Buffl

Rangieren

SK
by Stefan K.

Fahrbereitschaft feststellen für Rangierfahrten

408.4813

  • Fahrbereitschaft

  • Zusatzanlagen


Bevor Fahrzeuge bewegt werden, muss der Triebfahrzeugführer Folgendes feststellen:

  1. Fahrzeuge müssen gekuppelt sein, außer beim

    1. Beidrücken

    2. an Trennstellen abzustoßender oder ablaufender Fahrzeuge

  2. Soweit erforderlich muss die Bremsprobe ausgeführt oder die besetzten Handbremsen auf ihre Wirksamkeit geprüft sein.

  3. Die Bremsen müssen gelöst sein.

  4. Die zu bewegenden Fahrzeuge dürfen nicht durch Hemmschuhe oder Radvorleger festgelegt sein.

  5. Mitfahrende müssen verständigt sein.

  6. Außentüren von Reisezugwagen müssen geschlossen sein.

  7. Beim Abstoßen oder Ablaufen müssen die erforderlichen Hemmschuhe zum Anhalten der Wagen gebrauchsfähig an den vorgesehenen Stellen bereitliegen.


Zusatzanlagen sind

  • Privatgleisanschlüsse, Ladestraßen, Laderampen, Lagerplätze, Anlagen des Kombinierten Verkehrs, Güterhallen, Lademittelstütz-punkte, Gleise und Ladestellen für die Post, Übergabegleise für private Eisen-bahnen, Gleise für Zoll- und Grenzbehandlung, Anschlüsse der DB AG mit Ladetätigkeit, Gleiswaagen, Lademaße, Entseuchungsanlagen, Ladeanlagen „Auto im Reisezug“, Gleise für Ladetätigkeit von Dienstleistern, Schadwagen- und Werkstattgleise, Wasch- und Reinigungsanlagen sowie besondere Gleise, die der Betriebspflege von Reisezugwagen dienen.

Bevor auf Zusatzanlagen Fahrzeuge bewegt werden, muss der Triebfahrzeugführer außerdem Folgendes feststellen

  • Ladearbeiten müssen eingestellt und Personen, die sich zum Beladen und Entladen im Wagen befinden, ausgestiegen sein.

  • Der lichte Raum (Lichtraumprofil) muss frei sein; hierzu gehört auch das Entfernen von an Fahrzeugen angeschlossenen Versorgeeinrichtungen oder Entsorgungseinrichtungen.

  • An Wagen

    • Lose Fahrzeugteile festgelegt

    • bewegliche Fahrzeugeinrichtungen richtig gestellt und verriegelt

    • Wagendecken befestigt




Baugleis

  • Regeln zur Vermeidung von Gefahren

  • Warnen von Personen im Gleis

  • Regeln zur Vermeidung von Gefahren bei geschobenen Zügen



Grundsätzlich

  1. Das Fahrzeug an der Spitze der Rangierfahrt im Baugleis muss ein weißes Licht haben (Fz1)

  2. Die Rangierfahrt im Baugleis muss luftgebremst durchgeführt werden.

    1. Alle Fahrzeuge müssen an die HLL angeschlossen sein.

    2. Das erste und letzte Fahrzeug müssen eine wirkende Bremse haben.

    3. Alle brauchbaren Bremsen müssen eingeschaltet sein.

    4. Mind. 80% der Fahrzeuge müssen gebremst sein.

    5. Ggf. muss eine Bremsprobe gemacht worden sein.

  3. Max. 20 km/h fahren

  4. Rf muss von der Spitze aus gesteuert werden oder Spitze wird mit Rb besetzt

    Darauf darf verzichtet werden, wenn:

    • Nur 1 Fz geschoben wird

    • Der Tf den Fahrweg beobachten kann

    • Unmittelbar vor Ingangsetzen der Fahrt wurde das Freisein des Fahrwegs von Beschäftigten direkt vor dem 1. Fz festgestellt


Warnen von Personen im Gleis

  • Ein Mitarbeiter an der Spitze muss Personen an und im Gleis mit Signal Zp 1 warnen

    • Die Rf muss anhalten, wenn Personen das Gleis nicht verlassen

    1. Ist der Tf an der Spitze, aber nicht im Führerraum, muss er mit einem Signalhorn ausgerüstet sein.

    2. Besetzt ein Rb die Spitze, muss er mit einem

      • Signalhorn ausgerüstet sein,

      • einen Luftbremskopf verwenden &

      • in Funkkontakt zum Tf stehen


Geschobene Züge im Baugleis

  1. Die Spitze muss besetzt sein

  2. ein Luftbremskopf muss verwendet werden

  3. eine Funkverbindung zum Tf muss hergestellt sein

    • mit eigenem Funkkanal

  4. der Mitarbeiter an der Spitze muss mit einem Signalhorn ausgerüstet sein.


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Stefan K.

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