Qualitätkriterien nach DIN EN 13816 (8)
Verfügbarkeit
Zugänglichkeit
Information
Zeit
Kundenbetreuung
Komfort
Sicherheit
Umwelteinflüsse
Wo werden die Qualitätkriterien festgehalten?
Im Verkehrsvertrag, welcher zwischen Aufgabenträger (z.B. eine Stadt) und einem Verkehrsunternehmen oder Verkehrsverbund geschlossen wird
Was bedeutet Verfügbarkeit?
zeitliche und räumliche Verfügbarkeit
Bedienungsangebote
Betriebszeiten von Bussen und Bahnen
Was bedeutet Zugänglichkeit?
Erreichbarkeit der Infrastruktur
barrierefreier Zugang für Rollstuhlfahrer und Kinderwägen zu Bahnsteigen und Fahrzeugen
Was bedeutet Information?
systematische Bereitstellung von Informationen über den ÖPNV
z.B. Fahrpläne, Fahrgastinformationsmonitore
Was bedeutet Zeit?
Fahrzeit des Fahrzeugs auf der Linie
Pünktlichkeit
Sicherung der Anschlussfahrten
Was bedeutet Kundenbetreuung?
Betreuung der Fahrgäste vor und während der Fahrt durch Servicepersonal
z.B. an Haltestellen
Kundenzentrum
Was bedeutet Komfort?
Farhzeugauswahl und Ausstattung
z.B. Niederflurbusse
Klimaanlagen
Was bedeutet Sicherheit?
Unfallfreiheit
Qualität der Fahrzeuge
Ausbildung des Fahrpersonals
Abwendung von Verbechen
geeignete Sicherheitsausstattung an Bahnhöfen
z.B. Kameras und Notsignalanlagen
Was bedeutet Umwelteinflüsse?
Auswahl der eingesetzten Fahrzeuge
Wasserstoff- oder Elektrobusse
Anforderungen an Antriebstechnik, z.B. nur neuste EURO-Abgasnorm
Wie wird die Erreichung der Qualitätkriterien gemessen?
Leistungsmessung
Pünktlichkeit, Verfügbarkeit und Anschlusssicherung
gemessen mit betrieblichen Daten (z.B. durch das RBL)
Zufriedenheitsmessung
Wahrnehmung der Dienstleistung durch die Fahrgäste
gemessen durch Kundenbefragungen (Kundenbarometer)
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