Definition
2 Wi
Können Formfrei angeschlossen werden
Wi durch schriftlich,mündlich oder eindeutiges Handeln
Erste Wi ist der Antrag, zweite Wi die Annahme also Abschluss des Vetrages
AGBs müssen vor Vetragsschluss vorliegen
Formen z.b. Arbeitsverträge,Ausbildungsverträge , Darlehensvetrtrag, Schenkungsvertrag) im BGB und unterschiedliche Formvorschriften
Störungen bei Veträgen
Störungen
Veekäufer
Mangelnde Lieferung
Lieferverzug
Annahmeverzug
Käufer
Zahlungsverzug
Kaufvertrag
Verkäufer
Muss Eigentum an Ware an Käufer übergeben
Muss Ware (Art,Anzahl,Eigenschaft) wie versprochen übergeben
Ware zum vereinbartem Zeitpunkt und vereinbarter Weise übergeben
Muss Zahlung wie vereinbart annehmen
muss Ware wie vereinbart bezahlen
muss Ware wie vereinbart annehmen
Typen
Holdschuld
Gläubiger muss die Leistung auf eigene Kosten beim Schuldner abholen
Leistungsorientiert und Erfolgsort sind gleich
Bringschuld
Leistungsort ist Wohnsitz des Gläubigers und Schuldnee muss die Ware dorthin transportieren
Transportgefahr beim Schuldner also Verkäufer
Schickschuld
Leistungsort und Erfolgsort Auseinanderfallend
Leistungsort (Wohnsitz des Verkäufers) verpflichtet Ware zum Erfolfsort (Wohnsitz des Käufers) zu schicken
Dritte Person involviert z.b Post
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