Rechtsgeschäft
Rechtsgeschäfte gestalten die Rechtlichen Beziehungen zwischen den in einer Wirtschaft handelnden Personen sowie den Staat. Rechtsgeschäfte bestehen aus Willenserklärungen der handelnden Personen.
Willenserklärung
Eine Willenserklärung ist eine rechtlich wirksame Äußerung, durch die die abgebende person bewusst eine Rechtsfolge herbeiführen will.
Äußerungsformen der Willenserklärung:
Ausdrückliches Handeln: Durch Sprache und oder Schrift
bsp.: Gespräch, Telefonat, E-mail
Konkludentes (schlüssiges) Handeln: Aus dem Handeln muss ein Wille abzuleiten sein.
bsp.: Kopfnichen, Handschlag, Ware liefern, Geldeinwurf Automat
Nichthandeln/Schweigen: Grundsätzlich keine Willenserklärung Ausnahmen: Stillschweigende Verlängerrung (Handy Vertrag), Schweigen auf unbestellte Wahre bei Geschäftstreibenden mit regelmäßiger Geschäftsbeziehung, Schweigen auf ein Kaufmännischesbestätigungsschreiben.
Abgabe von Willenserklärung in Formschrift
Schriftform: Mit eigenhändiger Unterschreift
Öffentliche Beglaubigung: Echtheit der Unterschrift wird offizeill durch eien Notar bestätigt.
Notarielle Beurkundung: Urkunde, Inhalt + Unterschrift werden durch Notar bestätigt.
Elektronische Form: elektronischer Ersatz, durch elektronische unterschrift SigG
Textform
Einseitige Rechtsgeschäfte
Sie gestalten eine Rechtsfolge durch die Willenserklärung einer einzelnen Person.
Nicht empfangsbedürftige Rechtsgeschäfte:
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