Ziele des Altersvermögensgesetz
Private Altersvorsorge:
Unmittelbar Begünstigte
Arbeitnehmer und Selbstständige, die Pflichtbeiträge in die GKV zahlen
Beamte, Kindererziehungspflichtige in der Elternzeit, Ausbildende, Arbeitslose u.a.
alle Berechtigten die “Wohneigentum” bauen wollen (Wohnriester)
Mittelbar Begünstigte
Eheleute & Lebenspartner
Voraussetzung eigener Reister-Vertrag mit Sockelbeitrag von 60€ p.a. des unmittelbar Begünstigten
Zertifizierungsvoraussetzungen
Auszahlung der Rente nicht vor dem 62. Lebensjahr (bei Abschluss nach 31.12.2011)
Lebenslange Leibrente oder Auszahlungsplan mit Ratenzahlung und Teilkapitalisierung spätestens mit 85
Geschlechtsneutrale Bedingungen
Garantie bei Auszahlung = mindestens die eingezahlten Beiträge
Lebenslange Leistungsgarantie
Verteileung der Abschlusskosten auf min. 5 Jahre
Vertrag + Vermögen füllt nicht in Insolvenzmasse, nicht pfändbar
Eigenleistung des Sparers (Vorausetzung für Förderung)
min. Eigenbeitrag = 4% des Vorjahres Bruttoeinkommen einschl. Zulagen.
60€ Sockelbeitrag, max 2100€ p.a.
Förderfähige Produkte
Riester-Rentenversicherung
Riester-Bausparpläne
Riester-Investmentsparpläne
Voraussetzung = Zertifizierung gem. Altersvorsorgegesetz
Staatliche Zulagen
Zulagen p.a. =
Grundzulage:
175€
200€ Berufseinsteigerbonus (für alle, die noch nicht 25 Jahre alt sind (einmalig)
Kinderzulage:
185€
300€ nach 31.12.2017 geboren
Sonderausgabenabzug p.a. =
max. 2.100€
Antragsstellung
Dauerzulagenantrag bei Produktanbieter stellen
Veränderung der persönlichen Verhältnisse mitteilen
spätestens 2 Jahre nach Beitragszahlung
Jährliche Zahlungen, Zulagen/Abzug, Sonderausgaben
Berufseinsteigerbonus ohne Antrag
Vom Produktanbieter:
Vescheinigung über Sparleistungen
Bescheinigung über Finanzamt
Günstigerprüfung
Riester-Zulage oder Sonderausgabenauszug
= Abzug in der Einkommenssteuererklärung
für Zulagenanspruch und Eigenbeiträge
automatsich vom Finanzamt
Nachgelagerte Besteuerung
wird zu Rentenbeginn voll versteuert, Einkommenssteuersatz im Alter
einmalige Kapitalauszahlung von 30% zu Rentenbeginn möglich
Zwei Möglichkeiten
Rentenversicherung und Lebenslange REnte
Auszahlungsplan mit Teilverrechnung des Vorsorgevermögens
Vertragskündigungen
Rückzahlung aller Zulagen und Steuervorteile
Beim Fondssparen evtl. Steuerpflichtig für Erträge und Veräußerungsgewinne
Pfändungssicher
Tod des Sparers
In der Ansparphase:
Übertragung auf eigenen Riestervertrag
Zulagen gehen nicht verloren
Übertragung auf Kinder, andere Erben
Zulagenverlust
Nach Rentenzahlungsbeginn:
Verfall aller Ansprüche
Produktinformationsblatt
seit 01.01.2017 vorgeschrieben
Informationen sind z.B.:
Produktbezeichnung, -typ, Name des Anbieters
Kosten
Informationen zum Anbieterwechsel und Vertragskündigung
Chancen und Risiken
bei fehlerhaften oder unvollständigen individuellen PIB:
bis 2 Jahre nach Vertragsabschluss
Rückerstattung umfasst:
eingezahlte Beiträge
Aktersvorsorgezulagen
Verzinsung
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