Wann hat ein Bürger ein subjektiv öffentliches Recht?
Wenn er/sie Kraft öffentlichem Recht verliehener Rechtsmacht vom Staat zur Verfolgung eigener Interessen ein bestimmtes Verhalten (Tun, Dulden, Unterlassen) verlangen kann
Wann kann ein Bürger einen Rechtsanspruch gegenüber der Verwaltung, auf ein bestimmtes Handeln verlangen?
Nur wenn er ein subjektiv öffentliches Recht hat (denn nicht alle öffentlich- rechtlichen Vorschriften begründen einen Rechtsanspruch dieser Art)
Was ist die Schutznormtheorie?
1. Begründet die Rechtsnorm eine Verhaltenspflicht der Behörde
+
2. Bezweckt die Rechtsnorm (zumindest auch) den Schutz der Interessen einzelner Bürger oder eines abgegrenzten Personenkreises?
= Subjektives öffentliches Recht
Was ist die Bedeutung subjektiv öffentlicher Rechte?
Sie prägen das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern entscheidend
die Bedeutung liegt auch insbesondere bei deren gerichtlichen Durchsetzung – Art. 19 (4) GG oder auch § 113 (1) S. 1 VwGO
(Leitidee des BVerwG: „Selbstständig gegenüber dem Staat aufzutreten und die Beachtung der in betreffenden Gesetze zu verlangen. Ohne eigene Rechte wäre der Einzelne dagegen bloß Untertan und Objekt staatlichen Handelns. Die Gewährleistung subjektiver Rechts ins Grundbedingung eines freiheitlichen, demokratischen, sozialen und rechtsstaatlich orientierten Staatswesens.“)
Woher erkennt man bei einer Norm, ob es sich um subjektiv öffentliches Recht handelt oder nicht?
kann durch die Norm selbst zum Ausdruck gebracht werden
z.B. §4 (1) SGBI, §46 (1) StVO, §17 (1) SGBXII oder §1 BaföG
Umgekehrt kann in einer Norm auch eindeutig zum Ausdruck kommen, dass
kein subjektives öffentliches Recht besteht
z.B. § 1 (3) BauGB
Was ist eine Allgemeinverfügung?
VA, der sich nach einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentl.-rechtl. Eigenschaft einer Sacher oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft. (Art. 35 S. 2 BayVwVfG)
Was ist ein einseitiger VA?
„Klassischer“ VA, der ohne Mitwirkung des Betroffenen erlassen wird
z.B. Zwangsgeldfestsetzung (Art. 31 VwZVG)
Was ist ein mitwirkungsbedürftiger VA?
VA, der die Beteiligung des Betroffenen erfordert, nicht aber inhaltlich, sondern an dessen Zustandekommen
z.B. § 37 (1) S. 1 SGB II -> Leistungen nach diesem Buch werden auf Antrag erbracht (...)
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