Abstufungen
1) Deliktsunfähig
Vollendet 7-10
Oder Personen im Zustand der Bewusstlosigkeit oder Freiem Willensbestimmung ausschließende Zustand
2) beschränkt Deliktsfähig
Älter als 7 jünger als 18
Nur Verantwortlich wenn sie die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht besitzen
3) Voll Deliktsfähig
Nach Vollendung des 18. Lebensjahrs
Bei Nichtvorliegen der gesetzlichen Einschränkungen
Strafrecht
1) Strafunmündigkeit
Personen bis zum volledndetwm 14. Lebensjhr und Unzurechnungsfähig
2) bedingt Strafmündigkeit
Zwischen 14-18
Wenn Jugendlicher Sittlich und geistige Entwicklung reif genug ist das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln
3) Voll Strafmündigkeit
Ab 18 bzw. 21
Beurteilung nach Erwachsenstrafrecht
Bedingt verantwortlich wenn ihre geistige Verfassung einem Jugendlichen gleicht oder neimtypische Jugendlicher Verfehlung
Definition
Delikt fähig ist eine Person wenn sie für den von ihr fahrlässigen oder vorsätzlich begangenen Schaden Ersatz leisten muss
Deliktfähigkeit führt nach begangener unerlaubter Handlung nim Sinne des bürgerlichen Gesetzes §823zur Schadensersatzpflicht
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