Zustandekommen eines Vertrags?
Durch zwei übereinstimmende, mit Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen, Angebot und Annahme.
Definition Angebot?
Ein Vertragsangebot gem. § 145 BGB ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die einen anderen ein Vertragsschluss so angetragen wird, dass das Zustandekommen des Vertrages nur von dessen Einverständnis abhängt.
Definiton Annahme?
Eine Annahme ist eine grundsätzlich epfangsbedürftige Willenserklärung, duch die der Angebotsempfänger sein Einverständnis mit dem Angebot erklärt.
Definition Willenserklärung?
Willenserlärung ist eine private Willensäußerung in den Rechtverkehr, die auf die Setzung einer Rechtsfolge gerichtet ist.
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