Anlagenverordnung AwSV - Wassergefährdungsklassen
Nennen + zugehörige Kurzcharakteristik! (3)
Wassergefährdungsklasse (WGK) 1:
„schwach wassergefährdend“
Wassergefährdungsklasse (WGK) 2:
„deutlich wassergefährdend“
Wassergefährdungsklasse (WGK) 3:
„ strak wassergefährdend“
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