Längerfristige Obs
§163f I StPO
planmäßig angelegte Beobachtung des BS
durchgehend länger als 24 Stunden / mehr als 2 Tage
Straftat von erheblicher Bedeutung
Subsidiaritätsprinzip
ggfs. auch gegen andere Personen als BS
RiV (GiV möglich)
§34 II Nr. 1 POG
Verdeckte Datenerhebung
planmßig angelegte Beobachtung einer Person
Länger als 24 Stunden / mehr als eine Woche
Voraussetzungen: Abwehr von Lebensgefahr, Straftaten von erheblicher Bedeutung etc.)
RiV
Kurzfristige Observation
§163 I S.2 StPO
Ermittlungsgeneralklausel (immer möglich)
Planmäßig angelegte Beobachtung des BS
kürzer als 24 Stunden / an weniger als zwei Tagen
§28 III i.V.m. §29 III POG
verdeckte kurzfristige Datenerhebung
Planmäßig angelegte Beobachtung einer Person
kürzer als 24 Stunden / weniger als 1 Woche
Weitere RGL
§100c StPO Wohnraumüberwachung
§100f StPO techn. Mittel zum Abhören und Aufzeichnen des nicht öff. gesprochenen Wortes außerhalb von Wohnungen
§100h StPO EINSATZ WEITERER TECHN. MITTEL -> oft nebenbei mit längerfristigen Obs. (in einem Beschluss angeordnet)
§§30, 34, 35 POG
Zweck (PDV)
dient dem systematischen Erheben vorwiegend personenbezogener Infos, die insb. für die BdL, die Beweisführung in Ermittlungsverfahren oder die Fahndung bedeutsam sind
Zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung
Grundsätze (PDV)
Umfang und Zielrichtung der Obs. sind in rechtlicher und taktischer Hinsicht eindeutig festzulegen
Observationsergebnisse sind zeitnah zu dokumentieren
Für die Durchführung kommt der Auftragstaktik besondere Bedeutung zu (überlässt den Fachleuten Spielraum zur Umsetzung; Zielrichtung wird vorher abgesprochen)
Kräfte, die ständig Observationsaufgaben wahrnehmen, sind zu eigenen Organisationseinheiten zusammenzufassen und kontinuierlich fortzubilden
empfohlen, diese erforderlichenfalls zu tarnen / unter einer Legende einzurichten
Observationstaktik und -technik sind geheim zu halten (unsere Taktik ist nur so gut wie geheim sie gehalten wird)
Arten und Formen
grds. verdeckte Maßnahme
Gefahr der Enttarnung und des Angriffs -> Verzicht und Abbruch der Obs. zu prüfen
Offen, wenn Maßnahme erkannt werden soll / darf
Prüfung rechtlicher Differenzierung zw. kurzfristiger und längerfristiger Obs. -> taktische Konsequenzen
Was soll Einzelauftrag enthalten? (PDV)
taktisches Ziel
Schwerpunkte
Bisherige Erkenntnisse
Hinweise auf Parallele Maßnahmen
Vorgaben für das Zusammenwirken mit anderen Kräften
Verhaltensweisen für Fälle der Enttarnung
Kommunikationswege
-> PF/DGL erteilt Auftrag => Vertrauen aufbauen, Verantwortung tragen
Weitere Hinweise (PDV)
bei Planung ist zu berücksichtigen, dass Zielpersonen mit den Maßnahmen rechnen und ihr Verhalten darauf einstellen
Bei Möglichkeit des unmittelbaren Kontaktes mit gewaltbereiten Personen -> Prüfung, ob Verzicht auf Mitführen von Gegenständen, die zur Enttarnung führen können
Für Sicherung der Kräfte ist Vorsorge zu tragen
sb-DS soll erreichbar sein (Aktenkenntnis; falls Entscheidung getroffen werden soll)
Belange der Strafverfolgung getroffen -> StA frühzeitig einbinden (regelmäßiger Austausch)
In BAO sollen für Obs. grds. ein eigener EA / UA eingerichtet & gesonderte Kommunikstionsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden (alles unter einer Führung des EA/UA-Leiters)
Obs.-Arten
Technische Obs.
Fahrzeuge / Behältnisse werden ohne direkte Sicht ausschl. mit techn. Mitteln geortet (Verlass auf GPS)
Technik- und Sichtobservation
Fahrzeuge / Behältnisse werden überwiegend ohne direkte Sicht mit Hilfe von techn. Mitteln geortet (MEK)
Sichtobservation
Personen / Objekte werden grds. mit direkter Sicht möglichst unter Wahrung der Unauffälligkeit beobachtet
Zugriffsobservation
Personen werden auch unter Verzicht der Unauffälligkeit mit dem unmittelbaren Ziel der FN beobachtet
Auftrag und Versntwortlichkeit
Auftrag
Lage, Auftrag, Ziel
Ort, Zeitpunkt, Dauer
Parallele Maßnahmen
Beschluss vorhanden?
Kp-SB
umfassende Aufklärung der Zielperson und ggfs. dessen Fzg
Klärung der Rechtssituation
Klärung in sachl. Hinsicht/Lage
Objektabklärung
Absprache mit dem Leiter der Obs. treffen
Ansprechpartner bestimmen
Erreichbarkeit sicherstellen
Leiter-Obs.
Verantwortlichkeit in takt., techn. und personeller Hinsicht
Gewährleistung des Infoflusses während der Obs.
Entscheidung über Zugriff / Abbruch
Obs.-Bericht
Taktische Grundsätze
observationserfahrene Kräfte einsetzen
Situationsbedingte, unauffällige Wechsel der Observanten
Tarnung/Deckung vor Wirkung
Mögl. Handlungsalternativen bei Gefahr des “Verbrennens” (muss thematisiert werden)
Obs.-Leiter fährt abgesetzt und ohne eigenen Beobachtungsauftrag
Rechtzeitige Einplanung einer Reserve
Absprache für den Fall der Trennung / Unvorhergesehenes
Möglichst keine FN durch Observationskräfte/kein Transport in Obs.-Fzg (evtl. BS mit Augenmaske / Kollegen sind maskiert)
Auch grenzüberschreitende Obs. möglich unter Vermittlung des Gemeinsamen Zentrums der Polizei- und Zollzussmmenarbeir in Lux
Obs.-Einheiten
PP ELT
zugriffsorientierte Kräfte (SEK), Observationsgruppe (MEK), operativ-techn. Komponenten (OT-Gruppe) in Standorten
K6
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