Was ist eine Betriebsvereinbarung?
schriftliche Vereinbarung
zwischen BI + BR
bzw. Betriebsausschuss/Zentral-BR/Konzernvertretung -> bei Übertragung der Befugnisse durch den BR + Zustimmung
in Angelegenheiten deren Regelung durch Gesetz/KV durch BV vorgesehen ist
-> §29 ArbVG
Welche Gemeinsamkeiten gibt es mit dem KV?
es gibt einen normativen und einen schuldrechtlichen Teil
Günstigkeitsprinzip
Was für Unterschiede gibt es zum KV?
der KV hat die Regelung von Mindestarbeitsbedingungen zum Inhalt
bei der BV geht es um generelle Mitwirkungsrechte der Belegschaft eines Betriebs
BV dient zur Anpassung der Arbeitsbedingungen an einen Betrieb
zB Arbeitszeit
Was ist die Voraussetzung damit eine BV abgeschlossen werden kann?
ein BR!
Welches Formerfordernis gibt es für den Abschluss einer BV?
Schriftlichkeit
Was ist erforderlich damit die normative Wirkung eintritt?
die Kundmachung -> durch Aushang im Betrieb, für alle AN sichtbar
Wann wird eine BV wirksam?
selbst in BV geregelt
oder ab dem folgenden Tag nach der Unterzeichnung
Was ist eine reine Ordnungsvorschrift?
eine Ausfertigung ist durch den BI an die zuständigen IV der AG + AN zu übermitteln
—> kein Einfluss auf die Wirksamkeit der BV!
Worin liegt die Bedeutung der BV?
gehören zu den wichtigsten Instrumenten der Mitbestimmung der Belegschaft auf betrieblicher Ebene
Warum wird die BV als einseitig korporativer Normenvertrag bezeichnet?
weil nur auf der AN-Seite eine Korporation beteiligt ist (BR)
Was ist die Grenze der Regelungsbefugnis durch BV?
nur Angelegenheiten die von den Parteien geregelt werden dürfen
dh keine umfassende Kompetenz zur Regelung von Arbeitsbedingungen wie durch KV
nur wenn es eine gesetzliche oder kv-vertragliche Ermächtigung gibt
Wo sind die Angelegenheiten die geregelt werden dürfen gesetzlich verankert?
§§96, 96a, 97 ArbVG
sondergesetzliche Ermächtigungen -> zB AZG, UrlG, EFZG
Was ist wenn was in einer BV vereinbart wird obwohl es keine Ermächtigung zur Regelung gibt?
dann hat diese BV keine normative Wirkung
—> aber ist eine freie BV (Grundlage für einzelvertragliche Ergänzung)
Welche Arten von BV gibt es?
notwendige BV -> §96 ArbVG
notwendig erzwingbare BV -> §96a ArbVG
fakultativ erzwingbare BV -> §97 Abs 1 Z 1-6a ArbVG
fakultative BV -> §97 Ab 1 Z 7-26 ArbVG
Was bedeutet notwendig?
= die Maßnahmen dürfen nur gesetzt werden wenn diese vorher durch BV geregelt werden (also wenn der BR zustimmt)
Was bedeutet fakultativ?
= die Maßnahmen können auch ohne Zustimmung des BR gesetzt werden aber man kann trotzdem eine BV darüber freiwillig abschließen
Was bedeutet erzwingbar?
wenn zwischen BI und BR keine Einigung zustande kommt kann eine Entscheidung durch die Schlichtungsstelle getroffen werden -> hat dann die Wirkungen einer BV
Was ist die Schlichtungsstelle?
für einen konkreten Streit beim ASG zu errichtende kollegiale unmittelbare Bundesbehörde
1 Berufsrichter
je 1 Mitglied der AN + AG
RM: Beschwerde ans BVwG (Revision an den VwGH)
ist an das Vorbringen der Parteien gebunden
Warum ist die Entscheidung der Schlichtungsstelle ein janusköpfiger Verwaltungsakt?
ergeht in Bescheidform
wirkt ggü AN als VO
Sind bei Maßnahmen die in einer notwendigen BV geregelt werden müssen Einzelvereinbarungen wirksam?
Nein
Ausnahme: Kontrollsysteme wenn kein BR im Betrieb existiert
Welche Angelegenheiten werden durch eine notwendige BV geregelt?
Einführung einer Disziplinarordnung
qualifizierte Personalfragebögen
Einführung von Kontrollmaßnahmen und technischen Systemen zur Kontrolle der AN
Einführung von Leistungslohnsystemen
Disziplinarordnungen
= Androhung rechtlich zulässiger Nachteile zur Wahrung der betrieblichen Ordnung
zB Geldstrafen, Entzug von freiwilligen Leistungen, Rüge, Verweis
Welche Voraussetzungen gibt es damit eine Disziplinarmaßnahme in Einzelfall verhängt werden darf?
in KV/BV vorgesehen
Zustimmung des BR
außer eine mit Zustimmung des BR eingerichtete Stelle entscheidet
Sind die Rechtsfolgen Entlassung, Kündigung, Versetzung auch Disziplinarmaßnahmen?
Nein -> hier gibt es eigene Mitwirkungsbefugnisse des BR
siehe §§101, 105ff ArbVG
Was sind Personalfragebögen?
= Schriftstücke mit Fragen an den AN die er ausfüllen und zurückgeben muss
-> also keine mündlichen Fragen!
Was wird mit schlichten Personalfragebögen erhoben?
allgemeine Daten zur Person
zB SV-Nr, Geburtsdatum, Name
Angaben über die fachlichen Voraussetzungen für die vorgesehene Verwendung
Was sind qualifizierte Personalfragebögen?
es werden Daten erhoben die über die allgemeinen Daten hinausgehen
zB Familienstand, Hobbies
Sind von dem Tatbestand auch die Fragebögen vor der Einstellung erfasst?
Ja -> das ist der häufigste Fall
obwohls ja noch gar kein AN ist
Kann es eine Heilung für unzulässige Fragen durch BV geben?
Nein -> eine BV wäre gem. §879 sittenwidrig
zB sexuelle Orientierung, Partei/Gewerkschaftszugehörigkeit
Welche 2 Elemente muss man prüfen iZm den Kontrollmaßnahmen?
Liegt eine Kontrollmaßnahme/ein technisches System zur Kontrolle der AN vor?
Wird die Menschenwürde berührt?
Was sind solche Kontrollmaßnahmen?
= alle zur Überwachung geeigneten technischen Vorrichtungen + menschliche Verhaltensweisen die objektiv-abstrakt zur Kontrolle von AN geeignet sind
-> eine tatsächliche Überwachung ist nicht erforderlich
sie müssen auch auf Dauer angelegt sein -> also zB keine Zustimmungspflicht bei ad hoc-Kontrollen iZm einem Diebstahl
Was ist wenn die Menschenwürde verletzt wird?
immer unzulässig
Wie konkretisiert man den Begriff Menschenwürde?
unter Heranziehung des §16 ABGB (allg. Persönlichkeitsrecht) und der Grundrechte (insb Art 8 EMRK, §1 DSG)
-> man muss für die Beurteilung immer berücksichtigen was für die konkreten DV typisch + geboten ist und welche Alternativen der AG hätte um das zulässige Kontrollziel zu erreichen
Beispiele für die Menschenwürde berührende Kontrollmaßnahmen
Zeitaufzeichnung mittels Fingerabdruckscanner
generelle Alkomatkontrollen
Telefonkontrollsystem das die Nummer der angerufenen Teilnehmen vollständig erfasst (auch wenn man mit einer Taste anonymisieren kann)
Videoüberwachungsanlage im Büro
Was genau sind Leistungslohnsysteme?
= leistungsbezogene Prämien + Entgelte (Akkord/Stück/Gedinglöhne/akkordähnliche Prämien und Entgelte) auf der Basis objektiv nachvollziehbarer Bewertungsverfahren
Bewertungsverfahren -> statistische Verfahren, Datenerfassungsverfahren, Kleinstzeitverfahren
Ziel -> Schutz der AN vor Selbstausbeutung + Überforderung
Braucht man eine BV wenn die Höhe der Prämie im subjektiven Ermessen des AG liegt?
Braucht man für normale Provisionsregelungen auch eine BV?
theoretisch müsste es so sein aber laut OGH nein
-> nur für leistungsbezogene Provisionen
Für welche 2 Angelegenheiten braucht man eine notwendig erzwingbare BV?
Personaldatensystem
= Systeme zur automationsunterstützten Ermittlung/Verarbeitung/Übermittlung von personenbezogenen Daten die über die Ermittlung von allg. Daten + fachlichen Voraussetzungen hinausgehen
nicht erfasst -> gesetzlich vorgesehene Datenerhebung (zB Lohnverrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen)
Personalbeurteilungssystem
wenn dabei Daten der AN ermittelt werden die nicht durch die betriebliche Verwendung gerechtfertigt sind
Was bedeutet fakultativ erzwingbare BV?
die Materien können auch durch Einzelvereinbarungen geregelt werden
wenn eine BV abgeschlossen wird ist sie aber erzwingbar
-> §97 Abs 1 Z 1-6a ArbVG
Welche Angelegenheiten können durch eine fakultativ erzwingbare BV geregelt werden?
allgemeine betriebliche Ordnungsvorschriften
Auswahl der betrieblichen Vorsorgekasse
Abrechnung + Ausbezahlung der Bezüge
Sozialpläne
Betriebsmittelnutzung + Nutzung von Betriebseinrichtungen
Arbeitszeit
Mitwirkung des BR an der Verwaltung von Betriebs- und Unternehmenseigenen Wohlfahrtseinrichtungen -> §95 ArbVG
nicht Errichtung + Ausgestaltung + Auflösung -> das wäre fakultative BV
Allgemeine betriebliche Ordnungsvorschriften
es kann nur ein mit der Arbeitsleistung zusammenhängendes Verhalten geregelt werden
das Verhalten des AN unterliegt dem Weisungsrecht des AG
in BV können nur generelle Verhaltensregeln normiert werden
Bsp: Alkohol+Zigarettenverbote, Dienstkleidung, Meldepflichten, sichtbares Tragen des Personalausweises, Verhalten iZm der Erreichbarkeit im Homeoffice
man kann durch BV nur die Kasse festlegen
Abrechnung + Auszahlung der Bezüge
geregelt werden kann:
Art der Auszahlung
Bar, Überweisung
Auszahlungszeitpunkt
Abrechnungszeiträume
Ort der Auszahlung
—> nicht die Berechnung an sich
Bezüge = Entgelt + Aufwandersätze
Sozialplanmaßnahmen
bei wesentlichen Nachteilen für zumindest erhebliche Teile der Belegschaft durch nachteilige Betriebsänderungen
Voraussetzung: mind 20 AN im Betrieb beschäftigt
Regelungen auch für ausgeschiedene AN möglich
Bsp: Sonderabfertigungen, Umschulungsmaßnahmen, Fahrtkostenzuschüsse, Kündigungsverzichte/Einschränkungen, Überbrückungshilfen
Was sind Betriebsänderungen iSd Sozialplans?
Betriebseinschränkungen/Stilllegungen
Massenkündigungen
Veränderungen in der Betriebsstruktur
Betriebsverlegungen
Was sind wesentliche Nachteile iSd Sozialplans?
Personalabbau
Verlängerung der Anfahrtswege
Versetzungen
Änderungen von BV/KV
Verdiensteinschränkungen
Was sind unzulässige Vereinbarungen iZm Sozialplänen?
Anwesenheitsprämien
Entgeltreduktion gegen Kündigungsstopp
Verzicht des BR auf künftige Geltendmachung des Kündigungsanfechtungsrechts
Betriebsmittelnutzung + Betriebseinrichtungen
= Regelung der dienstlichen Nutzung von Betriebsmitteln
-> hA: Privatnutzung wird einzelvertraglich geregelt
Bsp: Parkplatz, Handy, Internet
generelle Festsetzung von Beginn + Ende der tgl. NAZ
Verteilung auf die einzelnen Wochentage
Dauer + Lage der Pausen
§19c AZG -> Lage der NAZ erfolgt durch Vereinbarung zwischen AN und AG außer das wird durch BV geregelt (nicht KV-> keine Regelungsbefugnis)
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