Kassenärztliche Vereinigung
= öffentlich-rechtliche Körperschaft
Teil der “mittelbaren Staatsverwaltung”
Pflichtmitgliedschaft
staatliche Rechtsaufsicht durch Landesministerium
Selbstverwaltung der Körperschaft durch demokratische Willebsbildung
Mitglieder der KV sind…
Haus- bwz Fachärztliche tätige Vertragsärzte (“niedergelassene bzw zugelassene Ärzte”)
Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder und Jugendlichentherapeuten
Angestellte Ärzte (bei Vertragsärzten/in medizinsichen Versorgungszentren, MVZ)
ermächtigte Krankenhausärzte
Mit der Mitgliedschaft in iener KV erhalten Ärzte…
das Recht, GKV-Patienten zu versorgen (Behandlungsrecht)
den Anspruch auf eine entsprechende Entlohnug ihrer Tätigkeit (Teilnahme an Honorarverteilung)
satzungsgemäßen Pflichten eines Vertragsarztes
Zentrale Aufgaben der KV
Verhandeln mit Krankenkassen über Vergütung und Gebührenordnung
Verteilt das Honorar auf Arztgruppen bzw Ärzte
stellt die flächendeckende ambulant ärztliche bzw psychotherapeutische Versorgung sicher (“Bedarfsplanung”)
Trägt Verantwortung für eine wirtschaftliche Behandlung und wirtscahftliche Verordnung von Leistungen Dritter
Entwickelt und überwacht Qualitätsstandards in der Versorgung (“Qualitätssicherung”)
Bedarfsplanung
wie viele Ärzte des jeweiligene Fachgebiets in einer bestimmten Region vorhanden sein sollen
Soll-Anzahl der Kassensitze pro Gebietseinheit
z.B. 1.600 Einwohner pro Hausarzt
Überversorgung
Sperrung der Planungsregion für weitere Zulassungen der betreffenden Fachgruppe bei Versorgungsgrad über 110%
Unterversorgung
ab einem Versorgungsgrad von unter 75%
bei Fachärzten unter 50%
KV ist verpflichtet, Maßnahmen zur Sicherstellung zu erfgreifen
Sicherstellung im Notdienst
auch außerhalb der Praxisöffnungszeiten müssen Patienten einen Vertragsarzt erreichen können
bisher nebeneinander von Rettungsdienst, Notfallambulanz im KH und vertragsärztlicher Notdienst
zukünftig: Standardisierte Ersteinschätzung: Wo Patient am besten aufgehoben? -> “Ein-Tresen-Modell”
Zukunftstrends
Immer mehr Äzt*innen nötig, um das Niveau zu halten
absolute Zahl an Ärzt*innen steigt, aber die zur Verfügung stehende Arztzeit stagniert
Erhebliche Leistungsausweitung pro Arzt/Ärztin
Steigender Frauenanteil
Zunehmend mehr Hausärzte in Teilzeit tätig
für 100 Versorgungsanträge benötigt man mehr Ärzte als vorher
Teilzeit statt Vollzeit - insbesondere bei Angestellten
Trend fachgruppenspezifisch unterschiedlich ausgeprägt
besonders: Innere Medizin, Dermatologie, Kinder- und Jugendmedizin
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