Wer sind die Träger der öffentlichen Verwaltung?
sind mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattet
können Arbeitsverträge schließen, Eigentum erwerben
werden in erster Linie von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und in Einzelfällen auch von Rechtsträgern des Privatrechts erledigt
Was sind Körperschaften des öffentlichen Rechts?
Gebietskörperschaft: Aufgaben und Befugnisse beziehen sich auf ein bestimmtes Gebiet und alle sich in diesem Gebiet aufhaltenden Personen
Personenkörperschaften: nehmen nur spezielle Aufgaben wahr und sind durch ein Gesetz entstanden (z. B. Handwerksinnungen und Handwerkskammern, Deutsche Rentenversicherung Bund, IHK). Mitlgiedschaft kann freiwillig oder durch ein Gesetz vorgeschrieben sein und die Mitglieder müssen Beiträge bezahlen.
Was sind Anstalten des öffentlichen Rechts?
durch sie erfolgt eine Zusammenfassung von Vermögen und einem Verwaltungsapparat
selbstständige Verwaltungseinrichtungen mit eigener Rechtsfähigkeit, die dauerhaft eine ganz bestimmte Aufgabe erfüllen.
z. B. THW, Kreis- und Stadtsparkassen, BaFin, BImA
erheben Gebühren oder Beiträge, keine Mitlgieder sondern Benutzer
Was sind Stiftungen?
besitzen Rechtsfähigkeit und haben ein eigenes Vermögen für gemeinnützige Zwecke
z. B. Conterganstiftung, Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Deutsche Bundesstiftung
Was sind “Beliehene”?
natürliche/juristische Personen des Privatrechts nehmen Aufgaben wahr, die ihnen zur selbstständigen Erledigung übertragen worden sind
besitzen hoheitliche Befugnisse
z. B. Notare, Bestätigte Jagdaufseher, Schiffskapitäne, DEKRA, Toll Collect GmbH
gelten als Behörde, d. h. sie können Verwaltungsakte erlassen
Zwischen welchen Verwaltungen wird innerhalb der öffentlichen Verwaltung unterschieden?
Bundesverwaltung (Art. 86 und Art. 87 GG)
Landesverwaltung (Art. 3 GG)
Gemeindeverwaltung
Aufbau der Bundesbehörden
oberste Bundesbehörde: Bundesministerien, Bundespräsidialamt, Bundeskanzleramt, Presse- und Informationsamt, Bundesrechnungshof
Bundesoberbehörden: GZD, Statistisches Bundesamt, Bundeskartellamt, Bundesnachrichtendienst, Bundeszentralamt für Steuern)
Untere (örtliche) Bundesbehörden: HZÄ, Bundespolizeidirektion, Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter
Grundaufbau der Bundesverwaltung
gem. §1 (4) VwVfG ist eine Behörde jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt
Die örtliche Zuständigkeit einer Behörde ergibt sich aus §3 VwVfG
Organisation der Bundesfinanzverwaltung
Bundesministerium der Finanzen (oberste Behörde)
Bundeszentralamt für Steuern (Oberbehörde)
Informationstechnikzentrum Bund (Oberbehörde)
GZD (Oberbehörde)
Zollfdahndungsämter (Örtliche Behörde)
HZÄ (Örtliche Behörde)
Last changed2 years ago