§34f der Gewerbeordnung Erlaubsnispflicht:
(Voraussetzung zur Erlaubniserteilung)
persönliche Zuverlässigkeit
geordnete Vermögensverhältnisse
Berufshaftpflichtversicherung (Vermögenshaftpflichtversicherung)
Sachkunde
erfolgreich absolvierte Prüfung
gleichgestellte Berufsqualifikation
§34f Gewerbeordnung Registrierungspflicht:
umgehend nach Aufnahme der Tätigkeit
entsprechend des Umfangs der Erlaubnis
Eintragung in öffentlichen Register
Ausnahmen, bei denen keine Erlaubsnispflicht benötigt wird
Kreditinstitute
Kapitalverwaltungsgesellschaften
Dinanzdienstleistungsinstitute in Bezug auf:
Vermittlungstätigkeiten
Anlageberatung
Gewerbetreibende in Bezug auf:
Vermittler- oder Beratungstätigkeiten nach §2 Abs. 1 Satz 1 KWG
Was sind die Berufsverbände?
Gesprächspartner der Politik
—> VOTUM = Verband unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen
—> AfW = Bundesverband für Finanzdienstleistungen
—> BWV = Berufsbildungswerk für Versicherungen
—> BVI = Deuscher Fondsverband assetmanagement e.V.
—> BSI = Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen (für Unternehmenn die Sachvermögen verwalten)
Was sind beospielhafte Standarts?
Wohlverhaltensrichtlinien
Leitbild einer qualifizierten Beratung (BVI)
Was ist die DVA?
= Deutsche Versicherungsakademie
Dienstleister für deutsche Versicherungs und Finanzdienstleristungsunternehmen und Partner
Bündelt Bildungsangebote und Bildungsfragen
Sichert Qualität der Bildung
Sorgt für überdurchschnittliche Abschlussquoten
Was ist die BWV?
= Berufsbildungswerk der deutschen Versicherungswirtschaft
Iniziert und steuert Bildungsaktivitäten
Koordiniert Bildungsaktivitäten im Netzwerk
garantiert die Qualität für Ausbildungen und Fortbildungen
Welche Gewerkschaft ist für Finandienstleister zuständig?
Ver.di
Was regeln Tarifverträge?
Löhne
Arbeitsbedingungen
Mitbestimmung
Ab wann gibt es einen Betriebsrat im Unternehmen?
Betrieb mit min. 5 Angestellten
Betriebsvereinbarungen
Mitwirkung bei Unternehmensentscheidungen
Belange von Auszubildenen und Schwerbehinderten
Grundsätze des UWG
(Allgemeine Wettbewerbsgrundsätze)
Wettbewerbsfreiheit:
Fairer Wettbewerb der Anbieter unter Beachtung eines kaufmännischen korrekten Verahltens
Vertrauenssicherung und wahrung kaufmännischer Sitten
Anspruch af Unterlassung und Schadensersatzpflicht
Verstoß unlauterer oder irreführender geschäftlicher Handlungen
Firmenwahrheiten und Klarheiten
Titel- und Berufsbezeichnungen
fachliche Sorgfalt
Was sind grundsätzlich unzulässige geschäftliche Handlungen?
unwahre Angabe bestimmter Dienstleistungen
Werbung mit kostenloser Beratung wenn Provision entfällt
Fehlende Bedingungen für Preisnachlässe
Gewinnspiele, in denen der Werbecharakter nicht genannt wird
Verbraucherschutz bei aggresiv geschäftlichen Handlungen?
erhebliche Beeinträchtigung in der Entscheidungsfreiheit
unzulässige Beeinflussung in der Entscheidungsfreiheit
unzulässige Beeinflussung durch Druckausübung
Belästigung, nötigung oder Körperliche Gewalt
Verbraucherschutz bei irreführenden geschäftlichen Handlungen
unwahre Angaben zum Produkt
zur Täuschung geeingete Angaben
Hervorrufung von Wechselgefahr (andere Mitbewerber)
Werbung mit Selbstverständlichkeit
Anschwärzen von Mitbewerbern
Druckausübung
Verbraucherschutz bei Irreführung durch Unterlassung
verheimlichung wesentlicher Informationen
unklare, missverständliche oder zweideutige Bereitstellung wesentlicher Informationen
verspätete bereitstellung wesentlicher Informationen
kommerzielle Weg nicht erkennbar
Allgemeiner Mitbewerberschutz durch Verbotene Handlungen
Herabsetzen oder Verunglimpfung
Anschwärzen
Behinderungswettbewerb
Angebot von Nachgeahmten Waaren/Dienstleistungen
Unzulässige vergleichende Werbung
Äpfel mit Birnen vergleichen
unerhebliche Eigenschaften hervorheben
Verwechslungsgefahr
Rufausnutzung
Herabsetzung / Verunglimpfung von Prospekten
Imitation oder Nachahmungen
Unzulässige Werbung Telemarketing
Schutz aller Marktteilnehmer
Unzumutbare Belästigung:
Telefonwerbung ohne Zustimmung vom VN
50.000 EUR Strafe
Rufnummerunterdrückung
10.000 EUR Strafe
Newsletter ohne Adresse zum Abbestellen
Was gilt als zumutbare Werbung (solange kein Widerspruch besteht)?
als Werbung gekennzeichneter Flyer
Persönlicher Besuch und Gespräch an der Haustür
Kunde hat E-Mail zur Verfügung gestellt
Einwilligung des Kunden liegt vor und der Kunde wurde über den Widespruch informiert
§14 FinVermV: Informationen und Werbemittel zur Finanzanlagen
redlich, eindeutig, nicht irreführend
dürfen Aussagen oder Warnungen nicht verschleiern oder abschwächen
Bei Vertragsabschluss:
Angaben zu Risiken Kosten, Werbungskosten, Interessenskonflikte
keine Werbung mit BaFin gestattet!
Was sind die Allgemine Geschäftsbedingungen (AGB)
—> allgemeine Vertragsbedingungen
Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)
Schutz der Verbraucher, Mitbewerber und Marktteilnehmer
Verbraucherschutz
Verboot unzulässiger irreführender aggresiver geschäftlicher Handlungen
Mitbewerberschutz
Verbot unzulässiger vergleichender Werbung
Schutz vor unzumutbarer Belästigung und werblichen geschäftlichen Handlungen
Verbot von Rechts und Steuerberatung ohne Qualifikation
Was überwacht die BaFin?
Anlegerschutz, Markttransparenz und Marktintegrität
Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Kapitalanlagegesellschaften
Einhaltung vom Kreditwesengesetz, WpHG, KAGB
kollektiver, finanzieller Verbraucherschutz
Produktinterventionen, Recht auf Verbot oder Beschränkung der Vermaktung
Widerruftsrecht gemäß BGB und KAGB
Fernabsatzgeschäfte:
Geschäftsabschlüsse durch ausschl. Nuzung von Fernkommunikationsmitteln
Außer: von Geschäftsräumen abgewickelte Verträge
14- tätiges Widerruftsrecht
konsequenz: Rückzahlung der Kosten und den Wert am Tag des Eingangs
Ausnahme: bei Fernabsatzgeschäften von offenen Investmentvermögen kein Widerruftsrecht!
Funktionen des Gewerbeamtes und der IHK
Überwachung
Eintragung im zentralen Vermittlerregister der IHK:
(Honorar-) Finanzanlagenvermittler
Was sind Ombuds- oder Schlichtungsstellen?
BVI Ombudsstelle für Investmentfonds
—> außergerichtliches Schlichtungsverfahren
—> Streitigkeiten im Zusammenhang mit der KAGB spfern Unternehmen an Ombudsstelle angechlossen ist
—> einvernehmliche, neutrake und kostenfreie Konfliktlösung
—> Schlichtungsempfehlungen
—> Schiedsspruch 10.000 EUR möglich
Was macht die Schlichtungstelle der BaFin?
Zuständig für alle Streits, die im Zusammenhang mit KAGB aber nicht mehr unter Zuständigkeit von BVI Ombusstelle fallen
§342 KAGB
Wie sieht es mit dem Datenschutz bei Finanzanlagenvermittlung aus?
“Verschwiegenheit und Schutz personenbezogener Daten von natürlichen Personen.”
Einwilligung des betroffenen zur Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogener Daten
Bankgeheimnis wahren
DSGVO (Bundesdatenschutzgesetz)
Rechtmäßigkeit
Zweckbindung
Richtigkeit
Speicherbegrenzung
Integrität und Vertraulichkeit
Rechenschaftspflicht
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