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Urheberrecht

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by Anna Z.

Welche Schranken des Urheberrechts gibt es?

1) zeitliche Beschränkung

  • betrifft Zeitraum, den ein Urheber und nach seinem Tod seine Erben sich auf das Urheberrecht berufen können

  • Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach Tod des Urhebers

  • Lichtwerke verlieren 50 Jahre nach Veröffentlichung Urheberschutz

2) Berichterstattung über Tagesereignisse

  • dient dazu, möglichst aktuelle Berichterstattung zu gewährleisten und kritischen Diskurs zu ermöglichen

  • Folgende Medien ist dies gestattet:

    • Klassischen Medien (Presse, Rundfunk)

    • digitale Angebote (Blogs, Vlogs)

    —> müssen sich aber auf tatsächliche Berichterstattung über Tagesereignis fokussieren

  • Voraussetzungen:

    • Werk muss nebenbei hör- oder sichtbar werden —> anderes Thema muss im Fokus stehen; nicht Hauptgegenstand der Berichterstattung

    • Beispiel: Musik im Hintergrund

  • greift nur bei Tagesaktualität, nicht bei Dokus


3) Zitatrecht

  • Schranke zugunsten der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit

  • Voraussetzungen:

    • Zitatzweck

      —> zur Erläuterung des Inhalts des neuen Werks

      —> Meinung zu verteidigen (Beleg)

      —> Zweck der geistigen Auseinandersetzung

    • zitierende Werk muss selbstständig & urheberrechtlich schutzfähig sein


  • Wichtig

    • Änderungsverbot

    • Pflicht zur Quellenangabe


4) Privatkopie

  • Ausdruck der Anerkennung von praktischen Schwierigkeiten, Private Vervielfältigungen effektiv kontrollieren zu können

  • Verboten wenn:

    • offensichtlich rechtswidrig hergestellt

    • öffentlich zugänglich gemacht

    • Erwerbszweck

  • Legalisierung sorgt für Einbußen des Urhebers —> deswegen ist diese Schranke Vergütungspflichtig

    —> Hersteller von Geräten und Datenträgern, mit denen Kopien erstellt werden können, müssen Abgabe zahlen

    —> wird über Verwertungsgesellschaften an Urheber ausgezahlt


5) Unwesentliches Beiwerk

  • Vervielfältigung, Verbreitung & öffentliche Wiedergabe ist zulässig, wenn es nebensächlich neben eigentlichem Gegenstand ist

  • Muss ausgelassen oder ausgetauscht werden können, ohne, dass dies auffallen würde

  • muss unabhängig vom Hauptinhalt sein u. Keinen Bezug haben


6) Panoramafreiheit

  • bezieht sich auf Anfertigung von Fotos und Videos in der Öffentlichkeit —> gilt nur für zweidimensionale Vervielfältigungen!

    —> erlaubt, Werke die sich an öffentlichen Straßen, Wegen o. Plätzen befinden, wiederzugeben

  • Voraussetzungen:

    • Öffentlichkeit

      —> muss Bereich sein, der für jedermann zugänglich ist

      —> Werk selbst muss nicht an öffentlichem Ort stehen, nur von dort aus einsehbar sein

      —> Perspektiven von Leitern, Drohnen etc. davon ausgenommen!

      —> für manche Orte (Bahnhof, Flughafen) ist kostenpflichtige Drehgenehmigung nötig

    • Werke müssen “bleibend” sein

      Beispiel Wrapped Reichstag: Dauer 2 Wochen, konnten Drucken von Postkarten verbieten


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Anna Z.

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