§32 Notwehr
(1) wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
§34 StGB Rechtfertigender Notstand
wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbarern Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um Gefahr von sich oder einem anderen Abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei abwägung der widerstretenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahr, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.
§223 StGB Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist Strafbar
Körperverletzung im RD:
z.B ein I.V zugang
Eine Körperverletzung ist - nach auffassung aller - erst recht anzunehmen, wenn die Heilbehandlung auch zu einer Gesundheitsschädigung führt. z.B Nebenwirkungen von Medikamenten
§34 StGB findet hier in keinem Fall anwendung da ohne (mutmaßliche) Einwilligung nach §228 StGB des Pat. die behandlung auch wenn sie indiziert ist immer rechtwidrig ist!!!
§13 StGB Begehen durch Unterlassen
unterlassen wird dem aktiven tun gleichgestellt.
Garantenstellung resultiert aus Berufspflicht des NFS
Aus Garantenstellung resultiert eine Garantenpflicht, alles mögliche und zumutbare zu tun
Unterlassung muss kausal für den Taterfolg sein.
Kausal = auf ein Ursache-Wirkungs-Verhältnis bezogen, ursächlich / die Ursache sein
§203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen (Schweigepflicht)
(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als
Arzt, Zahnarzt…, der führ die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich annerkannte prüfung erfordert.
anvertraut oder sonst bekannt geworden ist
(3) Die in Absatz 1 und 2 gennanten personen dürfen geheimnisse gegenüber anderen offenbaren, die an ihrer beruflichen oder dienstlichen tätigkeit mitwirken, soweit dies erfolderlich ist. (Nachbehandelnder Arzt)
Man darf nach §53 StPO Zeugnisverweigerungsrecht die aussage gegenüber der polizei verweigern da man sich sonst nach §203 StGB strafbar macht.
Die Schweigepflicht entfällt wenn der Pat einwilligt oder ein nach §34 StGB Gerechtfertigter Notstand (angekündigter Mord in der Zukunft) vorliegt.
Ebenfalls müssen nach infektionsschutzgesezt §8 bestimmte Krankheiten die in §6 genannt sind gegenüber dem Gesundheitsamt offengelegt werden. Dies gilt nur wenn der Pat. keinem Arzt zugeführt wird.
§323c StGB Unterlassene Hilfeleistung, behinderung von hilfeleistende Personen
(1) wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbersondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzungen anderer wichtige pflichten mnöglich ist, wird mit ….. bestraft.
(2) ebenso wird bestraft wer in dieser Situation jemanden behindert der Hilfeleistet.
andere wichtige Pflichten = Führsorgepflicht, keiner muss seine Kinder alleine lassen um zu Helfen.
§224 StGB Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung:
1 durch beibringen von Gift oder anderen gefährlichenstoffen
2 mittels Waffe oder andere Gefährliche Werkzeugs
3 mittels hinterlisten Überfalls
4 mit anderen beteiligten Gemeindschaftlich oder
5 mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit …… bestraft
(2) der Versuch ist strafbar
Medizinische Instrumente sind zur einwirkung auf den Menschlichen Körper hergestellt, sind also werkzeug = Zugang bedeutet gefährliche Körperverletzung.
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