Verzizverzinsliche Wertpapiere
Fremdkapital beschaffung für Emittenten
Anleger wird Gläubiger
Recht auf Verzinsung und Rückzahlung zu einem vereinbarten Zeitpunkt
Vermögensanlagedreieck
Liquidität
Sicherheit
Rentabilität
“Die Sicherheit der Kapitalanlage hängt von den Risiken ab, denen Sie unterworfen sind.”
Bonitätsrisiko
Kursrisiko
politische Stabilität
Währungsrisiko
steuerliche Aspekte
Inflationsschutz
“Die Liquidität einer Kapitalanlage hängt davon ab, wie schnell ein Betrag, der in eine bestimmte Anlage investiert wurde, wieder in Bankguthaben oder Bargeld umgewandelt werden kann.”
Nettorendite = Bruttorendite - Steuern - Kosten - Inflation
BVI-Methode
prozentuale Wertentwicklung von Anlagebeginn bis zu Anlageende
thesaurierend
ausschüttend
Spannungsfeld
Sicherheit ———————- Rentabilität
Liquidität ———————— Rentabilität
§11 FinVermV
Anlagevermittler benötigen:
Sachkenntnis
Sorgfalt
Gewissenhaftigkeit
§12a FinVermV
Informationen in Textform vor der ersten Beratung:
Name, Vorname, Firma
betriebliche Anschrift und weitere Kontaktdaten
Angaben zur Erlaubnis für Vermittlung von Finanzanlagen
Anschrift der Erlaubnisbehörde & Registriernummern
§13 FinVermV
Berücksichitgung des Zielmarktes
geeignete Anlagerichtlinien
geeignete Warnhinweise
Unterscheidung zw. privat- und prof. Kunden
Hinsichtlich Risiken:
Hebelwirkungen und Totalverlust
Ausmaß der Volatilität und Verfügbarkeitsbescheinigungen des betroffenen Marktes
Eventualverbindlichkeiten
Einschluss oder a. Verbindlichkeiten
Hinsichtlich Kosten:
Anlagevermittlung
kosten der Finanzanlage
Zahlungsmöglichkeiten
Ex-ante Kosteninformation
vor Geschäftsabschluss
Auf Basis der Informationen des Produktgebers oder Depotbank
Ex-post Kosteninformation
1x jährlich nach Geschäftsabschluss
keine Ex-post Pflicht für Altanlagen
Abschluss vor 01.08.2020
wAI
wesentliche Anlegerinformationen
§297 Kapitalanlagegesetzbuch
wAI muss dem Anleger rechtzeitig vor Vertragsabschluss kostenlos auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden.
wAI offener Investmentvermögen (Inhalt)
Identität des offenen Investmentvermögens
Kurzversion von Anlagezielen / Anlagepolitik
Risiko und Ertragsprofil
Kosten und Gebühren
bisherige Entwicklung
praktische Infos und Querverweise
wAI bei geschlossenen Investmentvermögen
min. 3 DIN-A4 Seiten lang
§16 FinVermV
Einholung von Kundeninformationen
finanzielle Verhältnisse (Verlusttragfähigkeit)
Anlageziele (Risikotoleranz)
Kenntnise und Erfahrungen im Bezug auf bestimmte Arten von Finanzanlagen
Bei fehlenden Informationen keine Anlageempfehlung!!
§17 FinVermV
Offenlegung von Zuwendungen
Verboten sond Zuwendungen von Dritten, die nicht Kunden der Dienstleistung sind.
Ausnahmen:
Offenlegung der Zuwendungen
keinen Nachteil der Qualität der Beratung
im Bestmöglichen Interesse des Anlegers
Gilt nicht für Honorar-Vermittler!!
§18 FinVermV
Geeignetheitsprüfung
Risikotoleranz
Verlusttragfähigkeit
kann er Anlagerisiken verstehen und einschätzen?
Empfehlungsbegründung
1x jährlich
Fernkommunikation nach Vertragsabschluss
§18a FinVermV
Taping
Aufzeichnungspflicht zur Beweissicherung
auch für Geräte von Beschäftigten
Vorabinformationspflicht
Bei Widerspruch NICHT zulässig!!
§19 FinVermV
Sachkundenachweis
Zuverlässigkeit
Beachtung der Informationspflichten, Beratungspflichten, Dokumentationspflichten
Anzeige von Beschäftigten bei zuständiger Registrierstelle
§22 FinVermV
Weitere interne Aufzeichungspflicht
§24 Abs. 1 Satz 1 FinVermV
Prüfungspflicht
Einhaltung von §§12 - 23
Prüfung durch geeigneten Prüfer
Ordnungwirdrike Handlungen
keine vollständige Einhaltung von Kundeninformationen
keine Aushändigung der Geeignetheitserklärung
keine oder keine rechtzeitige Informationen über Risiken
Bußgelder:
5.000€ bei Verstoß gegen FinVermV
50.000€ bei Beratung ohne Erlaubnis
Finanzinstrumente gemäß Kreditwesengesetz (KWG)
Aktien und Zertifikate
Vermögensanlagen gemäß §1 Abs. 2 Vermögensanlagegesetz
Genusscheine
börsengehandelte Anleihen sowie Zertifikate auf Anleihen
Investmentvermögen (offene/geschlossene)
Geldmarktinstrumente
Devisen und Rechnungseinheiten
Derivate
Emmissionszertifikate
Kryptowerte
Finanzanlagen in Form von Einlagen
Sparbuch
Tages und Termingelder
Sparvertrag
Sparbrief
Was bedeutet Einlagensicherung
Banken sind laut Sicherungsgesetz zur Einlagensicherung verpflichtet.
Gilt für Banken, Sparkassen und Institute.
Gesetzliche Einlagensicherung
Einlagen:
bis 100.000€ pro Anleger und pro Institut einschl. nicht €-Währungskonten
Erweiterte Sicherung für 6 Monate ab Gutschrift von 500.000€ in Ausnahmefällen (z.B. Immobilien)
Anlegerentschädigung innerhalb von 7 Tagen
Nicht abgesichert sind:
Anlagen aus Genussrechten oder Schuldverschreibungen
Freiwillige Einlagensicherung
Anlegerentschädigung gemäß Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG)
90% der Förderungen aus Wertpapiergeschäften
max. 20.000€
Nicht börsennotierte Finanzanlageprodukte
offene Investmentevermögen
geschlossene Investmentvermögen
Vermögensanlagen gemäß Vermögensanlagegesetz
Börsennotierte Finanzanlageprodukte
auch Anleihen, Obligationen oder Schuldverschreibungen genannt
Herausgeber = Emittenten
Anleger als Fremdkapital = Gläubiger
Anleihenbedingungen regeln Verzinsung und Rückzahlung des Kapitals
Zertifikate
—> Innhaberschuldverschreibungen
Chancen und Risiken in Abhängigkeit vomBasiswert u. Ausgestalltung des Zertifikats
i.d.R. feste Laufzeiten
keine laufenden Erträge
variabler Rückzahlungsbetrag
komplexe Strukturen
Kapitalverlust bei Insolvenz des Emittenten
Exchange-Traded-Funds (ETF’s)
—> börsengehandelte Investmentvermögen
Anstelle Ausgabe und Rücknahme über die Kapitalverwahrstelle
laufende Preisaufstellung nd Kauf sowie Verkauf über die Börse
i.d.R. Nachbildung eines Indes
i.d.R. passives Fondsmanagement
Kostenvorteil weil kein Ausgabeaufschlag
unbegrenzte Laufzeit
Konkurrschutz für Anleger
Risikostreuung
Beispiele für allgemeine Risiken
Konjunkturrisiko
Inflationsrisiko
Liquidtätsrisiko
psychologisches Marktrisiko
Eigenschaften eines Sparbuches
sehr sicher
Ein-/Auszahlungen —> Kostenfrei
relativ gute Verfügbarkeit
bis 2000€ pro Monat ohne Kündigung
niedrige Zinsen
Eigenschaften des Festgeldes
Laufzeit: 30 - 365 Tage
Zwei Varianten:
Festgeld (Laufzeit min. 30 Tage)
Kündigungsgeld (Kündigungsfristen werden vereinbart
normal 30/60/90/180 Tage
Eingenschaften des Sparbriefes
Zinsen:
üver gesamte Laufzeit festgeschrieben
Zinsstaffellung
Laufzeit meist 4 Jahre
Vorzeitige Rückzahlung nicht möglich
100% beleihbar
Typen:
Normaltyp
Abzinsungstyp
Aufzinsungstyp
Sparbrief Normaltyp
Zinsen werden halbjährlich/jährlich gezahlt
Nennwert wird gezahlt
Sparbrief Abzinsungstyp
Zinsen und Zinseszins werden vom Normalpreis abgezogen
Sparbrief Aufzinsungstyp
volle Wiederanlage der Zinsen
Auszahlung am Ende der Laufzeit
Steuerpflichtig
am besten Auszahlung während einkommensschwachen Jahren
Prämiensparvertrag
für kleine monatliche Sparraten
feste Zinsen
vereinbarte Laufzeit
ggf. zusätzliche Prämien am Laufzeitende
Bonusprogramm
für höhrere Summen auf dem Sparkonto
bessere Renditen
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