Anteil der Ausgaben der GKV in 2020 für Arzneimittel?
Sind also wie viel?
17,4%
-> 43,3 Mrd €
Ausgaben für Arzneimittel
GKV, Private Haushalte, PKV etc
GKV
Private Haushalte/Organisationen ohne Erwerbszweck
PKV
Arbeitgeber
Veränderung der Leistungsausgaben für Arzneimittel pro Kopf 1.-2. Quartal 2021 im Verlgleich zum 1.-2. Quartal 2020
+4%
Ansätze zur Kostendämpfung im Arzneimittelmarkt
Ansatzpunkte zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben in der GKV:
Einflussnahme auf Arzneimittelpreise
Einflussnahme auf Verordnungsverhalten
Einschränkung der Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln
Verlagerung von Kosten auf Patient*innen
Zahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente
Versicherte zahlen für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel pro Packung 10% des Verkaufspreises dazu
höchstens 10€
mindestens 5€
Zahlung beträgt nie mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels
Nicht für Kinder und Jugendliche unter 18
Zahlungsbefreiung für günstige Präparate
Adhärenz bei der Medikamenteneinnahme
Mangelnde Adhärenz?
Verbesserung der Adhärenz kann einen weitaus stärkeren Einfluss auf die Gesundheit der Bevölkerung haben als jede Verbesserung einer spezifischen medizinsichen Behandlung
Mangelnde Adhärenz führt zu Problemen bei:
Wirksamkeit
Sicherheit
Resistenzentwicklung
Verordnungskaskaden
AM im Mül und Abwasser
Arzneimittelgruppen und Distributionsmerkmale
Freiverkäufliche AM
Sind für den Verkauf in Lebensmittelgeschäften und Drogerien freigegeben
keine ärtztliche Verordnung erforderlich
Apothekenpflichtige AM
Dürfen nur in Apotheken verkauft werden
Verordnung nicht unbedingt erforderlich
grünes Rezept ungebegrenzt
Verschreibungspflichtige AM
Dürden nur in Apotheken abgegeben werden, ärztliche Verordnung erforderlich
rosa Rezept 4 Wochen
Betäubungsmittel
Beachtung strenger Auflagen
Voraussetzung, Verfahren und Dokumentation im BTM-Gesetz geregelt
gelbes Rezept 7 Tage
Strukturmerkmale des Arzneimittelmarkts
Staatliche Regulierung und Überwachung
Produktion, Vertrieb und Abagbe durch private Unternehmen
Monopol der AM-Abgabe durch Apotheken
Staatliche Regulierung der Preisbildung
Leistungsanspruch der GKV Versicherten
Rahmensetzung druch die gemeinsame Selbstverwaltung
Entwicklung der Apothekenzahl
Zahl der öffentlichen Apotheken sinkt seit 2009
Ursachen:
Wettbewerb der Apotheken untereinander und die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen
Versandhandel
auch Versand von rezeptpflichtigen Medikamenten erlaubt
im Bereich der Selbstmedikation hat der Versandhandel einen zweistelligen prozentualen Marktanteil erreicht
Organisationsform des Arzneimittelmarkts
Zulassung
Homöopathische AM brauchen keine Zulassung
nationale Zulassung durch BfARM nach §§22ff AMG
Voraussetzung für Zulassung: Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und pharmazeutrische Qualität
Zulassung für EWR durch zentrales (EMA) Verfahren
Zulassung in verschiedenen EU-Staaten durch dezentralisiertes Verfahren und Verfahren der gegenseitgen Anerkennung möglich
Zulassung wird zunächst auf 5 Jahre begrenzt
Originalpräparate vs Generika
Original: wenig Verordnungen zu viel Umsatz
Generika: viel mehr Verordnungen zu weniger Umsatz
Umsatz eines durchschnittlichen patentgeschützten Medikaments vs Generikums
Original
Generikum
Herstellerabgabepreis
75%
45%
Großhandel
4%
3%
Apotheken
36%
Staat (MWS)
16%
System der Preisbildung im Arzneimittelmarkt
staatliche Regulierung
Höchstgrenzen für Preiszuschläge von Großhandel und Apotheken (PKV und GKV)
Festbetragssystem (nur GKV)
Staatliche Regulierung bezieht sich auf Wirkstoffe, nicht auf Handelsnamen
Seit 2011 Rabattverträge und Nutzenbewertung
Rabattverträge
Verträge einzelner GKV-Krankenkassen mit einzelnen AM-Herstellern über Preisnachlässe für einzelne Wirkstoffe
Apotheker sind zur Abgabe des Rabatt-AM verpflichetet
Arzt kann Austausch untersagen
Rabatte sind direkt vom Hersteller an Kasse zu vergüten
KK kann Zuzahlung ganz oder zur Hälfte erlassen
Festbetragssystem (Erstattungsoebrgrenze)
Ausgangssituation: viele AM mit gleichem Wirkstoff, gleicher Qualität und Wirksamkeit aber unterschiedlichen Preisen
Festbetrag legt fest, bis zu welchem Preis die GKV die Kosten für ein AM trägt
Übersteigt der Preis den Festbetrag, muss der Versicherte die Mehrkosten tragen
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