Wie viel Prozent der GKV-Ausgaben gehen an die Krankenhausbehandlung?
wie viel war es 2020?
ca 33%
die waren 2020 81,5 Mrd €
Entwicklung der Krankenhaus und Bettenanzahl?
weniger Krankenhäuser und auch weniger Betten
Krankenhäuser und Betten nach Trägerschaft
Allgemeine Krankenhäuser:
40% Privat
33% freigemeinnützlich
29% öffentlich
Aufgestellte Betten:
48% öffentlich
37% freigemeinnützlich
19% Privat
Grundzüge der KH-Planung
Kapazitätsplanung: Landeskrankenhausplan
Ziel der Krankenhausplanung?
Ziel der Krankenhausplanung:
-> Für den stationär akutbehandlungsbedürftigen Patienten soll ein gegliedertes, leistungsfähiges und bedarfsgerechtes Angebot an Krankenhäusern zur Verfügung stehen
Rechtsgrundlage der Krankenhausplanung
Krankenhausfinanierungsgesetz (KHG)
Zweck ist die wirtschaftliche Sicherung der KH, zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung
KH wirtschaften eingenverantwortlich
Landeskrankenhausgesetz (LKG)
Aufgaben der Krankenhäsuer und Kapazitäten der Krankenhäuser sind Gegenstand der Krankenhausplanung
Planungsgrundlage: Bedarf vs Strukturen /Kapazität
Fachrichtungsstrukturen
Planung von Fachabteilungen
Versorgungsstufen
Grundversorgung
Regelversorgung
Schwerpunktversorgung
Maximalversorgung
Fachkrankenhäuser
Besonderheit Verbundkrankenhaus
Berechnung des Bettenbedarfs
Hill-Burton-Formel (HBF)
Probleme in NRW Krankenhausstruktur
Überversorgung in einigen Ballungsgebieten
Unterversorgung in ländlichen Räumen
Ressourcenverschwendung durch doppelte Vorhaltung von Kapazitäten
Starker, häufiger ruinöser Konkurrenzkampf um Patineten, Gelder und Personal
Mangelversorgung insbes. im Bereich Psychiatrie, Psychptherapie, Psychosomatik
-> insgesamt zu geringe Orientierung an den tatsächlichen Bedarfen und an der Behandlungsqualität
Alte Planung vs Neue Planung
Alte Planung
Neue Planung
basiert auf einer staren betten- und fachabteilungsbezogenen Planung
weist stärkere Orientierung am tatsächlichen Versorgungsgeschehen
Grundlage bilden die tatsächlichen Fallzahlen in den einzelnen Leistungsbereichen
Krankenhausplan besteht aus
Rahmenvorgaben
Regionalen Planungskonzepten
Rahmenvorgaben, Leistungsbereiche und Leistungsebenen
Leistungsbereiche orientieren sich an den übergeordneten medizinischen RAhemn, der sich an der Weiterbildungsordnung (WBO) der Ärztekammern orientiert
Leistungsgruppen sind Unterdisziplien der Leistungsbereiche
orientieren sich an spezifischen Prozessen und OPs-Codes
bilden das zentrale Steuerungselement der Krankenhausplanung
Qualitätskriterien:
Vorgaben zur Menge
Qualifikation und Verfügbarkeit des Personals
Geräteausstattung
Planungsebenen
Krankenhausfinanzierung: Trialistische Finanzierung
Krankenhausfinanzierung: Einzel- und Pauschalförderungen
Krankenhausvergütung: DRG System
DRG = Diagnosis Related Group
Ökonomisch-medizinisches Klassifikationssystem
Gruppierung in verschiedene Fallgruppen
Unterteilung und Bewertung nach dem für die Behandlung erforderlichen ökonomischen Aufwand
Klassifizierung von Patienten in Fallgruppen
Klassifizierung nach…
Medizinsiche Daten
Hauptdiagnose (Entlassdiagnose)
Nebendiagnosen (Komorbiditäten, Komplikationen)
Prozeduren (OPs, invasive Diagnostik, Beatmung)
Demographische Daten
Alter
Geschlecht
Aufnahme-/Geburtsgewicht bei Neugeborenen
Beatmungstage
Definition Hauptdiagnose
Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Aufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.
-> die nach Analyse festgestellte Hauptdiagnose muss nicht der Aufnahmediagnose entsprechen
Basisfallwert
= Betrag, der bei der Berechnung der Krankenhausbehandlung zugrunde gelegt wird.
Relativgewicht
auch: Cost weight, Bewertungsrelation
= der ökonomische Schweregrad eines medizinischen Behandlungsfalls
Jede einzelne DRG besitzt ein Relativgewicht (cw)
Mittlere Leistung =1,0
Kostenmäßig günstiger <1,0
Kostenmäßig teurer >1,0
Die Summe der Relativgewichte einer Abteilung ergibt den Fallmix (cm)
Erlös
berechnet sich aus Basisfallwert und Relativgewicht
Relativgewicht · Basisfallwert = Preis der Krankenhausbehandlung
Grenzverweildauer
-> Um unerwünschte Anreize zu verringern, wurden Grenzverweildauern eingeführt
Untere Grenzverweildauer
Zeitpunkt, bis zu dem ein Abschlag von der DRG vorgenommen wird
Obere Grenzverweildauer
Zeitpunkt, ab dem ein Zuschlag zur DRG gezahlt wird
Mittlere Verweildauer
Nur bei Verlegungen
Zeitpunkt, bis zu dem ein Abschlag von der DRG erfolgt
Normallieger
Werder Zu- noch Abschläge
Vor und Nachteile der DRG-Vergütung
Vorteile
Nachteile
Einheitliches amtliches System
Kontrollaufwand steigt
Gesamtfall wird betrachtet
Geringer Differenzierungsgrad
Verweildaueroptimierung
Manipulationsanfälligkeit
Leistungen werden vergleichbar
Überkodierung
Mehr Wettbewerb und Effizienz
Risikoselektion und Fallausweitung
Ärtzliches- und Pflegepersonal in Krankenhäusern 1991-2018 Entwicklung
Personal insgesamt steigt
Anteil an Vollzeitkräften steigt
Reformen bezüglich des Pflegepersonals: Pflegepersonaluntergrenzen
ab 01.01.2019
für pflegesensitive Bereiche (IC, Geriatrie, Kardiologie, Herzchirurgie)
Nicht-Einhaltung wird sanktioniert
Entweder durch Verringerung der Fallzahl auf Station
oder finanazielle Abschläge bei Abrechnung
Reformen bezüglich des Pflegepersonals:
Pflegekomplexmaßnahmen-Score (PKMS)
-> Identifizierung und Vergütung von hohen Pflegeaufwand
Einzelleistungserfassung pflegerischer Leistungen
Leistungen werden mit Punkten bewertet
Zusatzerlöse zwischen 1000€ und über 6000€
hoher bürokratischer Aufwand
auch: Zusatzentgelte für Pflegegrade aus Pflegeversicherung
DRG-Pflege-Split
Ausgliederung der Pflegekosten aus den DRG-Fallpauschalen
DRG Berechnungen werden um die Pflegepersonalkosten bereinigt
Pflegebudget mit Selbstkostendeckung
Krankenhausrechnung wird in 2 Komponenten aufgespalten
DRG Budget wird in aG-DRG (aG für ausgegliedert) und Pflegebudget gesplitet
Je Krankehaus ein spezifischer Pflegeentgeltwert
Pflegeentgeldwert berechnet sich aus Selbstkosten des Krankenhauses
Je DRG Pflegeerlös als Berechnungsrelation je TAg
Sogenannte Spaltenlösung im DRG-Katalog
Vor und Nachteile der Pflegereform
Mindesstandards etabliert
Verlagerungseffekte des Personals
Vollständige Finanzierung von Tarifsteigerungen
Abbau pflegeentlastender Maßnahmen
Selbstkostendeckungsprinzip
Effizienzgedanke geht verloren
Keine Deckelung der Mitarbeiterzahl vorgesehen
Akzeptanzprobleme bei übrigem Personal
Qualität kann gesteigert werden
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