Dürfen Finanzanlagenvermittler Steuerberatungen aussprechen?
NEIN
Das Investmentsteuergesetz (InvStG)
regelt die Besteuerung in-/ausländischer offener Investmentvermögen für unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtige Kapitalanleger
Systematik ist seit dem 01.01.2018 ganz anders
Wegfall = Transparenzprinzip
unterschiedliche Besteuerung von Fonds und Direktanlagen
Trennungsprinzip
Besteuerung bestimmer Erträge mit 15% Körperschaftssteuer
Besteuerung laufender Erträge und Gewinne aus Anteilsverkäufen nach Cash-Flow-Prinzip mit 25% Abgeltungssteuer zzgl. 5,5% Soli und ggf. 8-9% Kirchensteuer
Zuflussprinzip
Versteueruneg im Kalenderjahr des Zuflusses
Wird mit Mindestbesteuerung berechnet
auch bei thesaurierend und ausschüttend
Investmenterträge von offenen Investmentvermögen
Ausschüttungen
Vorabpauschalen
Gewinne aus Veräußerungen von Investmentanteilen
Erträge aus offenen Investmentvermögen und Immobiliensondervermögen
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Vereinfachte Berechnung:
Wert des Investmentanteiks zum Jahresanfang
Wert des Investmentanteils zum Jahresende
Fondtyp
ggf. Höhe der Ausschüttung
Besteuerung auf Fondsebene - Körperschaftssteuer
15% Kapitalertragssteuer
steuerpflicht in-/ausländische offene Investmerntvermögen
Besteuerung auf Fondsebene - Besteuerung von inländischen Erträgen
Beteiligungseinnahmen
Immobilienerträge:
Miet-/Rechteinnahmen
Gewinne aus Veräußerungen
Ausnahme:
Wertveränderung vor 01.01.2018
Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf > 10 Jahre
Besteuerung auf Fondsebene - Berfreigung von der Körperschaftssteuer
gemeinnützliche oder kirchliche Anleger
Zertifizierte Altersvorsorgevermögen
(Riester-Rürup)
Besteuerung auf Anlegerebene - Steuerpflichtig
Anleger
automatische Abführung an das Finanzamt durch inländische deportführende Stelle
bei Verwahrung im Ausland
Angaben über Kapitalerträge in der Einkommenssteuererklärung durch Anleger
Besteuerung auf Anlegerebene - Ausschüttungen
Erträge nach Abzug der Körtperschaftssteuer
alle Ausschüttungen sind steuerpflichtig
stuerlicher Zufluss: Tag der Gutschrift
Besteuerung auf Anlegerebene - Vorabpauschale
Mindestbesteuerung/Steuervorauszahlung aus künftigen Wertsteigerungen
Höhe begrenzt auf Wertzuwachs - Ausschüttungen eines Jahres
anfallende Vorabpauschalen steuerpflichtig
Steuerlicher Zufluss: 1. Werktag im Folgejahr
Besteuerung auf Anlegerebene - Veräußerungsgewinne beim Berkauf von Investmentanteilen
Veräußerungsgewinne - Vorabpauschalenvorjahre = Steuerpflichtig
im Jahr vom Vekrauf keine Vorabpauschale
Steuerlicher Zufluss: Tag der Gutschrift auf dem Konto vom Anleger
Vorabpauschale von offenen Investmentvermögen
bei nicht therausrierenden oder teilausschüttenden offenen Investementvermögen
Zufluss 1. Werktag des Folgejahres
Bei Kauf von Investmentanteilen:
Kürzung im 1/12 für jeden vollen Monat vor Kaufdatum
Zuständige Stelle bestimmt Steuerpflichtige Vorabpauschale
bezogen auf Kalenderjahr = Nasisertrag - Ausschüttungen
Was ist der Basisertrag
Rücknahmepreis Jahresanfang = Basiszinssatz = 70%
MAximaler Basisertrag = tatsächlicher Wertzuwachs im Jahr zzgl. geleisteter Ausschüttungen
Was ist der Basiszinssatz
jährlich zum ersten Börsentag des Jahres
Ermittlung durch deutsche Bundesbank
Veröffentlichung durch Bundesfinanzministerium
negativer Baiszins —> keine Vorabpauschale für das Jahr
Sparerpauschbetrag
801€ für ledige
1602€ für verheiratete
Freistellungsauftrag:
max. Höhe Sparerbapuschbetrag
bei Investmenterträgen:
Ausnutzen des Freistellungsauftrages
Berücksichtigung der Freistellungen
Abzug von Abgeltungssteuer auf verbleibenden steuerpflichtigen Betrag
Nichtberanlagungsbescheinigung
Einkommensgrenzen für steuerlichen Veranlagungszeitraum:
9.744€ lediege
19.488€ verheiratete
Wird von Teilfreistellungen berücksichtigt!
Freibetrag für Altanteile
Wegfall Bestandschutz für Alt-Anteile (vor 01.01.2009 erworben)
—> seit 01.01.2018
Stattdessen: —> Steuerfreie Wertsteigerungen bis 31.12.2017
Ab 2018:
— Freibertag:
Freibetrag
100.000€ pro Person
200.000€ für Ehepartner
auf realisierte Veräußerungsgewinne
Veräußerungsverlust + Veräißerungsgewinne = Freibetrag schonen
Abgelstungssteuer bei offenen Investmentvermögen
25% pauschal + 5,5% Soli auf Abgeltungssteuer + Kirchensteuer
automatische Abführung an Finanzamt
Anrechnung Freistellungsauftrag / Nichtveranlagungsbescheinigung
Günstigerprüfung bei individuellen Steuersatz von <25%
Kirchensteuer bei offenen Investmentvermögen
nur wenn der Anleger Kirchensteuerpflichtig ist!
automatische Abführung an das Finanzamt
Sonderausgaben die das zu versteuernde Einkommen reduziert
Wiederanlage von Ausschüttungen bei offenen Investmentvermögen
Wiederanlage der Ausschüttung = Neukauf von Anteilen —> Unterliegen Abgeltungssteuer
Zwischen Gewinne bei offenen Investmentvermögen
zum 01.01.2018 abgeschafft
fallen an bei Verkauf und Kauf von Anleihen
Ertragsausgleich zwischen Käufer und Verkäufer
tägliche Berechnung
Stückzinsen
beim Verkauf der Anleihe : vereinahmte Stückzinsen = steuerpflichtige Erträge
beim Kauf der Anleige = bezahlte / anrechenbare Stückzinsen = negative Einnahmen
Erben und Schenken bei offenen Investmentvermögen
Erbschaft unf Schenkssteuer:
gemeinsame steuerliche Grundlagen
Ausnahme Freibetrag:
Steuerklassen I /Eltern und Großeltern
Erbschaft = 100.000 € Freibetrag
Schenkung = 20.000€ Freibetrag
Todesfall
Wer?
Testament oder gesetzliche Erbfolge
Deportvermögen ist zu melden
offene Investmentvermögen = Rückkaufswert am Todestag
Freibeträge bei unentgeltlichen Übertragungen
(Erbschaft und Schenkung)
Steuerklasse I:
Ehegatte= 500.000€
Kinder = 400.000€
Enkelkinder = 400.000€
Enkel, Stief-/Urenkel = 200.000€
Steuerklasse II und III:
alle Berechtigten= 20.000€
Versorgungsfreibetrag
Ehepartner = 256.000€
Kinder (Alter):
-5 Jahre = 52.000€
5-10 Jahre = 41.000€
10-15 Jahre = 30.700€
15-20 Jahre = 20.500€
20-27 Jahre = 10.300€
abzüglich Bezüge
Erbschaftssteuer
zu versteuender Betrag:
Vermögen - (Freibetrag+Versorgungsfreibetrag)
zu versteuernder Betrag Steuerklasse
I II III
bis 75.000€ 7% 15% 30%
bis 300.000€ 11% 20% 30%
bis 600.000€ 15% 25% 30%
bis 6.000.000€ 19% 30% 30%
bis 13.000.000€ 23% 35% 50%
bis 26.000.000€ 27% 40% 50%
> 26.000.000€ 30% 43% 50%
Steuersätze nach Abrechnung der Freibeträge
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