einzelnen Gesellschaftern oder Mitgliedern ab, sie sind viel losgelöster von den Gesellschaftern.
Personengesellschaften dagegen sind viel enger an den einzelnen Gesellschafter geknüpft
-> nach Grundregeln der GbR z.B. erlischt das Unternehmen, wenn der Gesellschafter stirbt
Fähigkeiten natürlicher Personen
Rechtsfähigkeit
Geschäftsfähigkeit (Fähigkeit, selbst wirksame Erklärungen abzugeben)
Unfähigkeit 0-6 Jahre
Beschränkte Fähigkeit 7-17 Jahre
volle Geschäftsfähigkeit ab 18 Jahre
Deliktsfähigkeit (Fähigkeit, für schadensstiftende Ereignisse (zivilrechtlich) verantwortlich gemacht zu werden (§§ 827, 828)
Deliktsunfähigkeit 0-6 Jahre, bzw. bewusstlos
straßenverkehrsrechtl. Deliktsunfähigkeit 7-9 Jahre, Ausnahme Vorsatz
beschr. Deliktsfähigkeit 7-17 Jahre, nach Einsichtsfähigkeit (-> Einzelfallbeurteilung)
volle Deliktsfähigkeit ab 18 Jahren (§ 2 BGB)
Wie ist die Handlungsfähigkeit einer juristischen Person zu bewerten?
Handlungsfähigkeit = Fähigkeit, durch eigene Handlungen Rechtswirkungen herbeizuführen
-> sie kann nicht “selbst” handeln
ABER: sie besitzt die Fähigkeit zu rechtgeschäftlichem Handeln mittels gesetzlicher Vertretung (Vostand, Geschäftsführung..)
besitzt auch Fähigkeit zu deliktischem Handeln: durch Zurechnung unerlaubter Handlungen ihrer Organe (-> Folge: Organhaftung) - gilt auch für Personengesellschaften
Wie lassen sich Rechtsobjekte unterscheiden?
Definition von Rechtsobjekten = Gegenstände, die der Beherrschung durch Rechtssubjekte unterliegen
Sachen (=körperliche Gegenstände)
bewegliche / unbewegliche (= Grundstücke)
Sonderfall: Tiere (§ 90a S1, 3 BGB)
Immaterialgüter (=geistige Werke, an denen der Schöpfer Nutzungs- und Vewertungsrechte hat)
Rechte, insb. subjektive Rechte
subjektives Recht = die von einem Rechtssubjekt von der Rechtsordnung verliehene Rechtsmacht
Differenzierung zw. absoluten subj. Rechten (wirken ggü. jedermann, z.B. Eigentum) und relativen subjektiven Rechten (=wirken nur innerhalb eines best. Rechtsverhältnis, z.B. Kaufvertrag zw. beiden Teilnehmern der Rechtsbeziehung)
Beispiele für subjektive Rechte
Persönlichkeitsrechte (Namensrechte, Recht am eigenen Bild)
Herrschaftsrechte (z.B. Eigentum)
Urheberrechte, Patentrechte
Gestaltungsrecht (z.B. Anfechtung, Kündigung, Rücktritt)
Ansprüche (z.B. auf Schadenersatz)
Erkläre die Defintion von:
Zentrales subjetives Recht - “Anspruch”
Defintion: Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (vgl. § 194 (I) BGB
-> Vorschrift: Anspruchsgrundlage (§ 433 II BGB)
-> Anspruchssteller: Gläubiger
-> Schuldner ist Anspruchsgegner (“schuldet” evtl. etwas)
Anspruchssteller macht seinen Anspruch gegenüber dem Anspruchsgegner geltend.
-> die Vorgabe, aus der sich der Anspruch ergibt, ist die Anspruchsgrundlage
Anspruchsaufbau - Erläutere das Prüfschema
5 Ws -> Wer will was von wem woraus?
Überschrift: Anspruch des X gegen Y auf … gemäß §§ … BGB
Obersatz: X könnte gegen Y einen Anspruch auf … gem. § … BGB haben.
Ist Anspruch entstanden?
Anspruchsvoraussetzungen, rechtshindernde Einwendungen.. (z.B. Wirksamkeit der Willenerklärung, Geschäftsfähigkeit, Anfechtung…)
Anspruch untergangen?
rechtsvernichtende Einwendungen (z.B. Erfüllung, Aufhebung, (nachträgliche) Unmöglichkeit (z.B. etwas geht ohne Vorsatz vorher kaputt), Rücktritt
Anspruch durchsetzbar?
rechtshemmende Einwendungen (z.B. Verjährung, Zurückbehaltungsrecht, Stundung)
Zitierweise von Vorschriften
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