Buffl

Vorläufiger Rechtsschutz

LA
by Lena A.

Wird zunächst durch aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gewährt §86a I SGG

  • Entfällt bei:

    • Streitigkeiten über Versicherungs-, Umlage-, Beitragspflichten Über Verwaltungsakte aus bestimmten Bereichen, die eine laufende Leistung entziehen / herabsetzen §86a II SGG

    • In den durch Bundesgesetz vorgeschriebenen fällen

    • Wenn die Behörde die sofortige Vollziehung wegen eines besonderen Interesses an der Vollziehung anordnet

  • Für diese Fälle enthält das SGG mehrere Möglichkeiten eine einstweilige Sicherung von Rechtsposition herbeizuführen

  • Es unterscheidet dabei zwischen:

    • Einer behördlichen Entscheidung zur vorläufigen Sicherung §86a III SGG

      • Regelt wann in den Fällen des II die Behörde die sofortige Vollziehung aussetzen kann / soll

    • Gerichtlichen einstweiligen Rechtsschutzes §86b SGG

      • Regelungen über den einstweiligen Rechtsschutz durch das Gericht der Hauptsache

      • Nach §86b I SGG kann auf Antrag die sofortige Vollziehung des Verwaltungsaktes oder die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage angeordnet werden oder in den Fällen des §86a III SGG die sofortige Vollziehung wiederhergestellt werden

        • Ist dem einstweiligen Rechtsschutz gemäß §80 V VwGO nachgebildet

        • Erlass einer behördlichen Vollziehungsanordnung, die zum Wegfall des Suspensiveffekts von Widerspruch und Anfechtungsklage führt, steht dabei im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde

      • §86b II SGG gewährt einstweiligen Rechtsschutz in den Fällen, in denen I nicht eingreift

        • = einstweilige Anordnungen

        • Ist an einstweiligen Rechtsschutz aus §123 VwGO angelehnt

        • Gericht kann auf Antrag einstweilige Sicherungs- und Regelungsanordnungen treffen

        • Diese Anträge sind schon vor Klageerhebung möglich §86b III SGG

        • Das Gericht entscheidet durch Beschluss §86b IV SGG


Author

Lena A.

Information

Last changed