Einwilligung bei § 306 möglich?
grds. (+) da Schutzgut “Eigentum” (hM)
aber beachte: nachträgliche Einwilligung nicht möglich
Inbrandsetzen
liegt vor, wenn wesentliche Teile des Tatobjekts auch nach Entfernen Brandsatzes selbstständig weiterbrennen
§ 306a I Nr. 1 -> (P) Nachschau
tel. Reduktion bei vorheriger Nachschau?
dagegen spricht, dass § 306a I Nr. 1 abstraktes Gefährdungsdelikt ist (“dient”) -> grds. unerheblich, ob Menschen zur Tatzeit in Wohnung
daher nach hM nur tel. Reduktion, wenn Täter absoult sicher sein konnte, dass Realisierung abstrakter Gefahr offensichtlich ausgeschlossen -> muss sich dessen gründlich vergewissern
dies praktisch nur bei vollkommen überschaubaren Räumlichkeiten, nicht jedoch mehrräumigen/mehrgeschossigen Gebäuden
§ 306a I Nr. 1 -> (P) Entwidmung
Räumlichkeit dient Wohnung von Menschen, wenn sie ihrer konkreten Verwendung nach zumindest zum ZP der Tat zur Unterkunft von Menschen vorgesehen ist -> entscheidend tatsächlicher Wohnzweck, also entsprechend reale Widmung
umgekehrt kann Räumlichkeit auch entwidmet ewerden -> alle Bewohner müssen dafür Nutzung zur Unterkunft aufgegeben haben
§ 306b II Nr. 2 -> Ermöglichen Versicherungsbetrug umfasst? (tel. Reduktion?)
e.A.: (-) -> nur (+) wenn Täter Brandereignis mit seinen spezifischen Gefahren als Mittel zur Begehung anderen Straftat eingesetzt (raum-zeitlicher Zsmhng)
Arg.: Entstehungsgeschichte (aF umfasste nur bestimmte Taten, nF würde nach WL Taten umfassen die früher deutlich geringeres Strafmaß hatten)
BGH: grds. (+) aber (-) wenn Täter durch einheitliche Tat mehrere RG angreift -> zu ermöglichende Tat bedarf weiterer unabhängiger Tathandlung
WL (“andere Straftat”)
Systematik (Nr. 2 ist an § 211 II Gr. 3 angelehnt -> dort erfüllt, wenn andere Tat im konkurrenzrechtl. Sinne ermöglicht werden soll)
gesteigerter Intentiionsunwert in Bereitschaft, Unrecht mit weiterem Unrecht zu verknüpfen
beachte: nach Streit prüfen, ob nach Tätervorstellung (strafbarer) Versicherungsbetrug (bzw andere Straftat) anvisiert war
RWK Versicherungsbetrug
nicht rw, wenn tatsächlich Anspruch besteht -> dies grds nur (-), wenn Versicherter selbst Versicherungsfall herbeiführt/herbeiführen lässt (vgl. § 81 VVG)
Ausnahme: Repräsentantenhaftung:
Repräsentant = wer zB aufgrund Vertretungsverhältnisses an Stelle Versicherungsnehmer getreten
muss befugt sein, selbstständig zu handeln und Interessen des Versicherungsnehmers wahrzunehmen (bloße Mitnutzung versicherte Sache reicht nicht)
zB.: GF, Prokurist, Verwalter
§ 306b II Nr. 2 bzgl typisch mitverwirklichter TB -> sind diese “andere Straftat” ? (§§ 306, 303, 265)
§§ 265 und 306 entfallen idR entsprechend einer wortsinngerechten Auslegung -> Identität Tatobjekte, Tathandlungen, VollendungsZP
bei § 303 Tatobjekt nicht zwingend identisch -> bezieht sich auch auf Inventar
aber: trotzdem idR einheitliche Handlung -> LebensSV sollte nicht unnatürlich aufgespalten werden
Tatbegriff iRv § 265aE
prozessual (einheitlicher LebensSV) zu verstehen, nicht materiell-rechtlich (Tateinheit)
Strafbarkeit wegen nachträglicher Billigung?
unbeachtlicher dolus subsequens
Konkurrenz § 306a I Nr.1 zu § 306 I Nr. 1
e.A.: Tateinheit; Arg.: unterschiedliche Schutzrichtungen
a.A.: § 306 I Nr. 1 wird verdrängt; Arg.: fremde Gebäude auch von § 306a erfasst & auch § 306 hat Element Gemeingefährlichkeit
beachte: § 303 tritt ebenso zurück
Ungeschriebens TB-Merkmal iRv § 263?
Vermögensverfügung
Anwendungsbereich § 265?
wenn § 263 (-) etwa weil Dritter beteiligt
ferner früherer VollendungsZP als § 263 (Handlung = Beschädigen etc, während bei Versicherungsbetrug Handlung erst Antrag auf Auszahlung)
Brandstiftung durch Unterlassen möglich?
(+)
übrige tel. Reduktionen iRv Brandstiftungsdelikten
§ 306 I Nr.4/6 -> tel. zu reduzieren bei geringem Wert und/oder überhaupt keiner Gemeingefährlichkeit
§ 306a I Nr. 1 bei Inbrandsetzen gemischt genutzten Gebäude? (WL hier erfüllt) -> nicht tel. zu reduzieren, da abstraktes Gefährdungsdelikt
bei nur “Zerstören”? BGH reduziert tel., weil niedrigere Gefahr
Prüfungsreihenfolge Brandstiftungsdelikte
von unten nach oben (“Stufen”)
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