Was sind Merkmale einer freiwilligen Versicherung (in der Rentenversicherung)?
Beginn und Ende können vom Versicherten bestimmt werden
Höhe der Beiträge kann frei bestimmt werden (unter Einhaltung bestimmter Grenzen)
Wer ist dazu berechtigt, sich freiwillig zu versichern?
Personen, die
das 16. Lebensjahr vollendet haben (da in diesem Alter in der Regel Eintritt ins Berufsleben)
(§26 SGB X, §§187 Abs.2 S.2, 188 Abs.2 2.Alt BGB)
UND
Nicht versicherungspflichtig sind
Wann ist die freiwillige Versicherung unzulässig?
nach bindender Bewilligung (Widerspruchsfrist abgelaufen) einer Vollrente wegen Alters für Zeiten vor Rentenbeginn und für Zeiten des Bezuges einer Vollrente wegen Alters,
wenn der Monat abgelaufen ist, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde (§ 7 Abs. 2 SGB VI)
wenn Versicherungspflicht besteht
wenn Versicherungspflicht besteht aber Pflichtbeiträge tatsächlich nicht gezahlt werden (zum Beispiel wegen dem Unterschreiten der Geringfügigkeitsgrenze)
Welche Paragraphen dürfen NICHT zutreffen, wenn man sich freiwillig versichern möchte?
Die freiwillige Versicherung steht nur den Personen offen, die nicht
von den §§1-4 SGB VI
oder
den Übergangsregelung zur Versicherungspflicht §§229, 229a
erfasst werden
Was passiert, wenn man in einem Zeitraum freiwillig versichert war, für den man anschließend gemäß § 8 Abs.2 SGB VI nachversichert wird?
Die freiwilligen Beiträge müssen in diesem Fall nach §182 Abs. 2 S.1 SGB VI erstattet werden
Ist eine freiwillige Versicherung zulässig, wenn von Anfang an davon auszugehen ist, dass man anschließend gem. §8 Abs.2 SGB VI nachversichert wird?
(z.B. Soldat auf Zeit)
Ja
Wer ist dazu berechtigt sich freiwillig zu versichern?
(Hier geht es um den Wohnort)
Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben -> Territorialitätsprinzip §3 SGB IV
Nichtdeutsche (Ausländer, Staatenlose), wenn sie sich rechtmäßig, nicht nur vorübergehend, im Bundesgebiet aufhalten
Deutsche, auch wenn ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland ist -> § 7 Abs.1 S.2 SGB VI
Nichtdeutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, sofern sie bis zum 18.10.1972 mindestens einen freiwilligen Beitrag zur deutschen Rentenversicherung entrichtet haben ( gem. §232 SGB VI -> Übergangsregelung)
Nichtdeutsche, die nach überstaatlichem oder zwischenstaatlichem Recht (§6 SGB IV) einem deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt werden
Wo sind Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt definiert?
§30 Absatz 3 SGB I
Bis wann können Versicherte freiwillige Beiträge einzahlen, wenn sie eine vorgezogene Altersvollrente bezieht (Altersrente für langjährig Versicherte, Altersrente für besonders langjährig Versicherte, Altersrente für schwerbehinderte Menschen)?
Bis zum Ablauf des Kalendermonats, in dem sie die Regelaltersgrenze erreichen
Bis zu welchem Zeitpunkt können Versicherte bei Bezug einer Altersrente freiwillige Beiträge entrichten?
Bis zum Tag vor Beginn der Regelaltersrente als Vollrente bzw. bis zum Tag vor Eintritt der Bindungswirkung des Rentenbescheides
Maßgebend für die Beendigung der Versicherungsberechtigung ist der jeweils spätere Zeitpunkt
WICHTIG!!: Bis zum Tag vor Beginn der Regelaltersrente als Vollrente bzw. bis zum Tag vor Eintritt der Bindungswirkung des Rentenbescheides können die Beiträge zwar entrichtet werden, unabhängig davon ob die Regelaltersgrenze schon überschritten wurde oder nicht (auch rückwirkend) ABER nur bis zum Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersrente noch nicht erreicht wurde, sind sie zulässig
Zum Beispiel hat Jürgen am 09.11.2021 die Regelaltersgrenze erreicht. Da er es versäumt hat die Rente zu beantragen beginnt diese erst am 02.03.2022
Er kann also bis zum 01.03.22 freiwillige Beiträge zahlen ABER nur für die Monate bis Ende November 2021 (weil im November die Regelaltersgrenze erreicht wurde)
Kann man schon für den Monat, in dem man das 16. Lebensjahr vollendet freiwillige Beiträge entrichten?
Ja, wenn man nicht versicherungspflichtig ist
Kann man sich in dem Monat freiwillig versichern, in dem eine Versicherungspflicht beginnt oder endet?
Nein, erst ab dem Folgemonat!
Ein Kalendermonat kann nicht mit einem Pflichtbeitrag und einem freiwilligen Beitrag belegt werden
Ab wann kann ein Ausländer, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach Deutschland verlegt freiwillige Beiträge zahlen?
Und bis wann ist es noch möglich freiwillige Beiträge zu zahlen, wenn ein Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt wieder zurück ins Ausland verlegt?
Für die Kalendermonate, in denen die Versicherungsberechtigung auf Grund eines Aufenthaltswechsels beginnt oder endet, können freiwillige Beiträge geleistet werden
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